• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Frist zur Ummeldung

Jerakeen

Super-Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen, ich hätte da gerne mal eine kurze Frage:
Bei der Ummeldung eines Pkw als Umzugsgut gibt es eine Frist - wie lang ist die?
Ich habe bei einer Google-Suche eine Info von 2018 gefunden, danach beträgt die Frist 12 Monate. Ist das noch korrekt?
Besten Dank im Voraus!
 
Hallo zusammen, ich hätte da gerne mal eine kurze Frage:
Bei der Ummeldung eines Pkw als Umzugsgut gibt es eine Frist - wie lang ist die?
Ich habe bei einer Google-Suche eine Info von 2018 gefunden, danach beträgt die Frist 12 Monate. Ist das noch korrekt?
Besten Dank im Voraus!
Die angegebene Frist ist immer noch korrekt, 12 Monate


.
 
Und schon stellt sich die nächste - etwas kniffelige - Frage.
Wir haben Kontakt mit einem Import-Agenten aufgenommen, um uns bei der Ummeldung zu helfen. Der meint jetzt, dass wir zum einen eine Bestätigung der Botschaft brauchen, an welchem Datum wir Deutschland vollständig verlassen haben und zum anderen Alltags-Nachweise (Rechnungen, Mietvertrag etc.) die belegen, dass wir bis zum Tag X auch noch in Deutschland gelebt haben. Alles nicht älter als 6 Monate.
Das ist für uns nicht so einfach zu regeln. Zum einen haben wir in D in einer Eigentumswohnung gewohnt, es gibt also keinen Mietvertrag. Die Wohnung ist gerade im Verkaufsprozess. Und wir sind auch schon länger als 6 Monate vollständig hier - die Residencia ist ja schon einige Monate alt (wir sind praktisch zwischen diesen 6 Monaten und den 12 Monaten der Ummeldefrist). Und schließlich wollen wir auch weiterhin einen Wohnsitz in D anmelden - wir werden bei Freunden eine kleine Wohnung mieten. Nur weil wir jetzt einen dauerhaften Wohnsitz hier angemeldet haben, heißt das ja nicht, dass wir nicht auch noch woanders Wohnraum haben. War ja vorher auch so - nur andersherum.

Hier meine konkreten Fragen:
Kann ich das Auto nur als Umzugsgut hier anmelden, wenn ich mich in D vollständig abmelde und die Botschaft mir das bescheinigt?
Wie lege ich Alltags-Beweise vor, die nicht älter als 6 Monate sind, wenn die Frist zur Ummeldung 12 Monate beträgt?

Wir sind für praktische Tipps und Hinweise sehr dankbar.
 
Du brauchst als Nachweis nix von der Botschaft, es reicht vollkommen die ABMELDEBESCHEINIGUNG aus DE.
Die Adresse in DE bei Freunden/Verwandten kann man nach der ABMELDEBESCHEINIGUNG danach ja immer noch machen, Hauptsache man hat den Wisch in der Hand als Nachweis und Erst- und Zweitwohnsitz gibt es auch in DE nicht, wenn der andere Wohnsitz außerhalb DE ist.

Weiterhin wird man noch Telefon-, Wasser- und/oder Stromrechnungen (oder dergleichen - Versicherungen, Steuerbescheide, etc.) auf den eigenen Namen haben aus der Zeit... ansonsten bedarf es anderer Nachweise.

Für die praktischen Tipps empfehle ich die "Suchfunktion" hier im PF (rechts oben) - bist ja nun nicht die erste Person mit diesem Anliegen
;)

Viel Erfolg
NACHTRAG:
Nachweise "nicht älter als 6 Monate" bezieht sich auf die letzten 6 Monate in DE bis zum Umzug nach PT, nicht auf das Datum des Antrags.
.
 
...
Für die praktischen Tipps empfehle ich die "Suchfunktion" hier im PF (rechts oben) - bist ja nun nicht die erste Person mit diesem Anliegen
;)....

Oh, das habe ich ver"sucht". ;-) Aber es ist wohl ein Fluch für ein so großes und altbekanntes Forum wie dieses, dass die Ergebnisse der Suchanfragen sehr viele Ergebnisse bringen und die Relevanz nicht immer passt. Wahrscheinlich war ich einfach zu ungeschickt/unglücklich bei der Formulierung der Suchbegriffe.

Vielen herzlichen Dank für die Auskünfte!
 
Zurück
Oben