Und schon stellt sich die nächste - etwas kniffelige - Frage.
Wir haben Kontakt mit einem Import-Agenten aufgenommen, um uns bei der Ummeldung zu helfen. Der meint jetzt, dass wir zum einen eine Bestätigung der Botschaft brauchen, an welchem Datum wir Deutschland vollständig verlassen haben und zum anderen Alltags-Nachweise (Rechnungen, Mietvertrag etc.) die belegen, dass wir bis zum Tag X auch noch in Deutschland gelebt haben. Alles nicht älter als 6 Monate.
Das ist für uns nicht so einfach zu regeln. Zum einen haben wir in D in einer Eigentumswohnung gewohnt, es gibt also keinen Mietvertrag. Die Wohnung ist gerade im Verkaufsprozess. Und wir sind auch schon länger als 6 Monate vollständig hier - die Residencia ist ja schon einige Monate alt (wir sind praktisch zwischen diesen 6 Monaten und den 12 Monaten der Ummeldefrist). Und schließlich wollen wir auch weiterhin einen Wohnsitz in D anmelden - wir werden bei Freunden eine kleine Wohnung mieten. Nur weil wir jetzt einen dauerhaften Wohnsitz hier angemeldet haben, heißt das ja nicht, dass wir nicht auch noch woanders Wohnraum haben. War ja vorher auch so - nur andersherum.
Hier meine konkreten Fragen:
Kann ich das Auto nur als Umzugsgut hier anmelden, wenn ich mich in D vollständig abmelde und die Botschaft mir das bescheinigt?
Wie lege ich Alltags-Beweise vor, die nicht älter als 6 Monate sind, wenn die Frist zur Ummeldung 12 Monate beträgt?
Wir sind für praktische Tipps und Hinweise sehr dankbar.