• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Formular EU/EWR: Finanzamt will Stempel, Portugal weigert sich

theeasyrider

Amigo
Teilnehmer
Als wäre das Leben nicht shcon kompliziert genug habe ich kurz nach erlangtem port. Aufenthaltszertifikat wieder eine Stelle in Deutschland bekommen....

Nun will dad deutsche Finanzamt von mir ein Formular EU/EWR von den portugiesischen Finanzbehörden abgestempelt haben, dass bescheinigt, dass wir, insbesondere meine Frau (die noch in P bleibt) keine Einkünfte hatten, bzw. wie hoch diese sind/waren.

Das port. Finanzamt erklärt sich hier für NICHT zuständig und verweist uns an eine Zentralstelle in Lissabon die für Servicos Estrangeiros zuständig ist.

Dort weigert man sich nun aktiv, das Formular abzustempeln.
Die Gründe sind derart absurd, dass sie schon lustig wären, wenn es nicht so ernst wäre.

Die Dame behaupte sie könne
1. keine Bestätiging über die Vergangenheit erteilen (ähm, über was dnn ?)
2. keine Bestätigung über Einkünfte in Portugal (und NUR um die gehts in dem Formular) erteilen weil sie nicht weiß wieviel wir in Deutschland verdienen (geht sie auch nix an)
3. Allerhöchstens wäre eine Bescheinigung für 2016 möglich, da dies aktuell und nicht in der Vergangenheit wäre.

Ich dachte ich falle vom Stuhl, aber das scheint kein Einzelfall zu sein.
ich hab im Internet einen ähnlichen Fall, OHNE positiven Ausgang, gefunden.

Hat Jemand schon Erfahrungen oder Infos zu diesem Forumlar ?
Das haben wir der Stelle in der portugiesischen Version zugeschickt.
Ich verstehe nicht wie man dort auf deutsches Einkommen abfragen will, wenn es rein um eine Bestätigung über das portugiesischen Einkommen geht.
 
Servus,
würde gern eine Antwort liefern,bin aber gerade in derselben bescheidenen Situation und benötige dringend eine EU/EWR Bescheinigung und zwar eine Nullbescheinigung.
Laut Finanzamt notwendig,damit man als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft würde-für mich wäre es günstiger als beschränkt steuerpflichtig-aber wer ist zuständig für die Zertifizierung dieses Formulars?Gibt es ein portug. Formular,das dasselbe beinhaltet und auf deren Webseite zu finden ist?Hat jemand Erfahrungen zu dieser Sache?
Vielen Dank für jegliche Antworten und Grüße aus dem Bayernland
Heidemarie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Heidemarie
Im Portaldasfinancas.gov.pt findest du folgende Info:'
'Onde posso certificar o formulário alemão UE/EEE?

Hier eine Deepl Übbersetzung der Antwort:
Die Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Portugal gemäß Artikel 4 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (CDT) fällt in die Zuständigkeit der Direktion für internationale Beziehungen (DSRI) des AT. Der Antrag auf Bescheinigung muss im AT-Portal ( ) unter "cidadãos / serviços / documentos / solicitar certidão / residência fiscal" gestellt werden, und da die deutschen Steuerbehörden in diesem Fall ein spezielles Formular eingeführt haben, vergessen Sie nicht, im Antrag "join form" zu markieren. Nach erfolgreicher Einreichung des Antrags ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete deutsche Formular im Original und in drei Kopien (alle unten auf der Seite vermerkt) zur Beglaubigung an die DSRI in Lissabon zu senden, und zwar an folgende Adresse: Direção de Serviços de Relações Internacionais (DSRI) / Av. Eng. Duarte Pacheco, n.º 28, 4.º andar / 1099-013 Lisboa. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller gemäß Artikel 4 des DBA als in Portugal steuerlich ansässig gilt (wie in den Zeilen 16 und 17 des Formulars bestätigt). Dies ist die einzige Möglichkeit für die DSRI - AT, dasselbe Formular zu beglaubigen, so dass der Antragsteller (ein Arbeitnehmer in Deutschland) in Portugal Einkommenserklärungen einreichen muss, denen eine Anlage J über die im Ausland erzielten Einkünfte beizufügen ist (die Steuerveranlagung, die sich aus der Einreichung der Einkommenserklärung in Portugal ergibt, gewährt eine Steuergutschrift für die internationale juristische Doppelbesteuerung, wodurch die Doppelbesteuerung nach dem geltenden CDT beseitigt oder verringert wird).
Übersetzt mit (kostenlose Version)
Viel Glück
Johan
 
Hallo Johann,
Herzlichen Dank für Deine doch recht umfassende Erklärung,aber sie hilft mir eigentlich nicht weiter!
Die "Gottheiten vom Finanzamt" wollen von mir eine offizielle Bestätigung-wie die auszuschauen hat,wissen sie selber nicht genau,nur das eine eidestattliche Erklärung nicht ausreicht-über mein "Nichteinkommen" in Portugal,d.h. daß ich in Portugal NICHT gearbeitet habe (was zu 100% zutrifft) umd demzufolge also NICHTS verdient habe.
(In ihrer für mich nicht nachvollziehbaren Denkweise heißt wahrscheinlich Nullbescheinigung in der Steuererklärung,daß damit nachweislich nicht gearbeitet wurde!)
Im Klartext brauche ich also eine Bescheinigung mit Stempel (der kann von mir aus auch vom portug. Müttergenesungswerk sein !) über Nichtarbeit und demzufolge also Nichtlohn und somit kein Einkommen in Portugal ,das ist eigentlich schon Alles !
Nach wie vor wird jede Hilfe dankbarst angenommen
Grüße aus dem Schnee
Heidemarie
 
Hi Heidemarie
Hier ist der Johan mit einem N !
Die einzige Alternative, die es m.E. noch gibt, ist die Erklärung, dass du für ein bestimmtes Jahr nicht Steuerpflichtig warst und somit von einer Steuererklärung befreit. Das ist aber kein EU/EWR Formular.
Die Anfrage kannst du stellen im Portaldasfinancas.gov.pt und zwar nach Anmeldung>Menü>serviços>dispensa entrega IRS. Auf der nächsten Seite kannst du dann das Dokument für ein bestimmtes Jahr anfragen.
Viel Glück
Johan
@Heidemarie
Eins noch...Schreibe noch, ob dieses Formular akzeptiert wurde, damit anderen mit dem gleichen Problem auch geholfen werden können.
Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus nochmal,
werde ich machen ,aber erst muß ich es wieder auf meine Seite schaffen. Die Banditen haben immer noch kein neues Passwort geschickt,nachdem ich meine Adresse bei meiner Rückkehr nach Deutschland geändet habe !
Grüße aus Schnee und Kälte
Heidemarie
 
Nur so als Tipp @Heidemarie. Ich will Dir nicht zu nahe treten und ja, es kann einem beim Umgang mit Ämtern schnell das Messer in der Tasche aufgehen, aber ich denke, Du hast die falsche Attitüde. Du musst besonnen, ruhig, freundlich und ausdauernd bleiben. Rede geduldig, etwas hilflos, Tendenz weinerlich, mit denen. Mit dieser Strategie habe jedenfalls ich mehr erreicht als mit forschen/forderndem Auftreten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Dir will dort niemand etwas Böses. Die machen eben Ihre Arbeit und warten auf den Feierabend. Wem ist das zu verdenken? Die einzelnen Beamten sind selten schuld. Es ist das System, dass unsere Regierungen zu verantworten haben und wir sind für unsere Regierungen selbst verantwortlich.
 
Zurück
Oben