AW: Eine freundliche Geste an Gio ...
Die Besitzerin sollte, falls noch nicht geschehen, den Hund unbedingt bei der GNR als vermisst melden, damit man ihr nicht unterstellen kann, ihn ausgesetzt zu haben.
Ich weiss jetzt nicht, welche Strafe darauf steht (Tiere aussetzen).
Ausserdem gab es zumindest bis vor ein paar Jahren ein Gesetz, dass derjenige, der eine gewisse Zeit lang ein zugelaufenes Tier versorgt und dies der GNR meldet, Ansprüche auf das Tier erheben kann.
Eine Vermisstenanzeige löst das Problem, falls der Hund jemanden zugelaufen ist, der ihn vllt schon ins Herz geschlossen hat und die GNR kann einem auch nichts mehr unterstellen.