Wie das Jornal de Notícias in seiner Sonntagsausgabe berichtet, sind Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal. Die Richter am Berufungsgericht in Porto hoben eine Strafe gegen einen Autofahrer wegen Trunkenheit auf. Sie stellten fest, dass die Verordnung, die Autofahrer zum Abgeben von Blutproben verpflichtet gegen die Verfassung verstößt. Der betroffene Autofahrer hatte einen Blutalkoholwert von 1,59 Promille und sollte eine Strafe von 440 Euro zahlen sowie drei Monate Fahrverbot auferlegt bekommen. ->
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