• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal

kailew

Administrator
Teammitglied
Administrator
Teilnehmer
Wie das Jornal de Notícias in seiner Sonntagsausgabe berichtet, sind Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal. Die Richter am Berufungsgericht in Porto hoben eine Strafe gegen einen Autofahrer wegen Trunkenheit auf. Sie stellten fest, dass die Verordnung, die Autofahrer zum Abgeben von Blutproben verpflichtet gegen die Verfassung verstößt. Der betroffene Autofahrer hatte einen Blutalkoholwert von 1,59 Promille und sollte eine Strafe von 440 Euro zahlen sowie drei Monate Fahrverbot auferlegt bekommen. ->
 
AW: Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal

Wie das Jornal de Notícias in seiner Sonntagsausgabe berichtet, sind Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal. Die Richter am Berufungsgericht in Porto hoben eine Strafe gegen einen Autofahrer wegen Trunkenheit auf. Sie stellten fest, dass die Verordnung, die Autofahrer zum Abgeben von Blutproben verpflichtet gegen die Verfassung verstößt. Der betroffene Autofahrer hatte einen Blutalkoholwert von 1,59 Promille und sollte eine Strafe von 440 Euro zahlen sowie drei Monate Fahrverbot auferlegt bekommen. ->

Na das kann ja wohl nicht wahr sein, ich dachte diesen Schwachsinn gibt es nur hier, was ist denn, wenn er zusätzlich noch ein paar Leute im Suff tot gefahren hat, muss man dann auch auf ihn und seine konstitutionellen Rechte Rücksicht nehmen? Also bei aller Liebe zum Rechtsstaat, beim SUFF hört die Rücksicht UFF......
 
AW: Blutuntersuchungen zur Feststellung des Alkoholgehaltes in Portugal illegal

Hallo,

Blutuntersuchungen zur erstmaligen bzw. allgemeinen Feststellung des Alkoholgehaltes im Blut bei einer Verkehrskontrolle im Rahmen des Verkehrsgesetzes und durch die Verkehrspolizei sind in der Tat illegal, denn hier darf nur der Blas-Test gemacht werden.
Wenn aber bei diesem Test mehr als ein bestimmter Alkoholpromillewert angezeigt wird, an den ich mich jetzt nicht erinnere, dann liegt ein Vergehen im Sinne des Strafrechts vor und wird nach dem Strafrecht und nicht mehr nach dem Verkehrsrecht gehandhabt. Und in diesem Fall ist ein Bluttest im Krankenhaus sogar zwingend vorgeschrieben! Im Anschluss daran gibt es eine Strafgerichtsverhandlung etc.

Viele Grüße,
Dirk
 
Zurück
Oben