• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Balkonkraftwerk - wie ist die gesetzliche Lage in Portugal?

Monchi

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
Wer kann mir Informationen zur gesetzlichen Lage bezüglich der Installation und Inbetriebnahme eines "Balkonkraftwerks" in Portugal geben. Diese kleinen Photovoltaikanlagen werden in Portugal auch Plug & Go Anlagen bezeichnet. In Deutschland wird durch den Wechselrichter die Einspeiseleistung auf 600 W begrenzt. Der erzeugte Strom kann einfach über eine Schuko-Steckdose in das Hausnetz eingespeist werden. In einigen europäischen Ländern beträgt die Einspeiseleistung inzwischen 800 W.
  • Mich interessieren ob diese Anlagen in Portugal erlaubt sind,
  • wie hoch darf die maximale Einspeiseleistung sein ,
  • Anmeldung bei DGEG ?,
  • Anmeldung beim Netzbeteiber ?
  • Anmeldung beim Stromlieferanten ?
  • ist Einspeisung über Schuko-Steckdose erlaubt,
  • Zertifizierung Wechselrichter,
  • etc.
Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Photovoltaikanlagen
 
Link beantwortet zwar nicht alle meine Fragen, aber trotzdem vielen Dank.
Hallo ich ineressiere mich auch für ein Balkonkraftwerk oder ähnliches. Der Link beantwortet leider keine der Fragen wirklich. Und ich habe die gleichen Fragen ;)

Weiss jemand vielleicht noch eine andere Stelle an der man sich erkundigen kann?
 
M.E. gibt. der Link schon einige Antworten. Voraussetzung ist schon dass du Portugiesisch lesen kannst. Mundgerechte Antworten wirst du sicherlich nicht bekommen.

Du kannst dich auch auseinandersetzen mit der Gesetzgebung:
vom 15.1.2022 u.a. ab Seite 15 N°10 und diese Seite der EDP
Johan
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bezeichnung für Balkonsolaranlagen in Portugal ist Painís solares na varanda. Das Angebot ist im Vergleich zu Deutschland sehr bescheiden. Leider findet man auf den Seiten der portugiesischen Anbieter keine Informationen zu eventuellen Registrierungspflicht, Zählertausch, etc.
Ich werde mir einen Mikrowechselrichter (600W) aus Deutschland mitbringen und die Panele in Portugal kaufen. Leroy-Merlin bietet 455 W Panele für 159 € an.
Anbieter von Balkonsolaranlagen in Portugal:

Auf der Seite von EDP gibt es folgenden Hinweis: (übersetzt mit Deepl)

4. Welche rechtlichen Verpflichtungen haben Personen, die ihre eigene Energie erzeugen?
Das Gesetz, das den Eigenverbrauch von Energie regelt, ist das Gesetzesdekret Nr. 15/2022 vom 14. Januar. Nach diesem Gesetz ist die Produktionskapazität ausschlaggebend dafür, ob eine UPAC einer Kontrolle, Registrierung oder sogar einer Produktionslizenz unterliegt. Dies sind die installierten Leistungen von UPRACs, die Sie kennen sollten:
Bis 700 W: von der vorherigen Kontrolle ausgenommen, sofern die Einspeisung von Überschüssen in das RESP nicht vorgesehen ist;
Zwischen 700 W und 30 kW: unterliegt der Vorabkontrolle;
.
.

Auf der Seite des Netzbetreibers REDES steht, dass Solaranlagen kleiner/gleich 700 W von einer vorherigen Kontrolle befreit sind, aber bei der DGEG (Direção-Geral de Energia e Geologia) angemeldet werden müssen.




 
Die Bezeichnung für Balkonsolaranlagen in Portugal ist Painís solares na varanda. Das Angebot ist im Vergleich zu Deutschland sehr bescheiden. Leider findet man auf den Seiten der portugiesischen Anbieter keine Informationen zu eventuellen Registrierungspflicht, Zählertausch, etc.
Ich werde mir einen Mikrowechselrichter (600W) aus Deutschland mitbringen und die Panele in Portugal kaufen. Leroy-Merlin bietet 455 W Panele für 159 € an.
Anbieter von Balkonsolaranlagen in Portugal:

Auf der Seite von EDP gibt es folgenden Hinweis: (übersetzt mit Deepl)

4. Welche rechtlichen Verpflichtungen haben Personen, die ihre eigene Energie erzeugen?
Das Gesetz, das den Eigenverbrauch von Energie regelt, ist das Gesetzesdekret Nr. 15/2022 vom 14. Januar. Nach diesem Gesetz ist die Produktionskapazität ausschlaggebend dafür, ob eine UPAC einer Kontrolle, Registrierung oder sogar einer Produktionslizenz unterliegt. Dies sind die installierten Leistungen von UPRACs, die Sie kennen sollten:
Bis 700 W: von der vorherigen Kontrolle ausgenommen, sofern die Einspeisung von Überschüssen in das RESP nicht vorgesehen ist;
Zwischen 700 W und 30 kW: unterliegt der Vorabkontrolle;
.
.

Auf der Seite des Netzbetreibers REDES steht, dass Solaranlagen kleiner/gleich 700 W von einer vorherigen Kontrolle befreit sind, aber bei der DGEG (Direção-Geral de Energia e Geologia) angemeldet werden müssen.





Hallo vielen Dank für die Information und die Links. Ich habe mich inzwischen auch schon etwas eingelesen. Ich bleibe immer an dem einen Punkt hängen:

Anlagen bis 700W können betrieben werden (mit Registrierung bei der DGEG) solange man nicht plant Strom ins öffentliche Netz einzuspeien. Aber ein Balkonkraftwerk speist überschüssige Energie ins Netz ein. Also sprechen sie hier von einer Inselanlage. Oder?
D.h. für ein Balkonkraftwerk rutscht man in die 700-30kW Kategorie und muss sich das vorher genehmigen lassen. (dauert dann wahrscheinlich >>1Jahr)
 
In diesem Artikel klingt es ganz einfach:

 
Zitat : "Bis 700 W: von der vorherigen Kontrolle ausgenommen, sofern die Einspeisung von Überschüssen in das RESP nicht vorgesehen ist"
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, ist eine Solaranlage bis 700 W Leistung von einer vorherigen Kontrolle befreit. Ich kann ja auf eine Einspeisung und entsprechende Vergütung verzichten, was bei einer so kleinen Anlage sowieso wenig Sinn macht. Allerdings gehe ich davon aus, dass ein Ferraris Stromzähler gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht wird, um zu verhindern, dass der Zähler rückwärts zählt, diese bedeutet, das eventuell ins Netz eingespeister Strom nicht saldiert wird.ich ihn also verschenke. Möchte ich allerdings meinen eingespeicherten Strom vergütet bekommen, wird sowieso ein bidirektionaler Zähler (Zweirichtungszähler) eingebaut,
Eine Inselanlage (UPAC = Unidade de Produção para Auto-Consumo ) ist nach meiner Kenntnis eine Anlage überwiegend zum eigenen Verbrauch gedacht, aber mit der Möglichkeit den überschüssigen Strom in das Netz (RESP Rede Elétrica de Serviço Público) einzuspeisen.
Eine Anlage nur mit Verbindung zum Netz (UPP = Unidades de Pequena Produção) ist eine Anlage bis 1 MW, mit der Absicht den erzeugten Strom in das öffentliche Netz (RESP) einzuspeisen.
Ein Balkonkraftwerk ist demnach eine UPAC, begrenzt auf maximal 700 W, mit der Option den eingespeisten Strom vergütet zu bekommen. :panik3::panik3:
 
Zitat : "Bis 700 W: von der vorherigen Kontrolle ausgenommen, sofern die Einspeisung von Überschüssen in das RESP nicht vorgesehen ist"
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, ist eine Solaranlage bis 700 W Leistung von einer vorherigen Kontrolle befreit. Ich kann ja auf eine Einspeisung und entsprechende Vergütung verzichten, was bei einer so kleinen Anlage sowieso wenig Sinn macht. Allerdings gehe ich davon aus, dass ein Ferraris Stromzähler gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht wird, um zu verhindern, dass der Zähler rückwärts zählt, diese bedeutet, das eventuell ins Netz eingespeister Strom nicht saldiert wird.ich ihn also verschenke. Möchte ich allerdings meinen eingespeicherten Strom vergütet bekommen, wird sowieso ein bidirektionaler Zähler (Zweirichtungszähler) eingebaut,
Eine Inselanlage (UPAC = Unidade de Produção para Auto-Consumo ) ist nach meiner Kenntnis eine Anlage überwiegend zum eigenen Verbrauch gedacht, aber mit der Möglichkeit den überschüssigen Strom in das Netz (RESP Rede Elétrica de Serviço Público) einzuspeisen.
Eine Anlage nur mit Verbindung zum Netz (UPP = Unidades de Pequena Produção) ist eine Anlage bis 1 MW, mit der Absicht den erzeugten Strom in das öffentliche Netz (RESP) einzuspeisen.
Ein Balkonkraftwerk ist demnach eine UPAC, begrenzt auf maximal 700 W, mit der Option den eingespeisten Strom vergütet zu bekommen. :panik3::panik3:
Ja ich glaube auch dass man das so interpretieren muss. Alles andere würde keinen Sinn ergeben:

Bis 700W muss man das bei der DGEG anmelden braucht aber sonst nichts. Man bekommt den überschüssigen Strom nicht vergütet. ( Ich finde das Gesetz etwas unglücklich formuliert )

700W bis 30kW muss man sich vorher genehmigen lassen und das ganze von einem Fachmann installieren oder zumindest abnehmen lassen. Dafür kann man den Überschuss verkaufen.
 
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, ist eine Solaranlage bis 700 W Leistung von einer vorherigen Kontrolle befreit. Ich kann ja auf eine Einspeisung und entsprechende Vergütung verzichten, was bei einer so kleinen Anlage sowieso wenig Sinn macht.
Hallo,
Gesetzestexte aller Art werden in Portugal nach Verabschiedung hier publiziert:

und dort kann man unter dem 'Decreto-Lei n.º 162/2019, de 25 de outubro – Novas regras aplicáveis ao Autoconsumo de Energia Renovável' u.a. folgendes lesen:
O que são UPAC?
As Unidades de Produção para Autoconsumo (UPAC) são pequenas instalações de produção de eletricidade de origem renovável.
Para instalar painéis até aos 350 watts o consumidor-produtor não precisa sequer de qualquer registo, basta comprar os equipamentos e instalá-los (as regras anteriores obrigavam todos os produtores (mesmo os que tenham menos de 350 w) a comunicação prévia à DGEG);
Instalações entre 350 watts e 30 kW estão sujeitas a uma comunicação prévia à Direção-Geral de Energia e Geologia(DGEG), num portal que será criado para o efeito; A instalação de uma UPAC com potência instalada superior a 350 w é obrigatoriamente executada por uma entidade instaladora de instalações elétricas de serviço particular ou técnicos responsáveis pela execução de instalações elétricas. E essa entidade ou técnico deve assegurar que os equipamentos a instalar estão certificados;
Quando entram em vigor as novas regras?
O decreto-lei entrou em vigor cinco dias após a data da sua publicação e produz efeitos:

– Desde o 1 de janeiro de 2020, relativamente aos projetos de autoconsumo individual e projetos de autoconsumo coletivo ou CER, que cumulativamente:

Disponham de um sistema de contagem inteligente;
Sejam instalados no mesmo nível de tensão.

– Desde o dia 1 de janeiro de 2021, relativamente aos restantes projetos de autoconsumo.

Quellen:

700W bis 30kW muss man sich vorher genehmigen lassen und das ganze von einem Fachmann installieren oder zumindest abnehmen lassen.

Das ist in so fern richtig. Die Installationspanne beträgt allerdings, wie oben bereits erwähnt, 350W bis 30KW
 
Hallo,
Gesetzestexte aller Art werden in Portugal nach Verabschiedung hier publiziert: re/home

und dort kann man unter dem 'Decreto-Lei n.º 162/2019, de 25 de outubro – Novas regras aplicáveis ao Autoconsumo de Energia Renovável' u.a. folgendes lesen:





Quellen:



Das ist in so fern richtig. Die Installationspanne beträgt allerdings, wie oben bereits erwähnt, 350W bis 30KW
Es gibt da wohl ein neueres Gesetz mit angehobenen Limits:
 

vielen Dank für den Hinweis
Es gibt da wohl ein neueres Gesetz mit angehobenen Limits:
M.E. gibt. der Link schon einige Antworten. Voraussetzung ist schon dass du Portugiesisch lesen kannst. Mundgerechte Antworten wirst du sicherlich nicht bekommen.

Du kannst dich auch auseinandersetzen mit der Gesetzgebung:
vom 15.1.2022 u.a. ab Seite 15 N°10 und diese Seite der EDP
Johan
@Tomasi @hagnATgmxDOTnet
Nur interessehalber: Was ist der Unterschied zu meinem Hinweis #5 vom vergangenen Dienstag?
Johan
 
Zurück
Oben