Die aktuellen portugiesischen Einschränkungen lassen doch "normalen" Urlaub im Land faktisch gar nicht zu und macht so auch keinen Spaß (z.B. von der Stimmung im Land) - ich denke für reine Urlauber wird das erst wieder ab Mai analog eventuell zu diesem Jahr wieder etwas werden, wenn überhaupt...
Also wenn du bei uns Urlaub machen würdest, was derzeit die große Tochter macht, kannst du das fast normal machen.
Läden sind offen, man darf sich frei bewegen und sogar in Restaurants.
Nur eben nicht in jedem Kreis, um ehrlich zu sein, in ca. 75% von Portugal nicht.
Was aber genau das Problem aufzeigt. Deutschland schert wieder pauschal alles über einen Kamm, auch bei Einreise wird jeder gleich behandelt.
Obwohl dies das Infektionsschutzgesetz so gar nicht her gab in der Vergangenheit.
Dort stand, das man nur bei bestehender Infektion abgesondert werden darf.
Aber in Panik wurde schnell im März und Juni das Gesetz ohne große Debatte und gerichtliche Prüfung umgeschrieben.
Und das in einem Maße, das so einschneidend ist, das einem die Luft weg bleibt, weil darüber kein Wort in der Öffentlichkeit verloren wurde.
Nun reicht alleine der VERDACHT aus, um Zitat:
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
Das ist eines Rechtsstaates, der einer sein will, unwürdig.
Wer jetzt der Meinung ist, ist doch zum Schutz der Gesundheit und so, hier eine Liste der meldepflichtigen Krankheiten:
a)Botulismus,
b)Cholera,
c)Diphtherie,
d)humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen,
e)akute Virushepatitis,
f)enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS),
g)virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
h)Keuchhusten,
i)Masern,
j)Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis,
k)Milzbrand,
l)Mumps,
m)Pest,
n)Poliomyelitis,
o)Röteln einschließlich Rötelnembryopathie,
p)Tollwut,
q)Typhus abdominalis oder Paratyphus,
r)Windpocken,
s)zoonotische Influenza,
t)Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Und falls das nicht reicht, gibt es noch die Generalklausel:
der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.
Damit das auch allen klar wird, allein der VERDACHT auf Masern, Windpocken oder eben Corona kann dazu führen, das man in häusliche Quarantäne muss oder eben mal schnell eine Hausdurchsuchung, um zu prüfen, ob man zu Hause ist, mit wem und wann.
Wohlgemerkt, ohne richterliche Anordnung, das darf die "Behörde", in dem Fall das Gesundheitsamt, selbst entscheiden.
Da sag ich doch, schöner Rechtsstaat und Bravo an all die, die das gut heißen.
Verhältnismäßgkeit ist hier das Stichwort.
Aber das war wohl bei dem Schreiber dieses Gesetzes ein Fremdwort.
Und mir persönlich macht es Angst, das noch kein Gericht dazu Stellung genommen hat.
Schöne neue Welt!