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Ein Zuteilungsgesetz (ZuG) ist ein im Rahmen des EU-Emissionsrechtehandels in Deutschland erlassenes Gesetz, das nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid, CO2, sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Anlagen festlegt, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unterliegen. Die ZuG sind die gesetzliche Ausgestaltung der deutschen Nationalen Zuteilungspläne (NAP). Die Zuteilungen wurden für jede Handelsperiode (Zuteilungsperiode) in einem gesonderten Gesetz geregelt, um flexibel auf neue Erkenntnisse oder Anforderungen reagieren zu können.
Es gab Zuteilungsgesetze und sie konkretisierende Zuteilungsverordnungen für die erste Handelsperiode, 2004–2007, (ZuG 2007 und ZuV 2007) und die zweite Handelsperiode, 2008–2012, (ZuG 2012 und ZuV 2012) des Emissionsrechtehandels. Seit der dritten Handelsperiode, 2013–2020, gibt es keine nationalen Allokationspläne mehr, sondern ein von der Europäischen Kommission festgelegtes Mengenziel (Cap) und einheitliche Zuteilungsregeln für alle Mitgliedsstaaten. Daher gibt seit der dritten Handelsperiode auch kein Zuteilungsgesetz mehr. Die seit 2013 geltenden einheitlichen europäischen Zuteilungsregeln aus der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) und dem darauf aufbauenden Benchmarking-Beschluss (Beschluss 2011/278/EU) werden in Deutschland nunmehr nur noch durch Zuteilungsverordnungen konkretisiert.

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    simona1010

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