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urlaub

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der Erholungsurlaub gemeint. Weitere Formen etwa sind der Sonderurlaub oder der Bildungsurlaub.
Eine Beurlaubung ist eine bezahlte oder unbezahlte Abwesenheit vom Arbeitsplatz, die gesetzlich oder vom Arbeitgeber angeordnet wird, z. B. zum Schutz der Gesundheit (siehe Mutterschaftsurlaub, damit eine Untersuchung am Arbeitsplatz stattfinden kann oder als Disziplinarmaßnahme bei Verstößen gegen die Unternehmenspolitik.
In seinem Ursprung bedeutete Urlaub die Einholung einer Erlaubnis jedweder Art durch einen Untergebenen von seinem Vorgesetzten bzw. umgekehrt deren Erteilung durch einen Vorgesetzten; das beinhaltete auch, sich von seinem Arbeitsplatz usw. entfernen zu dürfen, und sei es nur auf wenige Minuten oder Stunden.

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