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sozialleistungen

Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (§ 11 SGB I).
Die allgemeinen Vorschriften über die verschiedenen Leistungsarten, die zuständigen Leistungsträger und die Grundsätze der Leistungserbringung sind im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geregelt, für das Verwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz gilt das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
Für die einzelnen Sozialleistungen enthalten die weiteren Sozialgesetzbücher (SGB II, III, V bis IX, XI, XII und XIV) besondere Bestimmungen, etwa über die Anspruchsvoraussetzungen, den Leistungsumfang und die Finanzierung.

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    kailew

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