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Ladenöffnungszeiten sind allgemein Regelungen, nach denen Ladengeschäfte aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise des Arbeitnehmerschutzes oder des Schutzes der Sonn- und Feiertage zu bestimmten Zeiten in der überwiegenden Anzahl aller europäischen Länder beschränkt werden müssen. Es handelt sich um eine Verbotsregelung (mit Ausnahmen) und nicht um eine Gebotsregelung, das heißt, die Wahl der Ladenöffnungszeiten ist den Ladengeschäften außerhalb der Schlusszeiten freigestellt. Näheres regeln in Deutschland und in der Schweiz spezielle Ladenschluss- und Ladenöffnungsgesetze der Länder beziehungsweise der Kantone, in Österreich ein Bundesgesetz.

Die Ladenöffnungszeit hängt von der unternehmerischen Entscheidung über die Öffnung der Verkaufsstelle und den gesetzlichen Ladenschlusszeiten ab. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten wird sich der Händler in erster Linie an der Nachfrage der Verbraucher im Einzelfall ausrichten.
Darüber hinaus existieren Regelungen für die Ladenschlusszeiten in vielen europäischen Ländern. Sie betreffen aus Gründen des Arbeitnehmer- und des Immissionsschutzes in manchen Ländern an Werktagen die Nachtstunden und in der überwiegenden Anzahl aller europäischen Länder aus Gründen des Sonn- und Feiertags- und des Arbeitnehmerschutzes die jeweiligen Sonn- und Feiertage. In den letzten Jahren wurden in Europa in vielen Ländern Ladenschlusszeiten an den Werktagen aufgehoben, da entsprechende Regelungen als Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in den nationalen Rechtsordnungen für nicht mehr notwendig erachtet worden sind. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Ladenschlusszeiten geben dem Handel einen Rahmen, innerhalb dessen er sich bei der Festsetzung der Öffnungszeiten an den Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten kann.
Die tatsächlichen Öffnungszeiten sind entsprechend der Nachfrage daher meistens weitaus geringer als die gesetzlich zulässigen Ladenöffnungszeiten. In Großstädten, Tourismusregionen und generell im Lebensmittelhandel, im Baumarkthandel und in Möbelhäusern haben Verkaufsstellen grundsätzlich die längsten Öffnungszeiten. Im Zusammenhang mit bestimmten Veranstaltungen und Festen erfreuen sich überdies Nachtöffnungen an einzelnen Tagen einer wachsenden Beliebtheit (zum Beispiel in Spanien vor dem Weihnachtsfest, in Deutschland im Zusammenhang mit besonderen Anlässen). Jedoch sind Ausnahmeregelungen insbesondere vom generellen Sonntagsöffnungsverbot in touristisch erschlossenen Gebieten oder für Bereiche um Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen ebenso möglich, in welchen jedoch durch die Kommunen von Fall zu Fall entschieden wird.

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