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lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird von Versicherungsträgern verlangt, die Leibrenten zahlen, sowie von staatlichen Stellen, die Leistungen erbringen, die mit dem Leben einer Person zusammenhängen. Um nicht für eine bereits verstorbene Person Rente zu zahlen, wird regelmäßig eine Lebensbescheinigung gefordert. Gewisse vertrauenswürdige Stellen bestätigen auf einer Lebensbescheinigung, dass die angegebene Person lebt.
Jeder Versicherungsträger und jede staatliche Stelle kann selbst festlegen, welchen Stellen sie zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung vertraut, beispielsweise dem deutschen Generalkonsulat im jeweiligen Ausland. Diese Stelle beglaubigt die Angaben der Person, insbesondere dass diese noch lebt.
In Deutschland kann eine Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) „die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist, enthalten“.

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    Blackthorne

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