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grundstücksgrenze

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern (Grundbuch) verzeichnet.
Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke. Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen.

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    Wolfi77

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