Hallo liebe Forenmitglieder,
mir liegt etwas sehr auf dem Herzen, da ich hier noch kein Thema darüber gefunden habe, wollte ich hiermit ein bisschen aufmerksam auf die "uniao de facto" machen. Viele kennen dieses Gesetz nicht bzw. wissen nicht was für unangenehme Folgen daraus entstehen können, wenn man sich nicht zu Lebzeiten um die Nutzungsrechte der gemeinsam bewohnten Immobilie kümmert. Ich habe ganz schlechte erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht und alle die sich in einer eheähnlichen Lebensgemeischaft befinden sollten sich mit diesem Thema/Gesetz beschäftigen. Nur als kurze Information vorweg, in Portugal muss man eine uniao de facto nicht anmelden oder eintragen lassen, dazu genügt der Beweis, das man länger als zwei Jahre in einer eheähnlichen Beziehung lebt oder gelebt hat. Wenn ihr also Kinder/Erben habt, solltet ihr undbedingt dafür sorgen das ihr ein Testament (in Portugal zählt das handschriftliche vor Gericht nicht aus) beim Notar erstellt, wo geregelt ist was mit euerm Eigentum nach eruem abscheiden passieren soll. Zu diesem Thema findet man recht viele Informationen auf deutsch übersetzt... einfach mal googeln
Der
Und ein Auszug des Gesetzes auf deutsch übersetzt (für die Richtigkeit kann ich nicht garantieren):
Portugal - Lei das Uniões de Facto (Lei n° 7/2001)
Gesetz Nr. 7/2001 vom 11.05.2001 zum Schutz der faktischen Lebenspartnerschaften
Übersetzung von José Carlos de Medeiros Nóbrega (im Netz gefunden)
edit Paule: Text wegen Urheberrecht entfernt. Bitte dem link folgen.
mir liegt etwas sehr auf dem Herzen, da ich hier noch kein Thema darüber gefunden habe, wollte ich hiermit ein bisschen aufmerksam auf die "uniao de facto" machen. Viele kennen dieses Gesetz nicht bzw. wissen nicht was für unangenehme Folgen daraus entstehen können, wenn man sich nicht zu Lebzeiten um die Nutzungsrechte der gemeinsam bewohnten Immobilie kümmert. Ich habe ganz schlechte erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht und alle die sich in einer eheähnlichen Lebensgemeischaft befinden sollten sich mit diesem Thema/Gesetz beschäftigen. Nur als kurze Information vorweg, in Portugal muss man eine uniao de facto nicht anmelden oder eintragen lassen, dazu genügt der Beweis, das man länger als zwei Jahre in einer eheähnlichen Beziehung lebt oder gelebt hat. Wenn ihr also Kinder/Erben habt, solltet ihr undbedingt dafür sorgen das ihr ein Testament (in Portugal zählt das handschriftliche vor Gericht nicht aus) beim Notar erstellt, wo geregelt ist was mit euerm Eigentum nach eruem abscheiden passieren soll. Zu diesem Thema findet man recht viele Informationen auf deutsch übersetzt... einfach mal googeln

Der
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
zur PDF, wo das Gesetz von einem Anwalt beschrieben wird.Und ein Auszug des Gesetzes auf deutsch übersetzt (für die Richtigkeit kann ich nicht garantieren):
Portugal - Lei das Uniões de Facto (Lei n° 7/2001)
Gesetz Nr. 7/2001 vom 11.05.2001 zum Schutz der faktischen Lebenspartnerschaften
Übersetzung von José Carlos de Medeiros Nóbrega (im Netz gefunden)
edit Paule: Text wegen Urheberrecht entfernt. Bitte dem link folgen.
Hier noch ein
LG Daniel
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
zur original PDF. Ich hoffe das einige sich damit auseinandersetzen um euren Erben oder Lebenspartnern nicht in diese Lage versetzen in der ich mich befand!LG Daniel
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: