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União de facto

DanielFlilipe

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe Forenmitglieder,

mir liegt etwas sehr auf dem Herzen, da ich hier noch kein Thema darüber gefunden habe, wollte ich hiermit ein bisschen aufmerksam auf die "uniao de facto" machen. Viele kennen dieses Gesetz nicht bzw. wissen nicht was für unangenehme Folgen daraus entstehen können, wenn man sich nicht zu Lebzeiten um die Nutzungsrechte der gemeinsam bewohnten Immobilie kümmert. Ich habe ganz schlechte erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht und alle die sich in einer eheähnlichen Lebensgemeischaft befinden sollten sich mit diesem Thema/Gesetz beschäftigen. Nur als kurze Information vorweg, in Portugal muss man eine uniao de facto nicht anmelden oder eintragen lassen, dazu genügt der Beweis, das man länger als zwei Jahre in einer eheähnlichen Beziehung lebt oder gelebt hat. Wenn ihr also Kinder/Erben habt, solltet ihr undbedingt dafür sorgen das ihr ein Testament (in Portugal zählt das handschriftliche vor Gericht nicht aus) beim Notar erstellt, wo geregelt ist was mit euerm Eigentum nach eruem abscheiden passieren soll. Zu diesem Thema findet man recht viele Informationen auf deutsch übersetzt... einfach mal googeln ;)

Der zur PDF, wo das Gesetz von einem Anwalt beschrieben wird.

Und ein Auszug des Gesetzes auf deutsch übersetzt (für die Richtigkeit kann ich nicht garantieren):


Portugal - Lei das Uniões de Facto (Lei n° 7/2001)
Gesetz Nr. 7/2001 vom 11.05.2001 zum Schutz der faktischen Lebenspartnerschaften


Übersetzung von José Carlos de Medeiros Nóbrega (im Netz gefunden)


edit Paule: Text wegen Urheberrecht entfernt. Bitte dem link folgen.

Hier noch ein zur original PDF. Ich hoffe das einige sich damit auseinandersetzen um euren Erben oder Lebenspartnern nicht in diese Lage versetzen in der ich mich befand!

LG Daniel​
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Daniel,

gut, dass du das Thema ansprichst.

Generell gibt es auch viele Unterschiede zu D. und P., was den Gueterstand bei Verheirateten betrifft. Z.B. ist die "comunhão de adquiridos" nicht das gleiche wie die "Zugewinngemeinschaft", was viele glauben. Da muss man vor allem beim Imobilienkauf oder wegend des Erbes aufpassen.

Gruss, Manuela
 
Zumal das Erbschaftsrecht geändert wurde vor kurzem.
Wenn ich mich recht erinnere, wir hatten einen Termin beim Notar, der uns beraten hat, gilt ab diesem Jahr das Erbrecht des Landes, in dem man verstorben ist.
Es sei denn, man regelt VORHER etwas anderes.
Man schiebt das immer so weg, aber verdammt, wir müssen das auch noch regeln.
 
für die "Erste Hilfe" :

 
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