Hallo in die Runde,
ich werde mit meiner Familie nächsten Monat von Deutschland nach Portugal, genauer Region Lagos ziehen. Wir sind dort unten schon recht verwurzelt, haben seit Jahren dort eine Ferienimmobilie, die wir vermieten, wenn wir nicht gerade selbst im Lande sind.
Da ich meine Arbeit in Deutschland nun an den Nagel gehängt habe und mir in Portugal eine neue Existenz aufbauen möchte, frage ich mich, wie ich es steuerlich am besten anstellen kann. Wir haben ja schon eine NIF aufgrund der Vermietungen, aber nun werde ich als freischaffender auch in PT arbeiten.
Ich werde als Programmierer, Fotograf und Musiker/Studiobetreiber arbeiten.
Zu zwei Fragen habe ich hier aus Deutschland keine zufriendenstelle Antwort herausfinden können:
Erstens: Kann ich all diese Tätigkeiten einfach als freischaffender ausüben, oder muss zwangsläufig ein Gewerbe angemeldet oder sogar eine Firma gegründet werden?
Zweitens: Muss ich zwangsläufig als Freiberufler unter meinem Namen agieren oder kann dies auch ein fiktiver Unternehmensname sein? Gibt es hierzu ggf. konkrete Anforderungen bei der Rechnungsstellung?
Vielleicht findet sich hier ja jemand, der auch als Freischaffender unterwegs ist, und der diese Fragen schon einmal klären musste...
Danke fürs lesen und feines Wochenende noch!
Marc
ich werde mit meiner Familie nächsten Monat von Deutschland nach Portugal, genauer Region Lagos ziehen. Wir sind dort unten schon recht verwurzelt, haben seit Jahren dort eine Ferienimmobilie, die wir vermieten, wenn wir nicht gerade selbst im Lande sind.
Da ich meine Arbeit in Deutschland nun an den Nagel gehängt habe und mir in Portugal eine neue Existenz aufbauen möchte, frage ich mich, wie ich es steuerlich am besten anstellen kann. Wir haben ja schon eine NIF aufgrund der Vermietungen, aber nun werde ich als freischaffender auch in PT arbeiten.
Ich werde als Programmierer, Fotograf und Musiker/Studiobetreiber arbeiten.
Zu zwei Fragen habe ich hier aus Deutschland keine zufriendenstelle Antwort herausfinden können:
Erstens: Kann ich all diese Tätigkeiten einfach als freischaffender ausüben, oder muss zwangsläufig ein Gewerbe angemeldet oder sogar eine Firma gegründet werden?
Zweitens: Muss ich zwangsläufig als Freiberufler unter meinem Namen agieren oder kann dies auch ein fiktiver Unternehmensname sein? Gibt es hierzu ggf. konkrete Anforderungen bei der Rechnungsstellung?
Vielleicht findet sich hier ja jemand, der auch als Freischaffender unterwegs ist, und der diese Fragen schon einmal klären musste...
Danke fürs lesen und feines Wochenende noch!
Marc