Es ist ja nicht so, dass ich hier keine Steuern würde zahlen wollen, ganz im Gegenteil. Aber es ist halt schon heftig, wenn der Sonderstatus erst einmal wegfällt und man das Doppelte, fast schon das Dreifache zahlen muss als in Deutschland.
Ein Rentner-Ehepaar hatte mal gepostet (nicht in diesem Forum), dass das portugiesische FA 5700€ Steuern verlangte, in Deutschland wären es ca. 1800€ gewesen. Über das Dreifache Daraufhin hatten sie den Antrag gestellt, wieder in D unbeschränkt steuerpflichtig zu werden, was auch geklappt hatte. Das war aber lange vor dem 01.04.2020.
Vielleicht sollte die Regierung PT mal über höhere Freibeträge nachdenken, denn die hohe Steuerlast trifft ja auch die Portugiesen selbst.
Letzte Woche hatte ich aufgrund meiner Anfrage diese Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx
ich habe Ihre E-Mail vom 30.08.2023 erhalten und nehme dazu wie folgt Stellung.
Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal vom 15.07.1980
ist die Rente der Deutschen Sozialversicherung nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 DBA grundsätz-
lich in Portugal steuerpflichtig. Dies gilt auch für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit (Art. 18 DBA) sowie für sonstige private Renten
(Art. 22 Abs. 1 Satz 1 DBA).
Wer nach dem 01.04.2020 nach Portugal verzogen ist, hat keine Möglichkeit einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu stellen. Da der ab dem 01.04.2020 geltende neue Sonderstatus "Residente na habitual" so geregelt ist, dass bei innehaben des Sonderstaus eine Steuer i.H.v. 10% der Einkünfte angesetzt wird. Somit hat der Staat Portugal das Besteuerungsrecht. Auch wenn der Sonderstaus nicht vorliegt, hat Portugal das Besteuerungsrecht.
Vor dem 01.04.2020 bestand bei dem innehaben des Sonderstaus die Möglichkeit einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zustellen, da der Staat Portugal auf die Besteuerung verzichtet hat. (wenn der Sonderstaus beantragt worden ist).
Sie sind nunmehr mit Ihren deutschen Einkünften in Portugal steuerpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Habermann
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 11 01 40
17041 Neubrandenburg
Deutschland
Tel.: + 49 - 395 - 44222 - 47953
Fax: + 49 - 395 - 44222 - 47100
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