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Steuerliche Änderungen bei Leben in Portugal als Rentner

Robb27

Amigo
Teilnehmer
ich habe ein kleines Ferienhaus in Portugal und zahle IMI jedes Jahr etwa 50 Euro. Wie würde sich es steuerlich ändern, wenn ich als Rentner permanent dort leben möchte? Ändert sich die Steuer, wo muss man sich anmelden? Ich hatte bereits eine Anwältin gefragt und da kam nur lapidar, in vier Jahren ist noch lange Zeit und es kann sich noch viel ändern. Es wäre mir lieb, wenn ich im Vorab wüsste, was mich ungefähr erwarten würde. Übrigens, IMI wird mittlerweile auch vom deutschen Konto eingezogen :) vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nur aus Erfahrungen, dass das IMI reduziert wird, wenn man eine Berufsunfähigkeitsrenteverhält (egal wieviel man ansonsten verdient). Auch Personen mit kleinen Kindern usw. Das kann man im Internet (zumindest in portugiesischer Sprache nachlesen. Die Anwältin hat schon Recht, wenn man erst plant in einigen Jahren auszuwandern, kann man heute nicht genau sagen, was dann für Kosten anfallen. Ich weiß aber, dass es hier Sozialtarife bei Strom gibt. Ausschlaggebend ist das monatliche Einkommen. Aber ich finde 50€ an IMI schon preiswert. Wir bezahlen für unser Haus viel mehr.
 
Danke, Maria. Es geht nicht um Berufsunfähigkeit; es geht mir darum, ob ich als Rentner dort ein Auskommen haben werde :) Klar ist die IMI preiswert, weil es ein kleines, altes portugiesisches Haus ist und weit weg von der Algarve. Mir bleibt als Rentner sehr wenig übrig und mir ging es nur darum, ob es steuerlich erhebliche Unterschiede gibt , wenn man für immer dort lebt oder ein Ferienhaus hat. Es geht auch nicht exakt um den Euro; für mich ist es wichtig, wenn mir 1000 Euro netto Rente übrig haben werde, ob ich 50 Euro IMI zahle oder 200.
 
Schau lieber wieviel und ob Du die Rente versteuern musst, dass könnte im Zweifel mehr ausmachen. IMI zahlt man eher weniger, wenn man in der Immobilie wohnt. Man muss aber, wenn man in Portugal lebt sein Welteinkommen hier versteuern. Gibt wohl irgendwelche Karenzzeiten (RNH-Status), aber da könne andere sicher mehr dazu sagen.
 
Wegen der Steuer - ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mittlerweile den NHR Status bekommen. D.h. man hat einige Steuer-Vergünstigungen:
  • Pension pauschal 10% Steuer
  • Kapitalerträge (Aktiengewinne, Dividenden, etc) 0 %

Die Voraussetzung dafür sind überschaubar, jedenfalls muss man Einwohner in einem EU Land sein und darf vorher noch nie in Portugal ansässig gewesen sein.
Der Ablauf ist in etwa so: zuerst brauchst Du die NIE, dann einen permanenten Wohnsitz in Portugal und danach musst Du mit dem Mietvertrag / Kaufurkunde die Steuerresidenz beantragen. Danach kannst Du den NHR Status beantragen. Steuerresidenz und Wohnsitzanmeldung geht in einem Schritt.
Ich habe das alles von einem Steuerberater erledigen lassen, ausser der Steuerresidenz hat der alles geregelt. Die Kosten dafür waren rund EUR 250.- (für seine Dienstleistung). Es kommt noch ein bischen was dazu für die Gebühren, das ist aber überschaubar.
Ich würde als ersten Schritt ein Gespräch mit einem Steuerberater führen, es sind da noch andere Fragen wie zB Sozialversicherung usw. zu klären. Das kann dann auch ein bischen individuell werden, deshalb macht ein persönliches Beratungsgespräch Sinn. Bei Bedarf kann ich Dir auch die Koordinaten von meinem Steuerberater zukommen lassen, möchte das aber nicht öffentlich machen und möchte ihn auch vorher fragen, ob das okay ist.
 
Ich finde die Anregung mit dem Steuerberater auch nicht schlecht. Die Frage ist, ob man als „Deutscher“ sich seine Rente in Portugal auszahlen lassen kann. Ich kenne viele Portugiesen die in Deutschland gearbeitet haben und ihre Rentenansprüche mit nach Portugal genommen haben. Aber man darf auch einiges nicht vergessen, man muss sich dann auch hier irgendwie krankenversichern und der Zahnarzt kostet extra. Aber es gibt auch die Möglichkeiten sich im Alter über einen mobilen „Pflegedienst“ pauschal versorgen zu lassen. Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass man z. B. in einer Altenresidenz für pauschal 400€ alles inclusive Arzt und Medikamente erhalten kann. Du hast in Portugal natürlich nicht die ärztliche Versorgung wie in Deutschland, aber ich meine gelesen zu haben, dass jeder der in Portugal gemeldet ist, Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Aber selbst mit der deutschen Krankenversicherung ist es hier nicht besser. Ich musste hier zum Arzt, musste Zuzahlen und habe keine Rückerstattung bekommen, weil das hier in Portugal so üblich ist. Man muss wirklich an vieles denken. Am Besten kann Dir jemand helfen, der diesen Schritt bereits gegangen ist. In Portugal haben Renten, Schwangere, Eltern mit Kindern Hilfsbedürftige fast überall Vorrang und werden bevorzugt behandelt.
Auch chronisch Kranke haben Vorteile , die es bei uns nicht gibt. Aber wenn Du evtl planst auch ein wenig selber im Garten (falls vorhanden) anzupflanzen und noch ein paar Hühner anschaffst, hilft das immens. Ich weiß nicht wie groß das Haus ist, aber Du könntest auch ein Zimmer vermieten, dann hättest Du noch eine Nebeneinnahme.
Ich wünsche Dir, dass Du Deinen Traum verwirklichen kannst.
 
Krankenversichert bleibst du auf alle Fälle in deiner deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Du bekommst dafür dann die Leistungen, die ein gesetzlich Versichter in Portugal hat.
Die Rente kannst Du dir auf jedes Konto der Welt auszahlen lassen, auch außerhalb der EU. Du kannst auf Antrag weiterhin in D der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, wodurch du dann evtl. überhaupt keine Steuern bezahlen musst, wenn du tatsächlich nur ein kleine Rente hast.
 
Vergesst nicht, dass in der Regel mit dem Moment, in dem man außerhalb Deutschlands seine Rente versteuert, die Freibeträge die man in Deutschland hat, entfallen.
Daher muß man genau rechnen, wie man das am Gescheitesten anstellt.
 
Erstmal herzlichen Dank Euch allen. Ich hatte einen Kollegen, der zur Rente nach Kreta ausgewandert ist. Dieser hatte mit seinem Steuerberater gesprochen und er hatte ihm empfohlen, eine Adresse in DE zu behalten. Ich selbst habe aktuell keinen Steuerberater. Es gibt bei mir keine sonstigen Freibeträge in Deutschland. Ich hatte dasselbe gelesen, dass jeder, der in PT gemeldet ist, Anspruch auf eine Grundversicherung hat. Richtig ist auch, ob man mit der deutschen Krankenversicherung oder mit einer portugiesischen, bleibt im Centro de Saude gleich. Ich weiss noch nicht, ob ich aus Dingen der Gewohnheit einen Wohnsitz in DE behalten werde, um KV und Bank zu behalten, auch vor dem Hintergrund, dass a) die Bürokraten Zeit brauchen werden mit der Umstellung von Einkommen auf Rente und b) vielleicht auch in PT die Anmeldung und Versteuerung Zeit in Anspruch nehmen wird. Wenn ich noch einen Wohnsitz in DE allerdings behalte, muss ich hin und wieder zurückfliegen. Dazu muss ich erstmal mit Bus nach Lissabon kommen und dann bei den Flugpreisen... :)
Das Haus ist im Alentejo ist sehr klein, aber es reicht für mich vollkommen aus
 
Erstmal herzlichen Dank Euch allen. Ich hatte einen Kollegen, der zur Rente nach Kreta ausgewandert ist. Dieser hatte mit seinem Steuerberater gesprochen und er hatte ihm empfohlen, eine Adresse in DE zu behalten. Ich selbst habe aktuell keinen Steuerberater. Es gibt bei mir keine sonstigen Freibeträge in Deutschland. ...
Als Rentner hat jeder einen Grundfreibetrag von einigen tausend Euro - erst wenn man den überschreitet, zahlt man in DE Steuern auf seine Rente. Das ist im Ausland meist anders, da zahlt man i.d.R. ab dem ersten Euro.

Ich würde mich definitiv beraten lassen - Freunde mit "kleiner Rente" haben das nicht gemacht, sind ins Ausland gegangen und haben so Jahr für Jahr 2.500 € in den Sand gesetzt. Oft ist es gerade mit "kleiner Rente" deutlich günstiger in Deutschland steuerlich veranlagt zu werden.
Zuständig für Rente im Ausland ist das FA Neubrandenburg. - da würde ich mich schlau machen.
 
Es ist völlig unerheblich ob man einen Wohnsitz in Deutschland hat, man zahlt Einkommensteuern auf sein Welteinkommen, wo man sich über die Hälfte des Jahres aufhält. Das ist ja auch sinnvoll schließlich nutzt man die Infrastrukturen des Landes.
Das ist eben die entscheidende Frage: Kann man es sich mit einer "kleinen" Rente tatsächlich leisten, die Steuern in einem anderen Land zu zahlen und z.b. auf die Freibeträge zu verzichten? Die muss jeder für sich berechnen.
Wir halten uns z.b. in keinem Land länger als drei, vier Monate pro Jahr auf.
 
Der aktuelle Stand für alle, die 2023 in Deutschland in Rente gehen:

Ab wann Rentner steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, hat der BLV (Bundesverband Lohnsteurhilfevereine) berechnet. Wer beispielsweise 2023 in Rente ging und in diesem Jahr ausschließlich maximal 15.374 Euro gesetzliche Bruttorente bezieht, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen.

grüsse

jürgen
 
Bei Mehreinkommen wird dann nur der Mehranteil versteuert - und dagegen muss man dann eben die Steuern rechnen, die man z.b. in Portugal zahlen müsste, wenn mich nicht alles täuscht. Und davon abhängig die Entscheidung treffen, wo man die meiste Zeit verbringt.
 
Da du dein Einkommen (Rente) ja in D beziehst, kannst du beim FA Neubrandenburg einen Antrag auf uneingeschränkte Steuerpflicht in D stellen, dazu brauchst du eine Bescheinigung aus P, dass du dort keine Einkünfte hast. Das kann man irgendwo genau nachlesen, nagel mich nicht auf die Formulierung fest. Dazu brauchst du keinen Wohnsitz in D. Ebensowenig für die Bank. Wenn du ein langjähriger Kunde bist, werden sie dich gern behalten, zumindest meine hat mir das versichert. Du bleibst auch in der dt. gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, hast aber nur die Ansprüche, die ein gesetzlich Versicherter in Portugal hat. Ob das nur schlechter oder besser ist, weiß ich nicht, da ich die Ansprüche nicht kenne. Aber die Freibeträge in D würde ich gerade bei einer kleinen Rente auch nicht herschenken.
 
Danke, Maria. Es geht nicht um Berufsunfähigkeit; es geht mir darum, ob ich als Rentner dort ein Auskommen haben werde :) Klar ist die IMI preiswert, weil es ein kleines, altes portugiesisches Haus ist und weit weg von der Algarve. Mir bleibt als Rentner sehr wenig übrig und mir ging es nur darum, ob es steuerlich erhebliche Unterschiede gibt , wenn man für immer dort lebt oder ein Ferienhaus hat. Es geht auch nicht exakt um den Euro; für mich ist es wichtig, wenn mir 1000 Euro netto Rente übrig haben werde, ob ich 50 Euro IMI zahle oder 200.
Hallo Robb27, leider gibt es den Sonderstatus der 10-jährigen totalen Steuerbefreiung seit April 2020 nicht mehr. Rentner zahlen jetzt mit dem RNH-Status für die ersten 10 Jahre pauschal 10% Steuern. Steuerfreibeträge wie in Deutschland werden nicht berücksichtigt. Die Freibeträge sind hier in PT wesentlich geringer. Bei 1000€ Netto-Rente im Monat würde es bei dir mMn grob gerechnet ungefähr so aussehen:
12.000€ Jahreseinkommen ./. 1.194€ Freibetrag = 10.806€
Darauf fallen 10% Steuern, also 1.080€, an.
Nach diesen 10 Jahren fielen dann 28,5% Steuern an.
Siehe meine angehängte Datei. Ist zwar von 2020, aber groß geändert hat sich da nichts.
Ich finde das heftig !!!
Ich als Rentnerin zahle auch mit dem nur 10%-Status wesentlich mehr Steuern als in Deutschland. Ich habe auch nur eine Rechnung vom FA bekommen ohne jegliche Erklärung, wie genau sich meine Steuerlast zusammensetzt.
Ich hoffe, ich hab das hier richtig wiedergegeben.
Recherchier mal im Netz. Was mich total ärgert ist, dass man nirgendwo mal eine Beispielrechnung findet, wie deutsche Renten in PT berechnet werden.

LG
 

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Ich hatte oben ja schon das für Expats zuständige FA Neubrandenburg genannt, da finden sich weitere Details.
Quelle:

Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag​

Ein beschränkt Steuerpflichtiger kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden; so als hätten Sie einen Wohnsitz in Deutschland. In der Regel führt daher die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu einer niedrigeren Steuer.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Einkünfte ganz oder zumindest überwiegend aus Deutschland bezogen werden und in Deutschland zu versteuern sind. Was unter „ganz oder zumindest überwiegend“ zu verstehen ist, definiert das Einkommensteuergesetz anhand von zwei Einkunftsgrenzen. Gemäß § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kann als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, wer mehr als 90 Prozent seiner Welteinkünfte in Deutschland zu versteuern hat oder wenn die nicht in Deutschland zu versteuernden Welteinkünfte den Grundfreibetrag des jeweiligen Kalenderjahres nicht überschreiten (Grundfreibetrag 2017 8.820 Euro, 2018 9.000 Euro, 2019 9.168 Euro, 2020 9.408 Euro, 2021 9.744 Euro, 2022 10.347 Euro, 2023 10.908 Euro, 2024 11.604 Euro). Der Grundfreibetrag ist für die Prüfung der Einkunftsgrenzen zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.
 
Es ist ja nicht so, dass ich hier keine Steuern würde zahlen wollen, ganz im Gegenteil. Aber es ist halt schon heftig, wenn der Sonderstatus erst einmal wegfällt und man das Doppelte, fast schon das Dreifache zahlen muss als in Deutschland.
Ein Rentner-Ehepaar hatte mal gepostet (nicht in diesem Forum), dass das portugiesische FA 5700€ Steuern verlangte, in Deutschland wären es ca. 1800€ gewesen. Über das Dreifache Daraufhin hatten sie den Antrag gestellt, wieder in D unbeschränkt steuerpflichtig zu werden, was auch geklappt hatte. Das war aber lange vor dem 01.04.2020.
Vielleicht sollte die Regierung PT mal über höhere Freibeträge nachdenken, denn die hohe Steuerlast trifft ja auch die Portugiesen selbst.

Letzte Woche hatte ich aufgrund meiner Anfrage diese Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx

ich habe Ihre E-Mail vom 30.08.2023 erhalten und nehme dazu wie folgt Stellung.
Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal vom 15.07.1980
ist die Rente der Deutschen Sozialversicherung nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 DBA grundsätz-
lich in Portugal steuerpflichtig. Dies gilt auch für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit (Art. 18 DBA) sowie für sonstige private Renten
(Art. 22 Abs. 1 Satz 1 DBA).

Wer nach dem 01.04.2020 nach Portugal verzogen ist, hat keine Möglichkeit einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu stellen. Da der ab dem 01.04.2020 geltende neue Sonderstatus "Residente na habitual" so geregelt ist, dass bei innehaben des Sonderstaus eine Steuer i.H.v. 10% der Einkünfte angesetzt wird. Somit hat der Staat Portugal das Besteuerungsrecht. Auch wenn der Sonderstaus nicht vorliegt, hat Portugal das Besteuerungsrecht.


Vor dem 01.04.2020 bestand bei dem innehaben des Sonderstaus die Möglichkeit einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zustellen, da der Staat Portugal auf die Besteuerung verzichtet hat. (wenn der Sonderstaus beantragt worden ist).

Sie sind nunmehr mit Ihren deutschen Einkünften in Portugal steuerpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Habermann
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 11 01 40
17041 Neubrandenburg
Deutschland

Tel.: + 49 - 395 - 44222 - 47953
Fax: + 49 - 395 - 44222 - 47100

E-Mail: vst.953@ria.finanzamt-neubrandenburg.de

--
Falls Sie dem Absender dieser E-Mail antworten möchten, beachten Sie bitte die
allgemeinen Hinweise zum Thema E-Mail-Kommunikation mit Ihrem
Finanzamt in MV:
 
leider gibt es den Sonderstatus der 10-jährigen totalen Steuerbefreiung seit April 2020 nicht mehr. Rentner zahlen jetzt mit dem RNH-Status für die ersten 10 Jahre pauschal 10% Steuern.
Wieso 'leider'? Wir zahlen hier alle Lohn- oder Einkommenssteuer und sorgen mit unserer Steuer dafür, dass ihr 'für Lau' in einem sicheren Land leben konnte. Man nennt diese Leute Schmarotzer, oder?
Steuerfreibeträge wie in Deutschland werden nicht berücksichtigt.
Wieso denn auch?
Die Freibeträge sind hier in PT wesentlich geringer.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man so etwas nicht schreiben
Nach diesen 10 Jahren fielen dann 28,5% Steuern an
In 2023 sind es 26,5% brutto. Netto sind es 10% (1211€). Bei 15.374 sind es für einen Single 2005€ Hier sind noch nicht prozentuale Rückerstattung von Mw.St. (Angabe der Steuernummer beim Einkauf), KKV auch die in DE, von der Miete 15% bis zu einem Max von 502€ etc .und einen Ortsabschlag Berücksichtigt. D.h. weniger als die RNH 10%!
Siehe meine angehängte Datei. Ist zwar von 2020, aber groß geändert hat sich da nichts.
Ich finde das heftig !!!
Ich als Rentnerin zahle auch mit dem nur 10%-Status wesentlich mehr Steuern als in Deutschland.
Glaube ich nicht.
Ich habe auch nur eine Rechnung vom FA bekommen ohne jegliche Erklärung, wie genau sich meine Steuerlast zusammensetzt.
Musst du halt Portugiesisch lernen oder im Finanzamt den Steuerbescheid erklären lassen
Was mich total ärgert ist, dass man nirgendwo mal eine Beispielrechnung findet, wie deutsche Renten in PT berechnet werden.
Stimmt wieder nicht. Musst halt richtig recherchieren. Versuche es mal mit 'Simulador IRS.' zB hier:
Johan
Zieht sich wieder zurück. Wollte den Unsinn nicht so stehen lassen.
 
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