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Port. Führerscheine in Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 9132
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Gelöschtes Mitglied 9132

Gast
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Hallo,

es wurde beschlossen, dass alte, unbefristete EU-Führerscheine in Deutschland eher umgetauscht werden müssen.

Quelle:

Mein Lebensgefährte ist Portugiese. Gibt es auch für die in Deutschland lebenden Ausländer etwas zu beachten?
 
Führerscheine in einem anderen EU-Land ausgestellt sind auch in Deutschland gültig bis zum Erneuerungsdatum. Z.B. Kategorie B (PKW) des port. FS muss zum 50. Geburtstag erstmals erneuert werden. Sollte dein Freund dann immer noch in Deutschland leben, dann muss er zu seinem 50. Geburtstag seinen portugiesischen Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umtauschen.
Johan
 
Moin,

nicht ganz, Sir Iocra

In Deutschland und dort mit festem Wohnsitz registrierte Ausländer müssen nach 180 Tagen die deutsche Fahrerlaubnis beantragen... welches bei einem gültigen EU-Führerschein ein reiner bürokratischer Akt ist

Schönes Wetter an alle
 
Hi Alisan,
Könntest du bitte einen Link herstellen zu einem Behörde oder Institut wie zB ADAC, der deine Aussage - EU-Bürger mit festem Wohnsitz in D müssen nach 180 Tagen ihr FS umschreiben lassen - bekräftigt.
Johan
 
Klar doch...
ist nämlich eine EU-Richtlinie von 2008...irgendwas

In Portugal wurde diese Richtlinie, die ich momentan aber nicht finde, bis Ende 2014 umgesetzt.

Diese besagt, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in einen nationalen umgeschrieben werden muss wenn man seinen ständigen Wohnsitz NICHT in dem Ursprungsland des Führerscheins hat.

Deswegen musste ich 2014 meinen deutschen FS in einen portugiesischen Umtauschen

Ich versuche die EU-Richlinie noch mal heraus zu suchen.

Ansonsten ist der portugiesische FS bis zum 60sten Geburtstag für 10 Jahre gültig, danach 5 Jahre und später (ab 70) für 2 Jahre.

Falls diese Richtlinie in D noch nicht umgesetzt worden ist muss man spätestens zum Ablauf der Gültigkeit den FS in einen nationalen umschreiben, so ich das verstanden habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) →

Spricht doch eher für Sir Locra ... aber ich bin ja kein Rechtsanwalt.
 
Ich bin auch kein RA

wie gesagt, da Richtlinien andauernd geändert und angepasst werden können die o.g. Links stimmen oder halt auch nicht (2008, 2010 und 2012 gab es Änderungen an der Anerkennung der FS in der EU) - Google hilft da auch schon weiter.

Zumal D wohl zu Zeit von der EU verklagt wird, da nicht rechtzeitig irgendwelche FS-Richtlinien der EU umgesetzt wurden.

Das Thema scheint auch nicht so einfach zu sein...

Am Besten ist es, wie immer, bei entsprechender Stelle (Bürgeramt, FS-Stelle, etc.) anzufragen und ggf. noch einen RA zu Rate zu ziehen.
 
Mit rechtmäßig erworbenen EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist dann nicht vorgeschrieben.
Mit befristeten EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen der Klassen C, CE, D, D1, D1E und DE oder Klassen die diesen entsprechen, dürfen entsprechende Kraftfahrzeuge trotz möglicher längerer Geltungsdauer nur noch 6 Monate in der BRD geführt werden, wenn bei Erstanmeldung in der BRD Inhaber/Innen diese Fahrerlaubnis mehr als fünf Jahre besitzen oder das 50. Lebensjahr vollendet haben
Befristete EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E oder Klassen die diesen entsprechen. dürfen bei Vollendung des 50. Lebensjahres ebenfalls nur noch für 6 Monate genutzt werden
Dann müssen diese Fahrerlaubnisse - trotz möglicher längerer ausländischer Geltungsdauer - nach den Bedingungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

 
Die Regelung ist glasklar wie auch hier von ADAC bestätigt:


Fuhrerscheine aus anderen EWR/EU Ländern sind auch in Portugal gültig bis zum Ablauf der Gültigkeit.
Es besteht der Pflicht sein Führerschein innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung bei der Gemeinde beim IMTT registrieren zu lassen
.

Unbefristete Führerscheine (zB ältere deutsche Führerscheine) müssen in Portugal innerhalb von 2 Jahren nach aufnahme der Residência in Portugal umgetauscht werden.

(letzter Absatz)

Portugiesische Führerscheine (Kat. B/PKW=Ligeiro) ab 2013 sind mit einer kleiner Ausnahme bis zum 30. Lebensjahr gültig ( nichts mit 10 Jahren !!), danach muss der mit 30,40,50 60, 65,70 und dann alle 2 Jahre erneuert werden. Die Erneuerungspflicht für ältere FS fängt mit 50 und dann wie oben


Diese Themen wurden mindesten schon 100x hier im Forum diskutiert.

@bunny
Da es keine neuen Erkenntnisse gibt kann dein Freund also bis zum Ablauf seinen port. FS in Deutschland herumfahren. Nach Ablauf muss er aber den neuen FS ib Deutschland beantragen .Zu prüfen ist nur ob der FS vor oder nach 2013 ausgestellt wurde.
 
Ja, sorry... zwischen 18 und 30 sind es 12 Jahre und ich rede immer von PKW-FS

... nach dem 30sten Lebensjahr bis zum 60sten nur 10 Jahre gültig, was ja wohl die meisten tangiert... und JA, für FS-Erteilung nach dem 01-2013

Das soll sich aber nächstes Jahr auch ändern auf 15 Jahre Gültigkeit

Regras - Cartas de condução vão mudar. E validade passa para 15 anos

Und ansonsten, nicht hauen!!!
Bin halt mit der Regelung in P - EU - D durcheinander gekommen, ist jetzt geklärt... bin halt keine 20 mehr
:rolleyes:
 
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