NEWSLETTER Nº 51: Mit Peitsche und Zuckerbrot!
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in einem Fall der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, genau gesagt ab einer Million Euro, der Straftäter mit einer nicht aussetzungsfähigen Haftstrafe zu bestrafen ist. Eine Aussetzung der Haftstrafe von im Höchstmass von zwei Jahren auf Bewährung kommt nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. Damit ist klar, dass in Deutschland bei einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren gerechnet werden muss.... ->
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in einem Fall der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, genau gesagt ab einer Million Euro, der Straftäter mit einer nicht aussetzungsfähigen Haftstrafe zu bestrafen ist. Eine Aussetzung der Haftstrafe von im Höchstmass von zwei Jahren auf Bewährung kommt nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. Damit ist klar, dass in Deutschland bei einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren gerechnet werden muss.... ->
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: