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Gutschein oder Geld zurueck?

Manuela

Entusiasta
Teilnehmer
Stammgast
Hallo!

Hatte gestern ein Erlebnis in einem Schuhladen: Letztes Jahr hatte ich dort Schuhe gekauft. Nach 2x tragen ging die Naht auf und die Sohle loeste sich. Der Ladenbesitzer nahm die Schuhe zurueck und weil mir kein anderes Modell in seinem Laden gefiel, stellte er mir einen Gutschein ueber die Summe aus.

Immer wieder bin ich am Schaufenster vorbei gelaufen und hab nie was gesehen, was mir gefallen oder ich gebraucht haette.

Gestern nun hab ich dort 2 Schirme gekauft, meinen Gutschein vorgelegt und gebeten, er solle mir den Restbetrag ausbezahlen. Der Ladeninhaber weigerte sich, das zu tun. Er wuerde den Betrag vom Gutschein abziehen und ich koennte damit ein andermal wieder einkaufen.

Wieder am Parkplatz angekommen, stellte ich fest, dass er einen hoeheren Betrag abgezogen hatte, als die beiden Schirme gekostet hatten. Daraufhin bin ich wieder zum Laden zurueck gestiefelt. Er hat den Betrag zwar berichtigt, aber sich nicht mal fuer den Fehler entschuldigt. Um so lieber haette ich nun den Restbetrag ausbezahlt!

Kann ich die Restsumme auf dem Gutschein zurueckfordern oder muss ich sie in Waren einloesen?

Gruss, Manuela
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

Wo genau befinden wir uns denn?

BGB sagt: 2x nachbessern, wenn dann immer noch nicht ok -> Wandlung.

Will sagen:
1. Er hätte Dir die Schuhe umtauschen können.
2. Wären die dann nochmal kaputt gegangen, hättet er sie nochmals umtauschen können.
3. Wären die dann noch mal kaputt gegangen hättest Du auf Wandlung bestehen müssen. Wandlung bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird, er also Dir Dein Geld und Du ihm die Ware zurückgibst.

Natürlich kann er auch auf die 2x nachbessern verzichten und Dir einen Gutschein geben, aber wenn Du denn dann annimmst und nicht auf nachbessern bestehst, gehst Du mit Ihm quasi einen weiteren Vertrag ein, nämlich einen über den freiwilligen Umtausch des Warenwerts in einen Gutschein bei Rückgabe der Ware.

Da er Dich nicht über die Rechtslage aufgeklärt hat könnte man das anfechten, kommt aber in D meist nix bei raus.

Wenn er den Rest des Gutscheins ausbezahlt ist das also Kulanz.

Beim nächsten mal auf a)Nachbessern oder b)kulante Auszahlung des Warenwerts bei Rückgabe der Ware bestehen. b)ist übrigens den meisten Händlern bei mieser Ware lieber, wenn man sie darauf hinweist, dass bei erneutem Ausfall nach a) durchaus Schadenersatzansprüche auf sie zukommen können... ;-)

Wie sich das in Portugal verhält, weiß ich leider nicht.
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

Hallo Hoschi!

Danke fuer die Antwort. Dann werd ich den Gutschein wohl in irgendwas in dem Laden einloesen muessen... Wird dann wohl das letzte mal gewesen sein, dass ich dort was kaufe.

Ich bin stinksauer, weil ich einfach das Gefuehl hatte, dass er mich absichtlich bescheissen wollte, indem er einen hoeheren Betrag abzog, deshalb will ich mit diesem Laden auch nichts mehr zu tun haben. Schade!

Gruss, Manuela
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

Ich bin stinksauer, weil ich einfach das Gefuehl hatte, dass er mich absichtlich bescheissen wollte, indem er einen hoeheren Betrag abzog ...

hi,
kann mann verstehen; ich haette an diesem punkt der geschichte (sofern sie denn in portugal spielt) schon mal das 'livro de reclamações' bemueht;

Wie sich das in Portugal verhält, weiß ich leider nicht.

dazu finde ich (übrigens auch)beim ein durchaus interessant- aufschlussreiches zum thema

Danke vielmals, wandelndes Google-Interface

any time dude;-)

grez
henry
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

dazu finde ich (übrigens auch)beim ein durchaus interessant- aufschlussreiches zum thema

Não falo português. Desculpe. :angst:
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

Desculpe. Não falo português.
_hoschi_ hat vor dem Wechsel nach Asien das schwierigste Projekt seines Lebens vor sich - in PORTUGAL!

hi,
hoffentlich braucht es jetzt zur projektbewaeltigung in portugal nicht all zu viel vom hiesigen sprachgut; dafuer das du dieses idiom nicht beherrschst musst du dich m.e. aber nicht entschuldigen;-)

Artigo 4.o - Direitos do consumidor

1 — Em caso de falta de conformidade do bem com o contrato, o consumidor tem direito a que esta seja reposta sem encargos, por meio de reparação ou de substituição, à redução adequada do preço ou à resolução do contrato.

2 — A reparação ou substituição devem ser realizadas dentro de um prazo razoável, e sem grave inconveniente para o consumidor, tendo em conta a natureza do bem e o fim a que o consumidor o destina.

3 — A expressão «sem encargos», utilizada no n.o 1, reporta-se às despesas necessárias para repor o bem em conformidade com o contrato, incluindo, designadamente, as despesas de transporte, de mão-de-obra e material.

4 — Os direitos de resolução do contrato e de redução do preço podem ser exercidos mesmo que a coisa tenha perecido ou se tenha deteriorado por motivo não imputável ao comprador.

5 — Oconsumidor pode exercer qualquer dos direitos referidos nos números anteriores, salvo se tal se manifestar impossível ou constituir abuso de direito, nos termos gerais.

d.h. in kurzen worten, dass die juristische position des kaeufers in P in etwa dem enspricht was du in deinem obigen post zum thema ausgefuehrt hast.

grez
henry
 
AW: Gutschein oder Geld zurueck?

hi,
hoffentlich braucht es jetzt zur projektbewaeltigung in portugal nicht all zu viel vom hiesigen sprachgut; dafuer das du dieses idiom nicht beherrschst musst du dich m.e. aber nicht entschuldigen;-)

Geht schon, wir haben dort viele Leute die gut Englisch oder Deutsch sprechen. Nach 3 Jahren Arbeit mit min. 4 Wochen p.a. sollte ich es besser können...

d.h. in kurzen worten, dass die juristische position des kaeufers in P in etwa dem enspricht was du in deinem obigen post zum thema ausgefuehrt hast.

Gut zu wissen, danke.
 
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