Hallo!
Hatte gestern ein Erlebnis in einem Schuhladen: Letztes Jahr hatte ich dort Schuhe gekauft. Nach 2x tragen ging die Naht auf und die Sohle loeste sich. Der Ladenbesitzer nahm die Schuhe zurueck und weil mir kein anderes Modell in seinem Laden gefiel, stellte er mir einen Gutschein ueber die Summe aus.
Immer wieder bin ich am Schaufenster vorbei gelaufen und hab nie was gesehen, was mir gefallen oder ich gebraucht haette.
Gestern nun hab ich dort 2 Schirme gekauft, meinen Gutschein vorgelegt und gebeten, er solle mir den Restbetrag ausbezahlen. Der Ladeninhaber weigerte sich, das zu tun. Er wuerde den Betrag vom Gutschein abziehen und ich koennte damit ein andermal wieder einkaufen.
Wieder am Parkplatz angekommen, stellte ich fest, dass er einen hoeheren Betrag abgezogen hatte, als die beiden Schirme gekostet hatten. Daraufhin bin ich wieder zum Laden zurueck gestiefelt. Er hat den Betrag zwar berichtigt, aber sich nicht mal fuer den Fehler entschuldigt. Um so lieber haette ich nun den Restbetrag ausbezahlt!
Kann ich die Restsumme auf dem Gutschein zurueckfordern oder muss ich sie in Waren einloesen?
Gruss, Manuela
Hatte gestern ein Erlebnis in einem Schuhladen: Letztes Jahr hatte ich dort Schuhe gekauft. Nach 2x tragen ging die Naht auf und die Sohle loeste sich. Der Ladenbesitzer nahm die Schuhe zurueck und weil mir kein anderes Modell in seinem Laden gefiel, stellte er mir einen Gutschein ueber die Summe aus.
Immer wieder bin ich am Schaufenster vorbei gelaufen und hab nie was gesehen, was mir gefallen oder ich gebraucht haette.
Gestern nun hab ich dort 2 Schirme gekauft, meinen Gutschein vorgelegt und gebeten, er solle mir den Restbetrag ausbezahlen. Der Ladeninhaber weigerte sich, das zu tun. Er wuerde den Betrag vom Gutschein abziehen und ich koennte damit ein andermal wieder einkaufen.
Wieder am Parkplatz angekommen, stellte ich fest, dass er einen hoeheren Betrag abgezogen hatte, als die beiden Schirme gekostet hatten. Daraufhin bin ich wieder zum Laden zurueck gestiefelt. Er hat den Betrag zwar berichtigt, aber sich nicht mal fuer den Fehler entschuldigt. Um so lieber haette ich nun den Restbetrag ausbezahlt!
Kann ich die Restsumme auf dem Gutschein zurueckfordern oder muss ich sie in Waren einloesen?
Gruss, Manuela