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Gelöschtes Mitglied 26184
Gast
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Guten Morgen, meine Frage ist: Wenn ich länger als 90 Tage in Portugal sein will, benötige ich wohl eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn ich aber nach 85 Tagen nach Spanien einkaufen fahre und danach wieder einreise, müssten die 90 Tage doch wieder auf Anfang stehen. Wenn das so wäre würde, wie lässt sich die Sachlage beweisen, bzw. welche staatliche Einrichtung kann und will das überprüfen. Wie sind Eure Erfahrungen?
Also ich hatte mich in Portugal über einen längeren Zeitraum aufgehalten und sogar versicherungspflichtig gearbeitet, ohne eine Residencia zu besitzen, bzw. die abgelaufen war, da ist neimals jemand hintergeommen und es hatte wohl auch niemanden interessiert.
Ich bin allerdings zwischendurch auch immer wieder nach Spanien gereist, aber auch davon, wann und wie oft, ist auch keiner hintergekommen, da ich niemals an der Grenze kontrolliert wurde. Zudem gibt es beim Reisen zwischen den Staaten des Schenger-Abkommen auch keine Sichtvermerke, sollte man an der Grenze mal sporadisch überprüft werden und man dabei seinen Reisepass vorlegt.
Zwischen 1989 und 1990 belegte ich in Coimbra einen achtmonaitgen Sprachkurs an der Uni und vorab sagte man mir auf einem portugieischen Konsulat, dass ich schon zu jenem Zeitpunkt kein Visum als deutscher Staatsbürger mehr brauchen würde, aber ich sollte mich vor Ort nochmal beim Serviço de Estrangeiros e Fronteiras informieren, was ich auch tat. Dort sagte man mir, dass ich nur zur Hälfte des Kurses noch einmal melden solte, oder wenn ich nebenbei und dann auch nur wenn es versicherungspflichtig sein sollte, nochmals melden sollte. Eine Bekannte, welche den Kurs schon ein Jahr zuvor belegt hatte ohne ein Visum zu beantragen, durfte noch alle drei Monate am Wochenende nach Spanien reisen, wobei bei Ein- und Ausreise der Pass gestempelt werden musste. Aber wie gesagt das war vor mehr als dreißig Jahren.
Einmal geriet ich eine Kontrolle an der Grenze als die spanische Guardia Civil und portugieische Polizei, welche Einheit genau weiß ich nicht mehr, jagd auf illegale Einwanderer in der EU machten. Meine Residenz war nicht im Distrikt ausgestellt wo ich lebte und man sagte mir nur, dass ich es mal ändern sollte. Hätte ich bei dieser Kontrolle nur meinen Personalausweis gezeigt, wäre man nicht einmal dahinter gekommen, dass ich in Porutgal gearbeitet hatte.
Bin mal gespannt, was jetz für erhobene Zeigefinger für mein evenutelles Fehlverhalten bzgl. eines langfristigen Aufenthaltes in Portugal kommen. Also ich bin niemals als Illegaler dort verhaftet und abgeschoben worden. Allerdings musste ich auf Anweisung meines Arbeitgebers mir eine Número de Contribuinte oder so ähnlich besorgen was ich auch tat. Wrid wohl so etwas wie Steuernummer sein. Ist angeblich immer noch gültig.
Saludos
H.E.
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