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zur miete

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten, CO2KostAufG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es wurde 2022 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Gesetz soll zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen, indem es an die Regelung des mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) geschaffenen Anreizsystems zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für Wärme anknüpft und es auf Mietverhältnisse überträgt. Dazu werden die Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes aufgeteilt. Bisher zahlten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein.
Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich grundsätzlich nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes. Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den danach auf ihn entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten zu tragen hat, sind in Mietverträgen über Wohnraum unwirksam.

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