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deutsche rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.
„Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser Träger:

Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Namen der Regionalträger bestehen aus den Wörtern „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr, darunter Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung, also bei der Deutschen Rentenversicherung, pflichtversichert.

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