AW: Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung
Doch, die haben die Regel jetzt so aufgestellt, mein Institut will wohl auch angeblich dagegen klagen, nur leider wird es dann möglicherweise zu spät für mich sein!
hier der link:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen
Artikel 17...
Ich zitiere mal aus deinem link:
Artigo 17º
Candidatos
Sem prejuízo do disposto nos números seguintes, podem candidatar-se às bolsas directamente financiadas pela Fundação para a Ciência e a Tecnologia os:
1. Cidadãos nacionais, ou cidadãos de outros Estados Membros da União Europeia com certificado de residência permanente em Portugal, atestada pelo Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, nos termos do nº 1 do Artigo 16 da Lei nº 37/2006 de 9 de Agosto...
Man beruft sich dabei auf dieses Gesetz, das bei der SEF nachzulesen ist:
SECÇÃO II
Direito de residência permanente
Artigo 16º
Certificado de residência permanente do cidadão da União
1. O Serviço de Estrangeiros e Fronteiras emite aos cidadãos da União com direito a residência permanente, a pedido destes, um documento, de modelo a aprovar por portaria do membro do Governo responsável pela área da administração interna, que certifica a residência permanente.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen
Der für dich grosse GAU dabei ist offensichtlich, dass du wohl noch kein Anrecht auf diese "residência permanente" hast, da du noch keine fünf Jahre in Portugal bist.
Verzwickt.
Ich weiss nicht, welche Regeln für Stipendiate gelten und ob diese nach "Gutdünken" aufgestellt werden können.
Ich würde aber an deiner Stelle als erstes mal deine zuständige SEF involvieren und fragen, ob es für dich eine Ausnahmemöglichkeit gibt, was die "residência permanente" angeht.
Da ich befürchte, dass man keine Ausnahme bei der SEF macht (aber ruhig erstmal versuchen und den Fall
ausgiebig erklären!), bliebe der Klageweg.
Zwar befürchte ich auch da, dass, selbst wenn du gewinnst, das Stipendium evtl. nicht erhältst, aber wenigstens hast du dann alles getan, was möglich wäre.
Vor allem würde ich dann auch mal ganz konkret nachfragen, wie es mit
Artigo 20º
Igualdade de tratamento
1. Os cidadãos da União que residam no território nacional beneficiam de igualdade de tratamento em relação aos cidadãos nacionais, sem prejuízo de restrições admissíveis pelo direito comunitário.
des gleichen Gesetztes steht, auf das sich die FCT bei der Auswahl seiner Kandidaten beruft.
Ein Hinweis auf Artikel 1, Absatz 1 kann auch nicht schaden:
CAPITULO I
Disposições gerais
Artigo 1º
Objecto
A presente lei transpõe para a ordem jurídica interna a Directiva n.º 2004/38/CE, do Parlamento Europeu e do Conselho, de 29 de Abril, e estabelece:
1. As condições que regem o exercício do direito de livre circulação e residência no território nacional pelos cidadãos da União e seus familiares;
Ich hoffe wirklich für dich, dass du einen Weg findest, das Problem der neuen Stipendien-Regeln zu lösen.
Danach ist es jedenfalls für Ausländer extrem schwer, ein solches zu erhalten, zumindest wenn eine Auflage zum Erhalt des Stipendiats ist, zuvor mehr als fünf Jahre im Land gewohnt zu haben.
Setz dich am besten mit deinem Institut zusammen und frag mal konkret nach, ob nicht wenigstens Artikel 1 und 20 aus dem Lei nº 37/2006, de 9 de Agosto eine Klagemöglichkeit bieten?
Ich bin ja nicht der typische Kläger, aber in solch einem Fall wie deinem würde ich einfach alles versuchen, zuviel stünde auf dem Spiel.
Allerdings würde ich zuerst die freundlich um Hilfe suchende beim SEF antesten und dort um weitere Ideen bitten.
Freundlich viel Reden kann manchmal Wunder wirken, ob es bei der SEF klappt, kann man nur versuchen.
Viel Glück!
Ich wünsch dir alles Gute, aber vergiss nicht, dass ich keine Ahnung über Regeln für Stipendiate habe.
Wenn man sie einfach verteilen kann, wie man möchte, Regeln aufstellen kann, wie man will, dann sieht es schlecht aus für dich.
Also, sprich mit deinem Institut darüber und auch mit der SEF und das natürlich schnell, denn dir scheint die Zeit davon zu rennen.
(Ich würde in letzter Verzweiflung dann auch mal auf "den Skandal der Ungleichbehandlung" hinweisen, aber das erst, wenn ich keinen anderen Weg mehr wüsste, denn oft kommt man mit vielen guten Worten weiter, wenn auch natürlich nicht immer...)
LG!
Sivi