• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Tipp Wen's IUCt: Änderung bei der port. Kfz-Steuer für importierte Fahrzeuge

Jota

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Eine gute Nachricht für alle, die nach Portugal ziehen und ihr Auto mitnehmen möchten. Ab 2020 wird endlich auch hier die EU-Direktive umgesetzt, die dafür sorgt, dass man für aus der EU eingeführte Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer (Imposto Único de Circulaçao / IUC) nicht mehr zahlen muss als für "portugiesische" Autos. Momentan kann man hier (Beispiel aus dem verlinkten Text) etwa für ein importiertes Auto schlappe 860 Euro hinlegen, während man für ein vergleichbares Nationales nur 62 Euro zahlen muss. Von der Differenz kann man schon einige Kaffees trinken gehen... oder besser noch: mir ausgeben. ;)

 
Helft mir doch mal auf die Sprünge.
Ist das die Zulassungssteuer oder die jährliche ?
Wenn es die Zulassungssteuer ist, was ist mit den anderen Bedingungen wie min. Ein Jahr im Besitz usw?
Würde es dann möglich sein, wie es ein Freund in Frankreich macht, In Deutschland Auto kaufen und überführen?
 
Helft mir doch mal auf die Sprünge.
Ist das die Zulassungssteuer oder die jährliche ?
Wenn es die Zulassungssteuer ist, was ist mit den anderen Bedingungen wie min. Ein Jahr im Besitz usw?
Würde es dann möglich sein, wie es ein Freund in Frankreich macht, In Deutschland Auto kaufen und überführen?
Das ist die jährliche "Zirkulations"steuer. Die erlaubt dir dann, die vielen hiesigen Kreisverkehre zu benutzen. ;) Die andere, einmalige Autosteuer nennt sich Imposto Sobre Veículos (ISV).
 
Warte mal.
Das heißt, Wenn ich nicht die Frist verbaselt hätte, Hätte ich mehr jährlich zahlen müssen als bspw mein Nachbar fürs gleiche Auto?
Das hab ich gar nicht gewusst.
Oder geht es da um die älteren Wagen?
Die Steuer richtet sich ja nach Zulassungsjahr.
 
Warte mal.
Das heißt, Wenn ich nicht die Frist verbaselt hätte, Hätte ich mehr jährlich zahlen müssen als bspw mein Nachbar fürs gleiche Auto?
Das hab ich gar nicht gewusst.
Oder geht es da um die älteren Wagen?
Die Steuer richtet sich ja nach Zulassungsjahr.
Nein, das betrifft alle importierten/eingeführten Fahrzeuge.

Im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" heißt es in Kapitel 2 über Steuerliche Vorschriften:

Art. 110
(ex-Artikel 90 EGV)
Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben.
Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten keine inländischen Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen.

Portugal hat sich etliche Jahre erfolgreich davor gedrückt, diesen Artikel umzusetzen. Und ist von der EU deshalb zweimal verklagt worden.

Kannst dir ja die Dokumentation zu den Verfahren als Gute-Nacht-Geschichte von deiner Frau vorlesen lassen:

 
Äh sorry, aber wenn ich das von dir nun so lese, muss man das eigentlich auf die Zulassungssteuer beziehen.
Aber du schriebst ja, es geht um die jährliche Steuer.
Die ist unterschiedlich, je nach Zulassungsjahr. War erst vor kurzem beim Financias und hab den Wisch gelesen.
Neuwagen sind teuerer im Satz als ältere.
Deswegen meine Frage, importierte ältere werden dann wie inländische behandelt. Ist klar.
Aber das heißt doch dann auch, das es vorher nicht so war.
Das also mein importierte deutscher Wagen anders besteuert worden wäre, wie ein inländischer gleichen Baujahrs.
Oder kapier ich was nicht?
 
Ja, gleicher Wagen unterschiedliche Steuer, je nachdem wann er importiert wurde.
 
Die erlaubt dir dann, die vielen hiesigen Kreisverkehre zu benutzen.
:hurra.gif::klatsch::hurra.gif:
Warte mal.

Die Steuer richtet sich ja nach Zulassungsjahr.
Jein! in 2007 war eine Aenderung mit Umstellung auf Hubraum.
Grusss
Nassauer
Ja, gleicher Wagen unterschiedliche Steuer, je nachdem wann er importiert wurde.
Genau so ist es ! Man will/ wollte damit verhindern dass alte Stinker z.B. aus Deutschland ins Land geholt werden.
War aber wohl ein Schuss in den Ofen, denn jetzt kommen neue Stinker aus D.
Neu, d.h. ca.5 Jahre alt-:angst:.

Habe gestern bei P.D. einen Audifahrer gebeten doch den Motor abzuschalten. da das Wunderding deutscher Ingenieurskunst schlimmer stank wie der gerade anliefernte SCANIA.:kotz:

Gruss
Nassauer
 
Ich hatte die Links zwar schon einmal in einem anderen Thread gepostet, tue es aber gerne noch einmal.

Für die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer (Imposto Único Circulação oder IUC):

Für die einmalige Kfz-Importsteuer Korrektur: Zulassungssteuer, vgl. folgende Beiträge (Imposto Sobre Veículos oder ISV)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
einmalige Kfz-Importsteuer
Auch wenn du dich wiederholst. Das ist keine Importsteuer, sondern eine Zulassungssteuer. Du kannst jederzeit ein Fahrzeug steuerfrei einführen.
Solange du es nicht zulassen willst musst du auch keine Steuern zahlen.
Kannst in Vorgarten stellen als Mahnmal:cool: oder schlachten.

Gruss
Nassauer
 
Auch wenn du dich wiederholst. Das ist keine Importsteuer, sondern eine Zulassungssteuer. Du kannst jederzeit ein Fahrzeug steuerfrei einführen.
Solange du es nicht zulassen willst musst du auch keine Steuern zahlen.
Kannst in Vorgarten stellen als Mahnmal:cool: oder schlachten.

Gruss
Nassauer
Ja, da hast du recht. Vielleicht kann das einer der Moderatoren in meinem Posting entsprechend umformulieren, ich kann das jetzt leider nicht mehr mit der Edit-Funktion bearbeiten.
 
Genau so ist es ! Man will/ wollte damit verhindern dass alte Stinker z.B. aus Deutschland ins Land geholt werden.
War aber wohl ein Schuss in den Ofen, denn jetzt kommen neue Stinker aus D.
Na, nach den neusten Fahrverboten für Euro 5 Motoren in Stuttgart werden die in Deutschland doch fast brandneue Wagen exportieren.
 
Hallo Zusammen,

ich werde im kommenden Monat nach Portugal umziehen. Arbeite weiterhin in Deutschland und habe hier auch ein geleasten Wagen. Da ich in Portugal aber nicht ohne Fahrzeug auf dem Land sitzen möchte, habe ich mir vergangenen Monat einen anderen gekauft. Ist ein Wagen mit Baujahr 1998 und gefiel mir. Jetzt befürchte ich, dass ich Unsummen als Zulassungssteuer zahlen muss. Ich habe echt angst bekommen als ich den Link ausprobierte. Demnach müsste ich eine IUC von sage und schreibe 21.791.63€ zahlen. Ich krieg 'nen Herzklabaster!

Ist das wirklich so? Ich habe von einer Bekannten erfahren, das man sein Fahrzeug einfach mitnehmen darf und nach der Wohnortanmeldung simpel ummelden kann. Bitte helft mir zügig, denn ansonsten verkauf ich den Wagen wieder. Hat jemand eine Idee was ich machen kann/ soll?

Vielen herzlichen Dank für Eure Anregungen.
Maro
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Trick mit simpel ummelden soll sie mal näher erklären, deine Bekannte.
Klar kannst du dein Fahrzeug einfach mitnehmen, aber simpel ummelden ist leider nicht.
Es gibt einige Regeln um ein Fahrzeug bei Umzug ISV-Frei einzuführen.
Die sind zwar in letzter Zeit etwas aufgeweicht worden, trotzdem muss das Fahrzeug bereits ein Jahr in deinem Besitz sein.
Das trifft bei dir nicht zu, also wird das Ergebnis der Simulation stimmen.
Das ist der Grund, warum man sowas eben nicht macht.
Alte Fahrzeuge gibt es hier genug, die wollen keine weiteren.

Verkauf das Ding wieder und kauf dir hier, wenn du die Residencia hast und alles erledigt ist, einfach einen der hundertausend Gebrauchten, die es hier in allen Farben, Formen und Jahreszahlen gibt.
Von der Schrottschüssel für 500 Euro bis zum Edel-Oldtimer für fünfstellige Beträge ist alles dabei.
Auch Neuwagen für knapp 10k Euro gibt es bereits.
Also, je nach Wunsch, kauf dir hier einen und erspar dir alles weitere.
Dein Führerschein ist Portugal tauglich?
D.h. du hast einen befristeten deutschen Führerschein?
Oder hast du einen unbefristeten? Dann solltest du denn noch umtauschen, wird aber die Zeit knapp.

Das alles kannst du aber hier noch ausführlicher über die Suchfunktion rausbekommen.
 
Nun erst einmal herzlichen Dank für die schnelle Anregung.

Ich habe keine Ahnung ob mein Führerschein befristet ist. Von sowas habe ich noch nie was gehört und werde mich auch hierzu informieren.

Ich denke nach dem gelesenen werde mich erst in 5 Monaten in Portugal anmelden und umgehe damit alles andere. Nach dem Schock mit der Summe habe ich mich auch weiter informiert und folgendes gefunden:

Link:
hier heißt es:
"Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos – ISV)
Die Steuersätze wurden allgemein um circa 1,4% angehoben.

Die Möglichkeit, bei einem Wohnsitzwechsel nach Portugal sein Kraftfahrzeug steuerbefreit als Umzugsgut einzuführen, wurde in einigen wesentlichen Punkten erleichtert:

So wurde die Frist zur Beantragung der Steuerbefreiung von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Der Zeitraum, während dessen das Fahrzeug vor dem Umzug im Eigentum des Antragstellers gestanden haben muss, wurde dagegen von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.


Zudem ist das Erfordernis, während eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Wohnsitzwechsel über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt zu haben, weggefallen. Allerdings wurde die Vorschrift, die bestimmt, welche Nachweise bei der Antragstellung vorzulegen sind, nicht entsprechend angepasst, so dass insoweit mit Hindernissen zu rechnen ist.

Ebenfalls weggefallen ist das Erfordernis, für mindestens 12 Monate in Portugal ansässig zu bleiben.

Weiterhin notwendig ist, dass das Auto nach dem Umzug für mindestens 12 Monate im Eigentum des Antragstellers verbleibt. Danach kann es jedoch nunmehr an eine in Portugal ansässige Person veräußert oder verschenkt werden, ohne dass diese eine Reststeuer zu entrichten hat."

Wir werden sehen wie das alles ausgeht - aller Anfang ist bekanntlich schwer...:eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das recht verstanden habe, hast du zusätzlich zu dem geleasten Auto einen Gebrauchten gekauft, der jetzt dir gehört und nicht der Bank. Wenn der dann 6 Monate in deinem Besitz gewesen sein wird, dann ist er für dich wahrscheinlich auch noch nach deiner Ummeldung steuerfrei einführbar. Es sei denn, man "unterstellt" dir und das mit Recht, dass du das auto schon die ganze Zeit hier in Portugal gefahren hast.

Also bleib bei dem Tipp und kaufe die hier ein Auto.

So weit ich weiß, darf man mit einem portugiesischen Führerschein (im Falle der Residencia) nicht mit einem Auto fahren, dass im Ausland zugelassen ist.
 
Er hat ja einen deutschen Führerschein. Der muss aber dann spätestens nach 2 Jahren umgetauscht werden, sollte er unbefristet sein.
Steht übrigens auf dem FS selbst drauf. So nebenbei...

Das mit dem "nach 5 Monaten anmelden" kannst du zwar so machen, legal ist es aber nicht.
Man muss sich nach spätestens drei Monaten anmelden.
Wir haben allerdings auch länger gebraucht und bei der nachfrage eben etwas innerhalb der drei Monatsfrist angegeben.
Also nicht auffallen usw.
Sei dir bewusst, das es eben nicht legal ist und es dir hier auch nicht geraten wurde.
Man kann als Urlauber natürlich auch länger bleiben wie vier Wochen.
Aber das musst du selbst wissen.

6 Monate im Besitz und 12 zur Anmeldung, ok. Ich versuch es mir zu merken. Auch wenn es für mich zu spät geändert wurde.
 
Okay ich werde in Portugal auch noch nicht so richtig angekommen und es als mein neues Zuhause bezeichnen können. Ich arbeite nach wie vor in Deutschland und werde in Portugal maximal 3 Tage die Woche sein. Meinen Bau betreuen und nach dem Rechten schauen. Ich finde es in diesem Fall nicht verwerflich oder rechtlich falsch bzw. kriminell, wenn ich mich dann erst in 5 Monaten anmelde.
 
Hallo,

habe zu dem Thema noch einige Fragen und bisher leider nichts gefunden.
Darf ein Portugiese mit meinem in Deutschland angemeldeten Auto in Portugal fahren bzw. darf er in Deutschland mit meinem dort angemeldetem Auto fahren?

Danke für die Rückmeldungen.

Liebe Grüße.
Bernd
 
Zurück
Oben