Interessant, denn wir hatten ein sehr ähnliches Problem, nachdem wir durch Erbaufteilungen neue Nachbarn bekamen. Trotz eigenem, aber nicht gepflegtem Zugang zu ihrem Grundstück, beschlossen diese neuen Nachbarinnen unseren Zugangsweg zu benutzen, wozu wir angeblich die gesamten Zäune für die Pferde + einige Bäume entfernen müssten, damit sie auch mit z.B. einem Mähdrescher hindurchfahren könnten. Mit Hilfe des scheidenden Ortsbürgermeisters (ein Nachbar der beiden Damen) wurde ein öffentliches Interesse an unserem Weg vorgebracht und mit Hilfe eines bei der Câmara arbeitenden Neffens erhielten wir einen Ordnungswidrigkeitsbescheid. Diesem widersprachen wir, woraufhin die ganze Sache vor Gericht ging, wo die Klage der Câmara in Nullkommanichts abgewiesen wurde, da kein berechtigter Klagegrund vorgelegt werden konnte, da unsere Zufahrt bewiesenermaßen kein öffentlicher Weg war und ein anderer Zugang bestand.
Tatsache ist, dass jedes Grundstück eine Zufahrt haben muss, wobei dieses Zufahrtsrecht IMMER im Grundbuch eingetragen ist. Der entsprechende Nachbar braucht also nur in seine Caderneta Rural zu gucken, um zu wissen, wie er auf sein Grundstück kommt. In der Regel geben die Câmaras gerne Auskunft, aber auch die Junta de Freguesia wissen meistens Bescheid.
Ist der strittige Weg also kein öffentlicher Weg (in der eigenen Caderneta auf der 2. Seite (Rückseite) nachsehen) und ist dort auch kein Wegerecht eingetragen, dann würde ich das Grundstück schnellstens einzäunen und einer Klage ruhig entgegensehen. Von einem Nachbarn, der gleich so auf den Plan tritt, ist kein freundliches Verhalten mehr zu erwarten.
Jetzt zur Rota Vicentina: Dabei handelt es sich um einen Wanderweg, auf dem Fahrzeuge nichts zu suchen haben!