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Warum man keinen Steuervertreter mehr in Portugal haben muss

Arath

Amigo
Teilnehmer
In dem Aufsatz „Das Ende der Pflicht, einen Steuervertreter zu beauftragen“ vom Juni 2011 wird erklärt, warum gebietsfremde Steuerpflichtige nicht mehr verpflichtet sind, einen steuerlichen Vertreter in Portugal zu benennen. Zuvor mussten Personen, die sich nicht über 183 Tage im Jahr in Portugal aufhalten, stets einen solchen Steuervertreter benennen.

Da dies jedoch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, erhob die Kommission Klage gegen Portugal beim EuGH. Der EuGH entschied, dass die Pflicht einen Steuervertreter zu benennen, eine Belastung schaffe, die geeignet sei, sie davon abzuhalten, in Portugal Kapital zu investieren und insbesondere Immobilieninvestitionen zu tätigen. Außerdem verstoße die Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters auch gegen die allgemeine Freizügigkeit innerhalb der EU, also gegen das Recht jedes Unionsbürgers, sich frei in Portugal zu bewegen.
 
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