Der Beitrag "GNR, PSP, PJ, SEF und SIS: Die portugiesischen Sicherheitsbehörden" (Februar 2013) erklärt die Grundlagen des portugiesischen Polizei- und Ordnungsrechts. Dabei werden die wesentlichen Unterschiede zwischen der Republikanische Nationalgarde (Guarda Nacional Republicana, kurz: GNR), der Polizei der öffentlichen Sicherheit (Polícia de Segurança Pública, kurz: PSP), der Kriminalpolizei (Polícia Judiciária, kurz: PJ), dem Ausländeramt (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras, kurz: SEF) und dem Nachrichtendienst (Serviço de Informações de Segurança, kurz: SIS) beleuchtet. Des Weiteren befasst sich der Artikel mit dem Handeln der portugiesischen Sicherheitskräfte, welches, anders als im deutschen Polizei- und Ordnungsrecht, vorwiegend auf Generalklauseln beruht. Daher ist in Portugal der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von erheblicher Bedeutung.
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