Hallo
@bibibieber,
Habe gerade den Text aus einer offiziellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung kopiert:
Rentenzahlung ins Ausland
Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert
weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland,
kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem
Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten
lassen.
Besonders in diesen Fällen kann es zu Einschränkungen
bei der Rentenzahlung kommen:
> Wenn Ihnen Ihre bisherige Rente wegen voller Er-
werbsminderung aufgrund des verschlossenen
Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach
Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel,
Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro,
Marokko und Tunesien), verbleibt es bei der bishe-
rigen Rente.
Das lese ich so, dass bei Umzug nach z. B. Portugal die EU-Rente weitergezahlt wird. Was dem von Dir vorhin gesetzten Links widerspricht.
Quelle:
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