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Wichtig Reise nach Portugal - Rückreise nach Deutschland

@bibibieber Danke Dir Bibi, ursprünglich war die Hochzeit für Juni geplant, wurde dann auf August verschoben. Die "Kinder" tun mir Leid. Und diese ewige Achterbahnfahrt geht echt auf den Keks.
LG Harald
 
Die heutige Einreise (aus Portugal) am BER gestaltete sich sehr entspannt. 3 Polizei-Leute haben stichproben-artig im Berliner-Terminal kontrolliert - ich hatte gefragt, was sie sehen wollen und bin direkt durchgewunken worden. Hatte das Testergebnis bei der digitalen Einreise-Anmeldung mit hochgeladen.

Vom Berliner Gesundheitsamt habe ich jetzt noch nichts gehört - die Berliner Gesundheitssenatorin hatte erst am Wochenende im Wahlkampf propagiert, dass die Einreisenden aus "gefährlichen" Ländern bereits vor der Einreise kontaktiert werden :cool::-D
 
Folgende Mail erreichte mich gerade im Homeoffice (Quarantäne):

Reiserückkehr - Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2

"Sehr geehrte/r Reiserückkehrer/in,

Sie wurden uns als Reiserückkehrer/in auf dem Land-, Luft- oder Seeweg aus einem vom RKI als Hochinzidenzgebiet bewerteten Land gemeldet.
Nach § 4 (1) der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht für Personen, die nach einem
Aufenthalt nach Deutschland einreisen, eine Verpflichtung zu einer 10-tägigen Absonderung.
Gemäß § 4 (2) der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 können Sie die Absonderung frühestens
mit einem Test am fünften Tag nach der Einreise beenden, wenn Sie uns einen Testnachweis mit negativem Befund per Mail schicken.
(betreuungsteam@xxx.berlin.de)
Sollten Sie sich dazu entscheiden, vor Ablauf der Quarantäne keinen Test zur Verkürzung durchführen zu lassen, endet die Quarantäne nach dem zehnten Tag
automatisch.

Diese Mail dient lediglich als Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Des Weiteren ist diese Mail nicht mit einer Quarantäneanordnung
gleichzusetzen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter:




Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag,

Betreuungsteam"

Jetzt muss ich nur noch klären, ob ein Schnell-(Bürger)-Test reicht oder ein PCR-Test notwendig sein wird...

Ergänzung 5 min nach Mail ans Gesundheitsamt: Antwort kam sofort :)

"Zum Freitesten genügt ein kostenloser Bürgerschnelltest."
 
Zuletzt bearbeitet:
Na gugge, ein Freund hat bei seinem Gesundheitsamt nachgefragt, wie das so sei mit dem negativen Test, nix, wenn er negativ ist, kann er raus, soll nur den Test immer dabei haben.
Da lebe doch der Föderalismus, es gilt überall was anderes...
 
@big80s
Ich finde diese Maßnahme auch noch umsetztbar und einigermaßen sinnvoll.
Hätte ich jetzt kein Problem damit.

Absolut - als ich Anfang Juli nach Portugal geflogen bin, war ja der Status Virusvariantengebiet - hier wäre meine (berufliche) Terminplanung für den ganzen Juli aufgrund der 14 Tage Quarantäne über den Haufen geworfen worden - ich werde am Samstag mich (hoffentlich) Freitesten und hatte dann eine kalkulierbare Einschränkung (im Homeoffice) :cool:
 
Wir hatten Ende Mai auch sicherheitshalber die 5 Tage Quarantäne eingeplant, aber da war das grad aufgehoben worden für einfache Risikogebiete (was die Azoren ja seit Mitte April waren). Laut Bundesvorordnung keine Quarantäne, in der Landesordnung MV stand sie aber noch. Wir haben dann beim hiesigen Gesundheitsamt angerufen und nachgefragt, die meinten dann nur, dass sie die Landesverordnung nicht umsetzen... Eigentlich hätten die auch unsere Einreiseanmedung vom RKI haben müssen, aber da lag nix vor...
Für den Herbst planen wir jetzt auch trotz aller Unkenrufe, mal sehen, wie es dann mit der Quarantäne aussieht...:angst: Geimpft wären wir dann ja komplett...und mit einem Test mehr hab ich auch kein Problem... Ich glaub mittlerweile, länger als ein paar Tage kann man eh nicht mehr im Voraus (sicher) planen...
 
"Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln", so kommentiert man bei uns im Rheinland, wenn aufeinander folgende Weisungen widersprüchlich sind. Und so ist es mit der neuen Reiseverordnung.
Langsam verlieren sie wohl den Überblick. Diese Richtlinie hätte man schon im letzten Jahr benötigt, oder zumindest vor der Urlaubszeit. Was wiederum fehlt ist eine Übergangslösung für Personen, die sich bereits im Urlaub befinden und unter einer anderen Verordnung ihren Urlaub antraten.
Nun werden einige die Probleme bei Schulpflichtigen Kindern haben, die durch die Quarantäne nicht am Unterricht teilnehmen können. Sie erwartet nun ein Bußgeld durch die Schulbehörde.

 
Also wir sind Anfang bis Mitte August quer durch Europa nach Portugal und zurück mit dem Auto gefahren, kein Sch... wollte irgendwas sehen...
 
Hallo,

ich fliege Freitag nach Lissabon und habe gerade das PLC-Formular hochgeladen und die Betsätigung mit QR-Code erhalten. Demnach soll dies ausgedruckt werden.

Gerade streikt mein Drucker. Reicht es, das Dokument (pdf) digital auf dem Smartphone mitzuführen, gibt es da Erfahrungen?

LG
 
Wir sind letzte Woche von Hamburg nach Lissabon geflogen TAP. Wir hatten zwar ausgedruckt, aber es reichte am TAP Schalter die Ausdrucke in der Klarsichthülle einmal hochzuhalten. Ich bin zu 99% sicher, dass die Dame vor uns keinen Ausdruck hatte, sondern den QR Code auf dem Handy gezeigt hat.

LG

Chap

Edit: Da fällt mir ein, vor uns war auch ein Pärchen, die die Anmeldung nicht hatten. Die sind dann beiseite getreten und haben die Anmeldung dort am Schalter auf ihrem Handy gemacht. Die beiden hatten es dann auch nur auf dem Handy.
 
Hallo @Etojok Meine Frau und ich sind diesen Montag von Frankfurt nach Faro geflogen. Das Einzige was beim einchecken von Relevanz war war die Impfbescheinigung. Ich habe das PLC vorgezeigt aber das hat nicht interessiert und ich hatte den Eindruck war auch unbekannt. Genauso wars mit dem RKI Formular beim Hinflug in Portugal. Am Ankunftsflughafen gab es jeweils überhaupt keine Kontrolle. Also Du kannst entspannt ohne hard copy fliegen.
LG Harald
 
Nach meiner Erfahrung wird beides (Ausdruck und digitaler Nachweis) akzeptiert. Spannend finde ich nur, dass die Überprüfung der notwendigen Einreisedokumente doch recht unterschiedlich gehandhabt wird.

Flug Stuttgart-Lissabon Anfang August mit Eurowings: Beim Einchechen in Stuttgart sollten wir lediglich die PLC vorzeigen. Ob digital oder als Ausdruck war der Dame vom Check-In-Schalter nach eigener Aussage "völlig wurscht", sie warf auch nur einen flüchtigen Blick drauf. Auf die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis hat sie ganz verzichtet. Bei der Ankunft in LIssabon fand eine improvisierte Kontrolle durch Grenzbeamte beim Betreten der Ankunfthalle statt. Dort mussten unser Sohn und ich die PLC vorzeigen, auf die dann aber ebenfalls nur ein sehr flüchtiger Blick geworfen wurde. Wir hatten einen Ausdruck dabei. Mein Mann gleich hinter uns zeigte die PLC digital vor, die sich der Beamte auch genauer ansah und musste außerdem anders als wir auch noch seinen Impfnachweis vorzeigen.

Rückflug Faro-Stuttgart Ende August ebenfalls mit Eurowings: Beim Einchecken in Faro interessierte die Dame vom Check-In-Schalter lediglich ein 3-G-Nachweis. Impfzertifikate und Testnachweis für unseren Sohn schaute sie dann auch genau an. Die digitale Einreiseanmeldung für Deutschland wollte sie hingegen nicht sehen. Am Flughafen in Stuttgart fand dann gar keine Kontrolle statt, auch wenn kurz vor Landung die Durchsage kam, dass es direkt beim Ausstieg eventuell eine Überprüfung geben könnte.
 
Ich habe jetzt noch eine offizielle .

Laut deren eigener Übersetzung in Englische dort:

5. At the boarding gate, the airline carrier, or the ground handling service provider (handler), checks the completion and submission of the PLCe, through the presentation by the passenger of proof, printed or on mobile device.

Also ist digital wohl wirklich kein Problem.
 
Falls sich jemand Gedanken gemacht hat, dass Portugal evtl zum Variantengebiet erklärt wird (mit entsprechender Quarantäne auch für Geimpfte).
Es tut sich was ...

...
Die Liste der aktuellen Virusvariantengebiete gilt voraussichtlich bis einschließlich Montag, 3. Januar 2022
(ab Dienstag, 4. Januar 2022 um 0:00 Uhr, werden die bisher als Virusvariantengebiete eingestuften Länder als Hochrisikogebiete eingestuft,
kurzfristige Änderungen sind möglich).
 
Das gilt doch für die bisherigen VVGte.
Aber es besteht ja immer noch die Möglichkeit der Einstufung von Portugal als solches-
mit anschließend verpflichtender 14- Tage- Quarantäne.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
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