Ich bin kein radikaler Vertreter des entweder-oder. Jede Person ist frei, denjenigen zu beauftragen, den man für sinnvoll hält. Mein Kommentar zu Butterblume ist als Frage gemeint, um rauszufinden, was wirklich gebraucht wird. Rechtsanwälte in DE, deren Verantwortungen und Pflichten, sind nicht übereinstimmend mit PT.
Ich versuche es mal überspitzt zu erklären.
Den eigentlichen Hauskauf, mitsamt Vorvertrag von A-Z kann ein Makler machen. Wir müssen eine Haftpflichtversicherung haben, die den Kunden entschädigt, wenn wir etwas falsch machen. Die Vorverträge, die wir anbieten, müssen vom staatlichen Immo-Regler genehmigt sein. Mein Name steht in der Kaufurkunde. Die Frage ist, vertraue ich dem Makler?
Ein Anwalt ist im Groben nicht auf Hauskauf spezialisiert, sondern auf Recht. Er wird von dem Kunden das Honorar nehmen und einen Solicitador oder Notar bezahlen, um die
Arbeit für ihn zu machen, auch weil ein Anwalt hier sofort aus der RechtsPflicht ist und diese dann vom Solicitador einfordert.
Wo nur ein Anwalt helfen kann, sind die Rechtsfragen, des Vorvertrags.
Dann gibt es Anwälte, die sich absolut auf alles was Immobilienrecht ist, spezialisiert haben. Die machen viel von der
Arbeit selbst.
Meine Eltern haben momentan so einen beauftragt, da geht es aber nicht um den Kauf an sich.
Ein Solicitador hat sich meist auf alles, was den Hauskauf angeht spezialisiert, es ist deren tägliches Brot. Auch diese können in die Rechenschaft gezogen werden, auch diese können den Kaufvertrag regeln, sprich Notare ersetzen, dies kann ein Anwalt nicht. Der Solicitador darf einen Kaufvertrag nicht unterzeichnen lassen, wenn eine kleine Sache nicht stimmt, er wird sonst in die Verantwortung gezogen.
Ich kann als Beispiel, zwei Forumsmitglieder nennen. Bei einem habe ich einen Solicitador beauftragt und der hat mir die Hölle heiß gemacht, weil eine andere Person, als Vertretung den Kaufvertrag unterzeichnen sollte und die im Ausland gemachte und übersetzte Beglaubigung nicht dem entsprach, was er haben wollte. Er hat mich informiert, dass er diese annehmen könnte, aber das Grundbuchamt sich dann querstellen könnte. Es hat alles geklappt, aber er hat mich auch hier „rechtlich“ beraten.
Bei einem anderen Forumsmitglied, habe ich den Vorvertrag aufgesetzt, übersetzt und der wurde von Käufer und Verkäufer, 2500KM entfernt, unterschrieben.
Beruflich hatten wir vor Kurzem ein Problem mit einer rechtlich-finanziellen Lage des Grundbucheintrags. Grundbuchamt und Rechtsanwälte kamen nicht weiter, der Solicitador hat es gelöst und vom Gericht die Urkunde eingeholt, dass der Kaufvertrag gemacht werden konnte.
Es geht hier um Vertrauen. Vertraue ich dem Makler, vertraue ich dem Solicitador, dem Notar oder dem Rechtsanwalt.
Ich muss als Käufer, ja noch nicht mal unterschreiben oder anwesend sein. Wenn ich jemandem, sei es Anwalt, Solicitador oder Sonstwem vollends vertraue, unterzeichne ich eine Prokuration, Vertretungsurkunde, und die Person macht alles für mich.
Und Anwälte UND Solicitadores können in die Pflicht genommen werden.
Es geht am Ende halt um Honorare.
Daher meine Frage, wo die „Ängste“ liegen. Geht es, um die rechtliche Basis des Vorvertrags, vertraue ich dem Makler da nicht, Anwalt einschalten.
Geht es, um Abwicklung des Hauskaufs und aller Dokumente mitsamt rechtlicher Lage der Verkaufsberechtigung, vertraue ich dem Makler da nicht, Solicitador einschalten.
Wir haben hier oben ja Fälle, wo Personen mit deren Anwälten zufrieden sind und solche, wo keine gebraucht wurden.
Es ist eine persönliche Entscheidung und als solche nie kritisierbar.
Meine Frage ist dann nur, wenn ich, als Makler, den Kauf mit und für meinen Käufer ohne Anwalt von A bis Z abwickeln kann und dafür geradestehen muss, warum sollte der dann zB den „berühmten“ kostenspieligen Anwalt aus
Lagos bezahlen?
Sorry! Das wurde jetzt doch eine lange Antwort.
Das lese ich von dir häufiger Harald. Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten, dass wir mit unserer Rechtsanwältin, die uns der Makler empfohlen hatten, sehr zufrieden waren. Für kleines Geld wurde alles absolut perfekt erledigt, so dass ich nur noch 2x unterschreiben musste und für die ganze Abwicklung nur noch 1x nach Portugal geflogen bin. Ich würde es immer wieder exakt so machen. Aber ich hatte es ja auch schon im Detail hier geschrieben.
Edit: wobei mir der Unterschied Advogado und Solicitador nicht klar ist. Der Google Übersetzer sagt für beides Anwalt. Unsere Anwältin hatte jedenfalls den Titel Advogado.
Ich glaube, ich habe dir im Grobem schon geantwortet, hier ist noch eine Erklärung der EU
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und hier, leider nur auf Portugiesisch, eine gute Erklärung
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