Mich interessiert allerdings die gültige Rechtslage. Wir leben in einem kleinen Dorf auf Madeira, sprechen die Sprache und sind sehr gut integriert. Und bevor ich die Preisverhandlungen beginne, wüsste ich gerne, was meine Rechte und Pflichten sind.
hi,
zunaechst kurz folgendes: die erstellung/einhaltung eines kostenvoranschlages ist nicht rechtsbindend, also es ist juristisch nicht so wie bei einem vertrag z.b.
d.h. alles basiert ein wenig auf der linie des 'guten glaubens' (princípio da boa-fé); deswegen gilt im allgemeinen auch die regel der 'cross referenz', das einholen eines weiteren k-voranschlages also.
jetzt weiss ich nicht genau, welche art von korrespondez diesem fall zugrunde liegt; gibt es muendliche absprachen, waren zeugen zugegen?
dazu muesstest du vllt noch ein paar angaben machen um die einzelnen positionen besser abschaetzen zu koennen.
wenn nun eingangs mein hinweis 'nicht zahlen' war, dann gilt das unter vorbehalt, als letzte massnahme sozusagen; denn daraus wird sich dann i.a.r. ein ziviler rechtsstreit entwickeln. du solltest den KV-ersteller einmal direkt mit den fakten konfrontieren, evtl. an seine ethisch-professionelle einstellung appelieren- portugiesen sind nach meiner erfahrung sehr oft & schnell verhandlungsbereit; mann/frau muss es halt geschickt anstellen.
ein wichtiger punkt noch zum schluss:
du/ihr lebt auf einer insel und blut ist dicker als wasser. bitte beruecksichtige das, auch wenn du eingangs geschrieben hast 'wir sprechen die Sprache und sind sehr gut integriert'.
greez
henry
ps
um wieviel €€ geht es denn am ende?