Die portugiesische Regierung hat eine neue Verordnung verabschiedet, die es erlaubt, auf bisher nicht bebaubaren Flächen – den sogenannten landwirtschaftlichen Böden (solos rústicos) – Bauvorhaben zu realisieren. Voraussetzung ist die Zustimmung der jeweiligen kommunalen Behörden. Ziel dieser Maßnahme ist es, bürokratische Hürden zu verringern und den Wohnungsbau zu fördern.
Wie António Leitão Amaro, Minister der Präsidentschaft, nach der Kabinettssitzung erklärte, bietet die neue Regelung den Gemeinden die Möglichkeit, Bau- und Urbanisierungsprojekte auch in Gebieten zu genehmigen, in denen dies bislang nicht gestattet war. Allerdings bleiben besonders schützenswerte Naturgebiete, landwirtschaftlich wertvolle Böden sowie Risikozonen weiterhin geschützt.
Der Präsident der Architektenkammer, Avelino Oliveira, begrüßte die Entscheidung und betonte, dass sie einige der Empfehlungen der Kammer aufgreift. Er hob hervor, dass die Einbindung der Gemeinden ein Vorteil sei, da diese näher an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sind und daher besser entscheiden können.
Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mindestens 70 Prozent der neu genehmigten Wohnflächen sollen für preisgünstige Wohnungen vorgesehen sein. Damit erhalten Gemeinden mit hohem Wohnungsbedarf ein flexibles Werkzeug, ohne zeitaufwendige Planänderungen vornehmen zu müssen.
Die neue Regelung soll nicht nur den dringend benötigten Wohnungsbau in Portugal vorantreiben, sondern gleichzeitig den Schutz ökologisch und landwirtschaftlich wichtiger Gebiete gewährleisten. Sie bietet den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit und trägt dazu bei, das Wohnungsproblem im Land zu lösen.
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