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Nach ueber 20 Jahren Post vom Finanzamt

T

Trofense

Gast
Gast
Ola,

Obwohl ich kein Einkommen in Portugal habe,
bekomme den ersten Brief vom Finanzamt Trofa aus der Rua Saudade

IRS , warum soll ich was deklarien wo es nix gibt ?

Komisch.


Habt ihr auch mal sowas unbegruendet bekommen?
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe den Titel des Threads nicht. Nach 20 Jahren......
Aus den hochgeladenen Ausschnitt lese ich nur, dass du in 2017 Einkünfte gehabt hast -offensichtlich aus Kapital- die du nicht in Portugal versteuert hast. Wenn du in Portugal wohnst und somit bei dem Finanzamt eine portugiesische Adresse hinterlegt hast, muss du Kapitaleinkünfte aus zB Deutschland hier versteuern. Hast du wahrscheinlich 'vergessen':klatsch:. Passiert jedem Mal.
Johan
PS jetzt musst du für 2017 eine Steuererklärung machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe seit 20 ++ jahren eine Steuernummer dort.
Noch nie Post von Finanzamt.

Ich habe auch kein Kapital oder Einkommen dort
Auch einen Gemeldeten Wohnsitz habe dort nicht,
Die Post kam nach Deutschland.

Wie kommen die auf sowas?
 
Die Infos sind etwas spärlich. Hast/hattest du 2017 einen Wohnsitz in PT? Hattest du in dem Jahr Mieteinnahmen in Deutschland? Keinen gemeldeten PT Wohnsitz nur bei der Gemeinde oder hast du auch beim Finanzamt einen deutsche Steuersitz hinterlegt?
 
Für Mieteinnahmen gibt's es zwischen Deutschland und Portugal kein Doppelbesteuerungsabkommen. Falls Du in Portugal eine Ferienwohnung vermietet, musst Du es in beiden Ländern versteuern.
 
Ich hatte noch nie einen gemeldeten Wohnsitz dort,

Vor 20 j brauchte man fuer den Antrag der Steuernummer einen Repraesentanten in P.
An diese Anschrift haben die wohl zunaechst
das Schreiben verschickt.
Der Herr lebt aber nicht mehr, sein Haus wurde vermietet. Da habe ich keine Aktien drin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ola Iris K.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt
es auch fuer Miete zwischen D und P.

Gruß


@ Roemer

ich habe in Portugal nix beim Finanzamt zu versteuern , da ich dort keinen Wohnsitz habe.
Auch habe ich dort keinerlei Mieteinnahmen.

Es ist komisch, die brauchen wohl dringend Geld.

Mein Schwager nutzt unsere Feriendomizil mal kostenlos für Ferien.
Evlt hat da mich einer angeschwärzt und meint wunders was .


Ate Logo
 
Vielleicht ist das FA der Meinung, daß Du 2017 länger als 183 Tage im PT warst und würde gerne Deine Einnahmen/Rente aus D veranlagen. :-D
Wie auch immer - machste halt ne 0 Euro Erklärung.
 
@Ola Iris K.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt
es auch fuer Miete zwischen D und P.

Gruß
Dazu haette ich gerne den Link, @Trofense
Allerdings kannst Du auch gerne im Abkommen zwischen Deutschland und Portugal nachlesen, dann siehst Du gleich, dass es fuer Mieteinnahmen kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

 
@ irisk

Es wird nur in dem Land versteuert, in dem die
Vermietung erfolgt.

Fyi.

.

Besteuerung als Rentner in Portugal





 
Für Mieteinnahmen gibt's es zwischen Deutschland und Portugal kein Doppelbesteuerungsabkommen. Falls Du in Portugal eine Ferienwohnung vermietet, musst Du es in beiden Ländern versteuern.

Wie gesagt stimmt nicht was Du da schreibst ( wo ist Deine Quelle zu der Aussage ? )steuerp.jpg
 

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Bei Deinem Link ist es umgekehrt. Ich habe mich nur auf Mieteinnahmen in Deutschland, wenn man in Portugal lebt, bezogen. Wenn Du dazu noch Hilfe brauchst, wende Dich einfach an einen Steuerberater.
 
Nein, Du hast Dich auf Mieteinnahmen in Portugal bezogen. Siehe Posting #7
Aber is ja wumpe wenn er nirgends Mieteinnahmen hat. :)
 
@Iris_K

..es ging um Post vom Finanzamt in Portugal.
und nicht um Mieteinnahmen in D ! Du verdrehst hier was ! Das war nie das Ausgangsthema.
Deine Kommentare sind sowas von am Thema vorbei .
Oder wie Romer schreibt doch Portugal ... Wie . was , wo:klatsch:

Wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, wie o. beschrieben ist es auch umgekehrt so.

Wo sind denn nun deine Quellen , Links für deine Aussagen - 0 ?
Also postest du hier nur ohne Basis ?
--

1. Gemäß sind Privatpersonen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Fehlt es an einem Wohnsitz in Deutschland, dann besteht gemäß beschränkte Einkommensteuerpflicht für die Einkunftsarten des , wozu auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland ( ) zählen.

Es ist alles klar geregelt !
 
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