Hi Forum,
werde ein haus mieten ab 1. nov. und habe einen mietvertrag über 3 jahre bekommen (wurde vom Anwalt gemacht).
Es sind alle üblichen sache dort geregelt wie bezahung der miete und kaution.
desweiteren steht dort, sollte der eigentümer das haus verkaufen, so bleiben mir 3 monateum auszuziehen.
ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, das der vermieter mir nur im ersten jahr kündigen kann oder wenn ich meine miete nicht zahle.
egal ob ich was anderes im vertrag stehen habe oder nicht. diese kündigungsregelung bei verkauf ist nicht rechtens.
Vielleicht hat ja einer von euch auch schon mal davon gehört oder es liesst hier zufällig ein anwalt mit, der mir da nähere auskünfte geben kann.
Vielen dank erst mal
waldfee
werde ein haus mieten ab 1. nov. und habe einen mietvertrag über 3 jahre bekommen (wurde vom Anwalt gemacht).
Es sind alle üblichen sache dort geregelt wie bezahung der miete und kaution.
desweiteren steht dort, sollte der eigentümer das haus verkaufen, so bleiben mir 3 monateum auszuziehen.
ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, das der vermieter mir nur im ersten jahr kündigen kann oder wenn ich meine miete nicht zahle.
egal ob ich was anderes im vertrag stehen habe oder nicht. diese kündigungsregelung bei verkauf ist nicht rechtens.
Vielleicht hat ja einer von euch auch schon mal davon gehört oder es liesst hier zufällig ein anwalt mit, der mir da nähere auskünfte geben kann.
Vielen dank erst mal
waldfee