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Wichtig Maßnahmenplan für die schrittweise Lockerung der Einschränkung des öffentlichen Lebens

Iris_K

Super-Moderator
Teammitglied
Hier steht auch der Fahrplan für die vorgesehenen Lockerungen für die nächsten Wochen :
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Hier ist eine Zusammenfassung der Regelung ab 1. MAI auf DEUTSCH nachzulesen

Phase 1 ab 4. Mai

Geöffnet werden:
  • Verkaufsräume und kleine Geschäfte bis zu 200 m²
  • Friseure, Maniküre, Barbiere
  • Dienstleistungsschalter für Einzelabfertigung in Finanzämtern, Stadtverwaltungen, Standesämtern, Katasterämtern etc., jeweils nur mit Terminvereinbarung
  • Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive, Autohändler ohne Flächenbegrenzung
  • Individuelle sportliche Freiluftaktivitäten wie Tennis, Surfen und Golf (ohne Benutzung von Umkleidekabinen) sind wieder erlaubt
Phase 2 ab 18. Mai
Geöffnet werden
  • Geschäfte mit einer Fläche bis 400 m²
  • Restaurants, Cafés und Konditoreien mit und ohne Außenbereich, Belegung max. 50 %
  • Museen, Denkmäler, Kunstgalerien u.ä
  • Kindergärten (in dieser Phase können sich die Eltern dafür entscheiden, mit dem Familienzuschuss weiter zu Hause zu bleiben)
  • Schulen (Unterricht/Prüfungen nur für die 11. und 12. Klasse)
  • Die Gemeinden können beschließen, weitere Einrichtungen zu öffnen, wenn z.B. ein Raum über 400 m² hat, aber nicht viele Menschen kommen
Phase 3 ab 1. Juni
Geöffnet werden:
  • Geschäfte über 400 m², Kaufhäuser, Einkaufszentren
  • Kindergärten, Vorschulen und ATL (atividades de tempos livres, Freizeiteinrichtungen)
  • Lojas do Cidadão (Bürgerbüros)
  • Kinos und Theater mit eingeschränkter Kapazität
  • Wiederaufnahme von Sportwettkämpfen auf freiem Feld, jedoch ohne Publikum
  • Bereits ab 30./31. Mai Wiederaufnahme des Spielbetriebs der 1. Fußball-Liga („Geisterspiele") und Durchführung des Pokalwettbewerbs

Grundsätzliche Regeln weiterhin
  • Pflichtquarantäne für Kranke und unter gesundheitlicher Beobachtung stehende Personen
  • Schutzmasken sind obligatorisch in öffentlichen Ämtern, ÖPNV, Geschäften und Schulen
  • Der Zugang zu den Stränden ist noch nicht vorgesehen
  • Es ist immer Bürgerpflicht, möglichst zu Hause zu bleiben
  • Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind verboten
  • In geschlossenen Räumen unter 100 m² dürfen sich maximal 5 Personen aufhalten
  • Beerdigungen können jetzt in Anwesenheit der Familie stattfinden

QUELLE:

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