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Makler und Anwälte

Sunnymel

Amigo
Teilnehmer
Hallo allerseits,

ich war bisher nur eine stille Mitleserin, es ist toll, dass es dieses Forum gibt. So konnte ich mich u.a. über das Procedere eines Immobilienkaufs in Portugal informieren. Nun habe ich nach längerer Suche statt eines Hauses eine Quinta gefunden, die mir sehr zusagt, da die Häuser in meiner Preisklasse sehr oft sehr sanierungsbedürftig waren und ich ein großes Grundstück benötige.


Da mir der District Castelo Branco sehr gefällt, hatte ich einige Besichtigungen mit einem ortsansässigen Immobilienbüro. Bei der Vorbesprechung und vor der späteren Reservierung habe ich der Maklerin mehr als einmal gesagt, dass ich nur eine legal gebaute Quinta mit Wohnlizenz suche, da ich vielleicht in einigen Jahren nach Portugal ziehen werde. Dass es diese Quintas gibt, habe ich anhand einiger Immobilienangebote gesehen, aber vielleicht waren die auch nicht ganz ehrlich?!? Nichtsdestotrotz wurde mir diese Eigenschaft zugesichert, die Quinta besteht aus einem alten Granitgebäude oder besser Stall und einem zweistöckigem Anbau aus verputzten Hohlblocksteinen oder wie die auch heißen, der über Schlafzimmer usw. verfügt, beides zusammen 150m2. Kein Strom und nur Wasser aus 3 Brunnen.Aufgrund der zugesicherten legalen Wohnmöglichkeit (ich könnte mich dort auch postalisch anmelden, meinte die Maklerin) war ich auch bereit einen doch recht hohen Preis für das Ganze zu zahlen. Das Dorf ist nur ca. 300m entfernt. Ich musste zwar echt schlucken, als die Maklerin 12% vom Kaufpreis als Reservierungsgebühr von mir vorab forderte, aber Sie versicherte mir, dass ich dadurch keinen verbindlichen Kaufvertrag eingehen, würde, was wohl auch stimmt.

Da ich mir unsicher war, ob die Maklerin auch in meinem Interesse handeln würde, wurde mir von ihr eine englischsprachige (in Foren auch empfohlene) Anwältin genannt, die ich daraufhin mit der Kaufabwicklung beauftragte- wir waren hierfür bei einem Notar, der die Beauftragung/Mandatierung beglaubigte. So weit so gut, auch ihr erzählte und schrieb ich ihr auch, dass sie doch alle Papieren überprüfen sollte, auch hinsichtlich der Wohnlizenz.


Nach 4 Wochen, meldete sie sich und schrieb, dass ich den Kaufvertrag unterzeichnen könne. Sonst keine weitere Info. Ich habe sie nach der Schuldenfreiheit, Eintrag ins Register und der Wohnlizenz befragt, woraufhin eine etwas schnippische Antwort kam, dass ich ja 2 rustic articles kaufen würde, ohne Wohnlizenz das ginge aus den Unterlagen hervor und nur die Behörden die Gebäude zertifizieren würden. Die Gebäude haben auch keine unabhängige Identifikation, was auch immer das heißen mag. Auf meine Frage bzgl. der Legalität und des Alters der Gebäude gab es keine Antwort mehr, jetzt herrscht Funkstille. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht unfreundlich reagiert habe, ich habe ihr nur zu verstehen gegeben, dass ich ja von Anfang an nach der Wohnlizenz gefragt habe und das für mich ein wichtiger Kaufgrund ist, der mit ja von der Maklerin zugesichert worden ist.


Oh je, das ist jetzt lang geworden. Ich wollte euch daher fragen, bin ich nur zu blöd gewesen, nicht zu kapieren, dass Quintas generell keine Wohnlizenzen haben, oder haben die mir nicht die Wahrheit erzählt? Oder beides. Bin jedenfalls ziemlich frustriert wie das jetzt abläuft und ich befürchte, dass ich meiner Reservierungsgebühr auch noch hinterherlaufen muss, wenn ich den Kauf cancel. Eigentlich schade um das schöne Grundstück und die Gebäude, aber ich will keinen Streß bekommen, weil vielleicht irgendjemand von der Behörde auftaucht und mir verbietet dort zu leben.

Viele Grüße

Mel
 
@bibibieber vielen Dank für deine Antworten, ich werde @Harald kontaktieren, ist hoffentlich ok für ihn. Lt der Anwältin ist der "Reservierungsvertrag" noch nicht bindend, die Maklerin wollte einen Vorvertrag abschließen, ohne dass irgendwelche Unterlagen vorgelegt wurden, das habe ich abgelehnt. Ich werde in einigen Tagen nach Portugal kommen, dann kann ich das hoffentlich auch persönlich mit den Beteiligten klären. Aber auf die Unterstützung der Anwältin kann ich glaube ich nicht großartig hoffen.
 
@Sunnymel
Ja, aber wenn man selber zuruecktritt, dann kann der Eigentuemer die Anzahlung behalten. Da Du aber angelogen wurdest, wuerde ich ganz dringend einen Anwalt nehmen oder eventuell Anzeige wegen Betrug bei der Polizei erstatten. Da muss jetzt echt Druck aufgebaut werden, da die sonst das einfach aussitzen und das Geld behalten.

Hast Du einen "Contrato de promessa de compra e venda" unterschrieben? Was hast Du fuer Papiere bezueglich der Anzahlung?

Vielleicht kannst Du Dir diesen Artikel mit Deepl oder Google uebersetzen lassen:
 
@Iris_K, das wäre ja echt der Hammer! Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Proposta de Compra, unter sonstiges steht die vereinbarte Kaution. Das ist das einzige und die Bestätigung, dass das Geld auf dem Konto eingegangen ist.
 
Kann es sein, daß die "Kaution" keine Reservierungsgebühr sondern eher das Maklerhonorar ist, welches in P eigentlich der Verkäufer zahlt ?
Ich habe das Gefühl, Du weißt gar nicht was Du unterschrieben und für was Du etwas bezahlt hast.
 
@Roemer: Als ich den Vertag unterschreiben sollte, war es spät Abends nachdem wir tagsüber Grundstücke angesehen haben. Da der Vertrag auf portugiesisch ist und außer dem Eintrag, dass ich ein Deposit an das Immobilenbüro zahlen sollte. Ich musste mich auf die Aussagen der Maklerin verlassen.Im Nachhinein habe ich mich sehr über mich geärgert, dass ich mich so habe zu einer Unterschrift drängen lassen ohne den Vertragsinhalt selber zu übersetzen.Allerdings meinte meine Anwältin, dass dieses Vorgehen und die Höhe der Kaution wohl normal bei diesem Immobilienbüro sei.
 
Kann es sein, daß die "Kaution" keine Reservierungsgebühr sondern eher das Maklerhonorar ist, welches in P eigentlich der Verkäufer zahlt ?
....

Nein

So wie es in Portugal üblich ist, dass der Verkäufer die Maklerprovision bezahlt, so ist es auch üblich einen Vorvertrag zu machen, wenn sich beide Parteien einig sind. Mit diesem Vorvertrag wird dann auch die Anzahlung fällig.

Hier in dem Bericht unter dem Abschnitt "Keine voreilige Unterschrift bei der Kaufentscheidung" findet sich das Ganze auch in deutscher Sprache:



Ich fürchte wenn es darum geht deine Anzahlung zurückzubekommen, wird einzig und alleine das zählen, was in dem Proposta de Compra vereinbart wurde.

Auch wir haben bei unserem Hauskauf einen entsprechenden Vorvertrag unterschrieben und die Anzahlung geleistet.

So, würde ich es zumindest sehen.

LG

Chap

Edit: Ich habe gerade noch einmal nachgelesen. Es ist wohl nicht üblich diesen Vorvertrag zu machen, aber eben eine Möglichlichkeit, damit sich Käufer und Verkäufer absichern. Was ja letztendlich auch durchaus für den Käufer von Vorteil ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Chap,

laut meiner Anwältin soll dies noch kein verbindlicher Vertrag sein. Die Maklerin erzählte mir, dass dadurch das Grundstück vom Markt genommen wird, dadurch würde es keinem anderen Interessenten mehr angeboten. Ich habe, bevor ich bezahlt habe, auch im Internet geschaut, anscheinend sind Reservierungsgebühren wohl üblich in Portugal, obwohl der Makler keine Rechtsgrundlage hierzu hat. Aber normalerweise liegt diese wesentlich niedriger als die von mir geleistete Zahlung.
 
Ich drücke dir die Daumen Sunnymel.

Übersetzt heißt " Proposta de Compra" Kaufangebot. Wenn du ein Kaufangebot unterbreitest und der Verkäufer nimmt es an, sprich beide Seiten haben den Vertrag unterschrieben, ist es zu einem Kauf gekommen. So zumindest mein Rechtsverständnis. Aber natürlich wünsche ich dir von ganzem Herzen, dass du dein Geld wiederbekommst.

LG
Chap
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Chap,

laut meiner Anwältin soll dies noch kein verbindlicher Vertrag sein. Die Maklerin erzählte mir, dass dadurch das Grundstück vom Markt genommen wird, dadurch würde es keinem anderen Interessenten mehr angeboten. Ich habe, bevor ich bezahlt habe, auch im Internet geschaut, anscheinend sind Reservierungsgebühren wohl üblich in Portugal, obwohl der Makler keine Rechtsgrundlage hierzu hat. Aber normalerweise liegt diese wesentlich niedriger als die von mir geleistete Zahlung.

Ja, aber die Maklerin hat "vergessen" zu sagen, dass Du das Geld nicht wiederbekommst, wenn Du vom Kauf zurück trittst. Das weiß allerdings in Portugal jeder.
 
Verstehe ich richtig, dass du gar kein Portugiesisch kannst? :eek:
Heißt, du hast etwas unterschrieben, wo du nicht weißt, was drauf steht?
@bunny , was soll der Kommentar, meinst Du nicht Sunnymel ärgert sich nicht selbst schon genug. Wenn sie uns hier im Forum ihr Problem erklärt, dann müssen wird doch nicht draufhauen....
@Chap ,
Ja, normalerweise gibt es einen Vorvertrag "Contrato de Promessa de Compre e Venda" in dem Link weiter oben steht, was da drin stehen sollte. Wir haben aber selbst erlebt, dass die Makler da gerne noch ein paar Zeilen ergänzen. Mein Mann hat eine Wohnung verkauft und wir haben dann auf die Anzahlung verzichtet, weil der Vertrag völlig zu unseren Ungunsten war... der Makler war sehr enttäuscht, denn er war auch der Meinung, dass das "Sinal" seine Maklergebühr war.

Während mein Mann noch den Vertrag komplett gelesen hat (in der letzten Zeile wurde nämlich alles umgedreht, d.h. wir hätten die Wohnung reservieren müssen, aber dem Käufer, falls er doch kein Kredit bekommt, seine Anzahlung zurückgeben müssen) hatte der Makler schon den Quittungsblock geholt.....
 
Wenn der Vorvertrag nicht eingehalten wird , steht dem Kaufwilligen dann der doppelte Wert der Anzahlung zu, und sollte im Vertrag vereinbart werden. Während der Steuerberater in Portugal mithaftend ist, ist es der Notar nicht. So mein Kenntnisstand vor vielen Monden und der Empfehlung meiner portugiesischen Freundin.
 
Achtung @Sunnymel
Du musst @HaraldLF anschreiben, nicht Harald.

Und soweit ich weiß, müssen auch Quintas eine Wohnlizenz haben.
Es sei denn, sie sind wirklich schon uralt.
Genaueres wird dir aber sicher @HaraldLF mitteilen können.
 
@bunny , was soll der Kommentar, meinst Du nicht Sunnymel ärgert sich nicht selbst schon genug. Wenn sie uns hier im Forum ihr Problem erklärt, dann müssen wird doch nicht draufhauen....
@Chap ,
Ja, normalerweise gibt es einen Vorvertrag "Contrato de Promessa de Compre e Venda" in dem Link weiter oben steht, was da drin stehen sollte. Wir haben aber selbst erlebt, dass die Makler da gerne noch ein paar Zeilen ergänzen. Mein Mann hat eine Wohnung verkauft und wir haben dann auf die Anzahlung verzichtet, weil der Vertrag völlig zu unseren Ungunsten war... der Makler war sehr enttäuscht, denn er war auch der Meinung, dass das "Sinal" seine Maklergebühr war.

Während mein Mann noch den Vertrag komplett gelesen hat (in der letzten Zeile wurde nämlich alles umgedreht, d.h. wir hätten die Wohnung reservieren müssen, aber dem Käufer, falls er doch kein Kredit bekommt, seine Anzahlung zurückgeben müssen) hatte der Makler schon den Quittungsblock geholt.....

Die Finanzierungsklausel ist in Portugal aber üblich. Aber der Anstand sollte dem Makler verbieten, seine Provision einzuheimsen, wenn diese Klausel vorhanden ist. Eine gute Vorarbeit des Maklers wäre gewesen, mit den Kunden zur Bank zu gehen und zu schauen, ob die Bank anhand der Kreditwürdigkeit schon mal vorab, ein Ok gibt. Dann würde alles nur an der Wertschätzung des Objektes liegen und wenn auch hier der Makler gut gearbeitet hat, dann sollte der Verkaufspreis das wiederspiegeln und nicht ein Mondpreis sein. Na ja, Harald wird mal wieder nicht andere Makler kommentieren…
Wenn der Vorvertrag nicht eingehalten wird , steht dem Kaufwilligen dann der doppelte Wert der Anzahlung zu, und sollte im Vertrag vereinbart werden. Während der Steuerberater in Portugal mithaftend ist, ist es der Notar nicht. So mein Kenntnisstand vor vielen Monden und der Empfehlung meiner portugiesischen Freundin.


Dies gilt für den Vorvertrag und ist Gesetz. Da hat aber der Notar noch nichts mit zu tun.
Achtung @Sunnymel
Du musst @HaraldLF anschreiben, nicht Harald.

Und soweit ich weiß, müssen auch Quintas eine Wohnlizenz haben.
Es sei denn, sie sind wirklich schon uralt.
Genaueres wird dir aber sicher @HaraldLF mitteilen können.


Danke Ozzy, ist gemacht. Mal schauen, ob ich einen Grund finde, den Reservierungsbetrag zu beanstanden. Aus den Augenwinkeln heraus, ist hier mal wieder über die Stränge geschlagen worden, wie bei dir, nur hier war es Maklerin und Anwältin…
 
Hallo,

Harald hat sich den Vertrag angeschaut und meinte, dass es ein Reservierungsvertrag ist, also keine rechtlich bindende Wirkung für einen Kauf bzw Kaufvorvertrag, den hätte ich nie unterschrieben ohne den Status zu kennen und in die Unterlagen einsehen zu können. Ich habe bei der Anwältin einen Grundbuchauszug angefordert, um den rechtlichen Status der Gebäude überprüfen zu können (bzw. Harald würde sich das anschauen), aber auf meine vorherigen Fragen hat sie leider nicht mehr geantwortet. Bin mal gespannt wie es weiter geht.
 
Hallo, habe diese Menge an Info nur sporadisch durch gelesen...aber es reicht mir schon wieder... DAS soll die EU sein ? ! Ja du liebe Zeit...wer braucht den so was...Schöne neue Digitale Welt...nur WO ? ! Zum " über den Tisch ziehen " kann ich auch gleich in Deutschland bleiben ! :eek:
 
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