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Frage Kaution bei Mietvertrag zurück erhalten

rpistor

Amigo
Teilnehmer
Ich wurde von verschiedenen Seiten gewarnt, dass es anscheinend keinerlei Regeln oder Gesetze zur Rückzahlung/Abrechnung einer Mietkaution in Portugal gibt. Der Vermieter hält die Kaution (wie er möchte), und eine Abrechnung oder Rückzahlung kann dann wann auch immer erfolgen. Wenn überhaupt ....

Gerne würde ich wissen, ob hier Erfahrungen gemacht wurden. Gute oder schlechte.

Besten Dank
 
Die meisten Portugiesen überweisen einfach die letzte Miete nicht mehr, damit hat sich das Thema erledigt

vito
 
Ist in deinem Mietvertrag ausdrücklich eine Kaution vereinbart, ist diese nach Frist von x Tagen zu erstatten, wenn du alle Rechnungen ( Gas, Wasser, Strom etc.) bezahlt hast und die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde. Die aktuelle Frist weiß ich leider im Moment auch nicht, müsste ich aufwändig suchen. Ich meine aber mich zu erinnern, dass die Frist überraschend lang war ....60 Tage ????

Hier ist dann auch im Vertrag bzw. in einem Überbenahmeprotokoll festgelegt, in welchem Zustand die Wohnung an dich übergeben wurde und in welchem Zustand du sie zurück geben musst.

In portugiesischen Mietverhältnissen wird gar nicht so häufig diese ( ausdrückliche) Kaution verlangt, sondern viel öfter wird von der Vorauszahlung von 2 oder 3 Monatsmieten Gebrauch gemacht.

Ist das der Fall und ist keine vertragliche Regelung getroffen worden, wie mit dieser Mietvorauszahlung umzugehen ist, kann man durchaus den Weg gehen, wie Vito ihn beschrieben hat.
Es ist eine im voraus gezahlte Miete, die abgewohnt wird, indem einfach in der letzten Zeit keine Miete mehr gezahlt wird. Das ist eben keine Kaution und es stimmt, hier entstehen öfter Probleme, eine zuviel gezahlte Miete danach zurück zu bekommen.

Ich würde den Mietvertrag daraufhin überprüfen. Wird dort ausdrücklich eine Kaution verlangt oder ist von einer vorausgezahlt Monatsmiete die Rede.
Kaution bedeutet dann tatsächlich, warten bis der Vermieter die erstattet.

Achso, Erfahrungen, ein Mietverhältnis mit Kaution, Erstattung nach 14Tg, ein Mietverhältnis mit Mietvorauszahlung von 2Monaten wurde abgewohnt. Vermieter war nicht begeistert, weil er erst als keine Miete mehr kam, die fristgerechte schriftliche Kündigung wirklich gelesen hat.
 
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