In dem Artikel "Licença de Utilização": Nur wer sie hat, darf verkaufen oder vermieten!" (Juli 2010) wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Nutzungsgenehmigung erteilt wird. Da es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass Gebäude zwar mit gültiger Baugenehmigung errichtet werden, jedoch keine Nutzungsbescheinigung vorliegt und die Immobilie dann aus wirtschaftlicher Sicht faktisch wertlos ist, führt Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau in dem Beitrag aus, was jeder Immobilieneigentümer zu der Thematik wissen sollte.
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