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Frage Grundsteuer und Finanzamt bei Vermietergemeinschaft

Sarasana

Amigo
Teilnehmer
Hallo,

Ich bin neu hier im Forum. Ich habe mit meinen zwei Geschwistern eine Wohnung in Portugal geerbt.
Eine Steuernummer beim Finanzamt haben wir bereits für alle drei beantragt und erhalten.
Nun ist die Frage ob wir als Vermietergemeinschaft alle drei eine Bankverbindung für die Zahlung der Grundsteuer angeben müssen, oder ob dies auch nur einer von uns übernehmen kann (da wir ein gemeinsames Konto eröffnet haben).
Zudem wäre ich dankbar falls jemand eine Erklärung oder eine Art Anleitung (oder screenshots ) für das Porzedere der Online Anmeldung beim Finanzamt zur Verfügung stellen könnte, da wir leider alle kein Wort Portugiesisch können. :(
Ich kenne die genauen Regeln des Forums nicht, also falls die Art der Frage nicht in Ordnung ist, einfach Bescheid geben.

Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Sarah
 
Hallo Sarah,
dein Beitrag sitzt schon richtig. (ich setze nur noch einen Hinweis davor)

Jetzt muss man nur hoffen, dass auch jemand weiterhelfen kann.
LG iris
 
Die Grundsteuer kann auch aus Deutschland überwiesen werden. Der Grundsteuerbescheid wird jährlich per Post zugestellt an die hinterlegte Adresse.
 
Wie oben schon dargestellt. Wir erhalten zweimal im Jahr einen Grundsteuerbescheid, auf dem sind alle Informationen für die Zahlung enthalten. Wer den letztlich bezahlt, ist egal. Eine Kontonummer musste da nirgendwo angegeben werden.
Für den Zugang zum online Portal auf Regista se klicken, Formular ausfüllen und abschicken. Dann kommt innerhalb von ein paar Tagen per Post der Zugangscode an die Adresse, die bei der Beantragung der Steuernummer angegeben wurde.

Habt ihr euch rechtlich beraten lassen, bei der Wahl eurer Vermietergemeinschaft?
Ihr müsst ja die Einnahmen aus einer Vermietung auch deklarieren. Hat man euch dabei nicht auf die Version Cabeça das Heranças hingewiesen?
Das wäre jetzt mein Favorit in eurer Situation gewesen. Vielleicht solltet ihr euch doch noch einmal von einem Anwalt oder Steuerberater beraten lassen.
 
Guten Abend und Vielen Dank für die bisherigen Antworten an alle!

@bonjardim was meinst Du mit "die Version Cabeça das Heranças" - bedeutet das Erbengemeinschaft oder Kopf des Erbes ?
Bezogen auf die Grundsteuer in Portugal oder die Einkommenssteuer in Deutschland?
Ist das finanziell von Vorteil oder bedeutet dies das nur einer von uns Hauptvermieter ist?
Wir haben Kontakt zu einem Anwalt in Portugal jedoch ist dieser kein Steuerexperte. Kennt jemand eventuell einen deutsch/portugiesischen Steuerberater, welchen er/sie uns empfehlen könnte?
Zudem stellt sich für uns die Frage ob wir für die weitere Kommunikation und Verwaltung der Immobilie eine Immobilienagentur beauftragen sollten. Gibt es hier vielleicht auch Tipps und Erfahrungsberichte?


Vielen Dank vorab, ich freue mich über jeden weiteren Hinweis und Ratschlag ;)
 
Versucht es mal , dort spricht man auch deutsch, sollte also keine Probleme geben.
 
Tut mir leid, darauf kann ich nicht antworten, dazu kenne ich eure genaue Situation zu wenig.
Ihr solltet euren Anwalt fragen.

Wegen Cabeça das Heranças, ich würde es so organisieren, dass nur einer von euch Erben in administrativen Angelegenheiten nach außen tätig wird. Also Mietvertrag schliesst, Steuern zahlt usw. Ob das machbar ist in eurer Situation, weiss euer Anwalt.

Steuern aus Mieteinnahmen werden grundsätzlich dort versteuert, wo sie anfallen, also in eurem Fall in Portugal. Ob das auch bei euch so zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
 
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