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Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

caro.haas

Amigo
Teilnehmer
:) Hallo,
habe hier schon alle Foren durchsucht und wäre,falls ich es übersehen habe, dankbar für Hinweise, wo ich nachlesen kann, ansonsten sehr dankbar für alle Tips.
Gab es nicht mal ein Unterforum: Arbeiten in Portugal?
Welche Dokumente benötige ich, um hier in Portugal in meinen eigenen vier Wänden ein Geschäft zu eröffnen bzw. ein Gewerbe neu anzumelden?
Die Contribuente-karte habe ich, nicht jedoch die Residente-karte.
Ich bin mit meinem 1.Wohnsitz in Deutschland gemeldet und gebe also in Deutschland meine Steuererklärung ab. Muss auch dort gemeldet bleiben.
Ist dann Gewerbeanmeldung in Portugal möglich mit Versteuerung der in Portugal gemachten Einnahmen in Portugal ?
Oder nicht möglich bzw. nicht sinnvoll und besser bzw. überhaupt möglich Gewerbe in Deutschland anzumelden und das in Portugal verdiente Geld (Niederlassung Portugal) in Deutschland zu versteuern?
Steuergesetze Deutschland oder Portugal sinnvoller?(Frage sicherlich zu pauschal, bin aber dankbar für Hinweise und Links)
Vielen Dank für eure Tips,
Grüße, Caro :female:
 
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AW: Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

Hallo,
meines Wissens nach, muß man nach EU Recht die Steuern immer in dem Land entrichten in dem die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Wenn du in D. ein Gewerbe angemeldet hast und hast die erforderliche Handelsermächtigung, kannst du in P. deinem Gewerbe nachgehen.

Steuern für die portugiesische Tätigkeit zahlst du in P. , in D. zahlst du für die in D. ausgeübte Tätigkeit mußt aber die einkünfte aus P. noch mal angeben, wg. der Progressionsberechnung.

Stand meines Wissens.....

MfG Reinhard
 
AW: Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

Hallo Caro,

vielleicht hilft dir dieser link schon mal weiter:

(ist auch in deutsch) und


und
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

Kann nur wenig beitragen, aber zumindest: für Gewerbeanmeldung in P. brauchst du keine Residência in P.

Meines Wissens kannst (musst?) du in dem Land, in dem du überwiegend LEBST versteuern.
 
AW: Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

Hallo,
habe mit meinem Betrieb viel mit Grenzgängern zu tun, und arbeiten auch selber in versch. EU-Ländern.

Definitiv müssen die gewerblichen Leistungen in dem Land versteuert werden in dem Sie erbracht werden.

Weiß von deutschen Arbeitnehmern, die bei luxemburger Firma beschäftigt sind. Normalerweise können sie ihr Einkommen nach lux. Recht versteuern. Die Bekannten von mir wurden aber von ihrem lux. AG teils nach Deutschland teils nach Frankreich auf Montage geschickt. Sie mussten für den Zeitraum, den sie in D tätig waren, in D ihre Steuern verrichten; die Zeit in F die Steuern in F verrichten und letztendlich wurden nur die geleisteten Steuern in den anderen EU-Ländern für die Steuererklärung im Heimatland mit einbezogen.

MFG -Reinhard
 
AW: Gewerbe/Geschäft/Selbstständigkeit neu anmelden

Hallo Caro,

ich hatte gerade noch mal diese Seite über die Steuerpflicht gesehen:
 
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