Du schwingst da die ganz große Keule, dürftest aber bei der Problematik des Nachweises scheitern....
Da ich aber arglistig getäuscht wurde ist der Kaufvertrag von Anfang an nichtig. Ich habe somit Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, evtl. sogar Schadenersatz. Die Nutzung ist anteilig abzuziehen.
...
Ich wünsche viel Erfolg und bitte Dich, uns über Deine Anspruchsverfolgung und deren Ergebnis auf dem Laufenden zu halten!