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Gewährleistung auf LEDs

Nassauer (†)

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
In den letzten 5 Jahren habe, für viel Geld, alles auf LEDs umgestellt. Rechnet sich wirlich, der Verbrauch ist spürbar zurüchgegangen.

Die meisten Anbieter versprechen eine Lebensdauer von 15000 bis 22000 Betriebsstunden.

Aber jetzt machen die der Marke Neutech (Vertreiber Pingo Doce) reihenweise den Abgang. Obwohl ich kein Holländer bin, habe ich nachgerechnet, dass die Dinger nur max 3000 Stunden gelaufen sind.

Pingo Doce lehnt jede Gewährleistung ab.

Mir ist durchaus klar, dass die Beweisführung mehr als schwierig ist.

Deshalb Finger weg von dieser Marke.:redface::redface::redface:

Gruss
Nassauer
 
Tja Nassauer, hättest du eine gute niederländische LED-Lampe gekauft, der Marke Philips natürlich, wäre dir Rechnerei und Ärger erspart geblieben und hättest Zeit gehabt diesen kurzen Artikel zu lesen:
Groetjes
Johan
 
Die meisten Anbieter versprechen eine Lebensdauer von 15000 bis 22000 Betriebsstunden.
Die Anzahl der Einschaltvorgänge sind bedeutender (d.h. materialermüdender) als die reinen Betriebsstunden...

Die Angaben der Betriebsstunden sind ja auch unter Laborbedingungen schon kaum zu halten, deswegen steht ja auch meist "bis zu" dabei.

Die PKWs verbrauchen ja auch alle unter 5 Liter Diesel...
;)
 
Die Anzahl der Einschaltvorgänge sind bedeutender (d.h. materialermüdender) als die reinen Betriebsstunden.
Das ist richtig, deshalb habe ich einige welche komplett durch brennen. Dennochen erreichen viele nur 30% der zugesagten Lebensdauer. Das ist Grenzwertig- hin zum Betrug.

Gruss
Nassauer
 
Verbrauchsartikel wie Leuchtmittel fallen nicht unter die Gewährleistung. Auch wenn ein LED Leuchtmittel (sog. Retrofit als Ersatz f. Halogen) nach 4 Wochen ausfällt, bleibt nur die Kulanz des Händlers.

Eine Angaben zur Lebensdauer ist nur Werbung oder besser gesagt Verbraucherinfrmation.

Bei einer kompletten Leuchte inkl. LED-Platine ist es anders. Da gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Fristen für P. kenne ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt lese noch Deine Links und Du wirst merken, da steht genau das drin was ich geschrieben habe.
Dazu muß man natürlich wissen, daß es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt.

Du weißt was die VOB ist und wann sie anwendbar ist ?
 
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Blablabla Roemer ...

aus dem 1.link:

"Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate, wobei nach sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr eintritt. Sprich der Käufer muss nach Ablauf der 6 Monate dem Verkäufer nachweisen dass das gelieferte Produkt bereits bei der Auslegung einen Mangel hatte."

6 monate lang muss eine led-birne mindestens halten folgere ich daraus....und du brauchst dem Verkäufer nichts nachzuweisen...

und der 2 link:

"...dass bei Leistungsgegenständen, die eine geringe Lebensdauer haben (wie z.B. auswechselbare Leuchtmittel), die Gewährleistungsfrist (unabhängig von dem allgemeinen Lauf dieser Frist) stets mit dem Ende der zu erwartenden Lebensdauer endet (§ 13 Nummer 4 VOB/B); hierauf baut die obige Vertragsklausel auf, wenn in ihr bestimmt wird, dass für Leuchtmittel die Frist nur sechs Monate beträgt."

Hab mich jahrelang als Geschäftsmann mit dem thema garantie/gewährleistung befasst und mich seinerzeit ausführlich eingearbeitet.

deine aussage : "Verbrauchsartikel wie Leuchtmittel fallen nicht unter die Gewährleistung. Auch wenn ein LED Leuchtmittel (sog. Retrofit als Ersatz f. Halogen) nach 4 Wochen ausfällt, bleibt nur die Kulanz des Händlers." ist falsch.

Für den Händler ist es natürlich lästig deine Lampe umzutauschen und das Geld oder den Ersatz wieder von seinem lieferanten bzw Hersteller einzufordern. Deshalb oft der Versuch den Kunden abzuwimmeln.

Mindestens 6 monate gewährleistung sind immer. Man muss sich aber durchsetzen und nicht abspeisen lassen.

Nach über 6 monaten kann man die Gewährleistung nicht durchsetzen.

Wenn aber auf der verpackung ( die man aufbewahren sollte) zb. 3 Jahre Garantie vom Hersteller sind muss der Verkäufer deinen Garantieanspruch an seinen Lieferanten weitergeben.
 
Diese Neutech sind auch Müll, genauso wie der Mist, den Lidl verkauft.
Da geht die Elektronik kaputt, die verbaut ist. Die fangen dann an zu blinken oder solche Späße.
Ärgerlich ist es eben, weil sie noch viel teurer sind.
Und aus Umweltschutzgründen, denn die Herstellung ist ja aufwendiger wie bei Glühbirnen.
Aber an Qualität geht der Staat nicht ran, das "regelt" ja der Markt.
 
Es ist ein Verbrauchsmaterial , daher das Problem. mit Gewährleistung

Die Haltbarkeit ist unter optimalen Bedingungen gerechnet, gleiche Masche wie beim PKW mit dem Normverbrauch,
ist auch nicht realitätsnah.

Wieoft schaltet ihr die Lampe ein und aus etc, Raumtemperaturen usw beiflusst alles die Lebensdauer.

LED sind teuer und je nach Fabrikat halten die mal kürzer oder länger

Bisher habe ich mit den LEDs von Ikea gute Erfahrungen gemacht.



Stiftung Warentest: Diese sieben LEDs sind wirklich "sehr gut"

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Riko alter Geschäftsmann,

man sollte nicht "blablabla" schreiben, wenn man mit Halbwissen um sich wirft.

Verbrauch oder Verschleiß ist kein Mangel ! Bei Leuchtmitteln gibt es einen höchstrichterlichen Grundsatz zum Thema Lebensdauer/Stundenangabe:

Wenn nach xxx h noch 50 % der Lampen brennen müssen, dann heißt das andererseits, dass 50 % bereits früher ausgefallen sind. Es ist also kein Fehler, wenn eine Lampe deutlich vor Ablauf ihrer mittleren statistischen Lebensdauer ausfällt.

Pinne ihn Dir an die Wand !

Hersteller von Leuchtmitteln haben einen derartigen Satz in ihren AGB.
Mittlerweile gibt es übrigens auf viele LED-Leuchtmittel eine freiwillige Herstellergarantie, bis zu 5 Jahre. Beim Kauf einfach darauf achten und Quittung nicht entsorgen.
 
Bei Leuchtmitteln gibt es einen höchstrichterlichen Grundsatz zum Thema Lebensdauer/Stundenangabe:

Wenn nach xxx h noch 50 % der Lampen brennen müssen, dann heißt das andererseits, dass 50 % bereits früher ausgefallen sind. Es ist also kein Fehler, wenn eine Lampe deutlich vor Ablauf ihrer mittleren statistischen Lebensdauer ausfällt.
ohne Quellenangabe glaub ich das nicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich eine Rechenaufgabe

365/2 (halbes Jahr) x 24 Stunden = 4380 Betriebsstunden
Gibt also ein Verkäufer mindestens 4380 garantierte Betriebsstunden an, sollte der 6 monatige Garantieschutz für einen privaten Käufer erfüllt sein.
 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich für den Kauf eines Produkts der Marke Philips entschieden haben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Produkt.

Dieses Produkt wurde speziell für den Gebrauch in einer häuslichen Umgebung, ausschließlich unter Standardbedingungen und für den Standardbetrieb konzipiert und entwickelt. Bei der auf der Verpackung angegebenen Nutzlebensdauer handelt es sich um einen Durchschnittswert (gemäß den Standards L70B50 und den IEC60969-Normen), der auf einer durchschnittlichen Brenndauer von drei Stunden pro Tag basiert

 
hab einen interessanten link gefunden, EU_Vergleichstabelle_zu_Gewaehrleistung_und_Garantie / Europäische Verbraucherzentrale



ist viel zu lesen....

ps @kolo , du hast garantiebedingungen von Philipps-HUE (schickimicki Lampen und Leuchten) , nicht von philips led Leuchtmitteln gefunden ,(die hab ich auch nicht gefunden, sind bestens versteckt)
 
365/2 (halbes Jahr) x 24 Stunden = 4380 Betriebsstunden
Gibt also ein Verkäufer mindestens 4380 garantierte Betriebsstunden an, sollte der 6 monatige Garantieschutz für einen privaten Käufer erfüllt sein.
Gut gerechnet! Aber!!!!
Wenn auf der Packung aber 20000 Stunden versprochen werden ist das Teil meiner Kaufentscheidung. Unter dieser Bedingung macht der Kaufvertrag für mich Sinn. Ansonsten nicht.
Da ich aber arglistig getäuscht wurde ist der Kaufvertrag von Anfang an nichtig. Ich habe somit Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, evtl. sogar Schadenersatz. Die Nutzung ist anteilig abzuziehen.
Bei dieser Gelegenheit einen Gruss an die Opfer von VW, Audi und Konsorten.:frown2:

Gruss
Nassauer
 
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