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Einbürgerung in Portugal: Anforderungen an Geburtsurkunde und Führungszeugnis

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Gelöschtes Mitglied 25880

Gast
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Hallo! Bin beim Stöbern im Netz auf dieses Forum gestoßen, was nach 20 Jahren in Portugal zugegebenermaßen etwas gedauert hat, aber besser spät als nie :rolleyes:. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen mit einer ganz konkreten Frage zur Beantragung der portugiesischen Staatsbürgerschaft. Den Sprachtest habe ich schon gemacht, aber da das ewig gedauert hat, sind meine deutsche Geburtsurkunde und das Führungszeugnis eh schon nicht mehr gültig. Daher, bevor ich die wieder beantrage, hier die Frage wie genau die aussehen müssen, damit die hier in Portugal auch für die Einbürgerung anerkannt werden. Die Version in Deutsch und dann mit Portugiesischer beglaubigter Übersetzung? Mit Postille oder nicht? Will nur sichergehen, daß ich da nicht hingehe und die sagen mir, so reicht das aber nicht. Ich hoffe, es gibt jemanden hier im Forum, der das schonmal gemacht hat. Gruß, Jörg
 
Deutsche Geburtsurkunde verliert Gültigkeit ???
Natürlich... was sonst?

Ich hab eine DDR-Geburtsurkunde und beim Standesamt wegen Heirat wurde mir gesagt, dass die zu alt und deshalb ungültig sei.
Sie darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate alt sein... Ich denke, das ist bei der Staatsbürgerschaft dasselbe.
 
Hi eine Frage:
Was genau steht in einem portugiesischem Führungszeugnis? Ist das nur auf Portugal bezogen oder auch Deutschland? Danke sehr
 
Was genau steht in einem portugiesischem Führungszeugnis?

O registo criminal contém todos os antecedentes criminais dos Cidadãos com mais de 16 anos.
No certificado do registo criminal são apresentadas informações sobre:


*eine behoerdenauskunft enthaelt mehr informationen ueber den probanden als eine 'private' nachfrage.
 
Hi eine Frage:
Was genau steht in einem portugiesischem Führungszeugnis? Ist das nur auf Portugal bezogen oder auch Deutschland? Danke sehr
Die Strafregisterbescheinigung enthält nur rechtskräftige Entscheidungen, und zwar:

  • Strafrechtliche Verurteilungen, die von portugiesischen Gerichten ausgesprochen wurden;
  • Entscheidungen von portugiesischen Gerichten, die Sicherheitsmaßnahmen anwenden;
  • Strafurteile ausländischer Gerichte, die Portugal im Rahmen internationaler Abkommen mitgeteilt wurden und die portugiesische Staatsangehörige oder in Portugal ansässige Ausländer betreffen.

@sr_98_reev - jetzt erleichtert? :-D

NACHTRAG: Kann man auch online beantragen - rechts oben lässt sich auch EN statt PT als Sprache wählen.
 
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