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Frage Falsch geparkt im Nationalpark: Hat jemand Erfahrungswerte?

Peppermintkrissi

Amigo
Teilnehmer
Hallo!

Wir waren im September 2016 im "Parque Nacional da Peneda-Geres" und haben jetzt einen mehrseitigen, in "Amtsportugiesisch" geschriebenen Brief vom "ICNF" (Instituto da Conservacao da Natureza e das Florestas) bekommen, in dem wir darüber informiert wurden, dass wir falsch geparkt haben (auf der Straße) und innerhalb von 15 Tagen eine Strafe von 200€ plus Gerichtskosten 51€ zu bezahlen haben. Jedenfalls soweit wir verstanden haben... Mein Freund ist Portugiese und selbst er hat Probleme alles zu verstehen. Wir waren sehr, sehr überrascht, nach einandhalb Jahren so einen Brief zu bekommen, denn wir hatten damals keinen Parkvestoßzettel an unserem Auto. Denn dann hättten wir die Situation ja gleich vor Ort klären können! Wir sind der Meinung, dass wir korrekt geparkt und kein Verbotsschild gesehen haben, aber wie sollen wir das jetzt noch beweisen? Als Beweis unseres Parkverstoßes gibt es die Aussage zweier Parkmitarbeiter und ein Foto von unserem Auto. Das Foto ist eine Nahaufnahme von unserem Auto und man kann nicht erkennen, wo wir parken, da der Bildausschnitt zu klein ist. Wir fragen uns jetzt, ob es Sinn macht, Widerspruch gegen die Strafe einzulegen? Reicht das Foto als Beweis aus? Hätten wir nicht früher informiert werden müssen (Benachrichtigung am Fahrzeug)? Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrungen gemacht, die uns weiterhelfen könnten? Vielen Dank für Eure Hilfe,
LG, Kristina
 
Es gibt im Park eine Strasse, auf der das anhalten im Sommer komplett untersagt ist.
Gilt mehrere kms.
War das vllt dort?
(Weiss nicht mehr genau wo, aber die ging an einem Wasserfall vorbei, der recht beliebt ist)
 
Es gibt im Park eine Strasse, auf der das anhalten im Sommer komplett untersagt ist.
Gilt mehrere kms.
War das vllt dort?
(Weiss nicht mehr genau wo, aber die ging an einem Wasserfall vorbei, der recht beliebt ist)
War genau mein Gedanke:



Kristina, die kontrollieren dort sehr stark. Kannst du irgendwie nachvollziehen, wo das war?
 
Hi Lusitanus!
Da es schon über anderthalb Jahre her ist, weiß ich nicht mehr, wo genau es war. Aber in der "Auto De Noticia" steht: "...estacionou a viatura na berma e faixa de rodagem da estrada florestal, que liga Albergaria ao Campo do Geres, pela margem esquerda do Rio Homem."

Danke!
 
@Lusitanis
Genau den Wasserfall und die Strasse meine ich auch!
Sie zu umgehen ist ein weiter Umweg, sie zu fahren, ein Traum.
Hier hab ich ein auch Foto versteckt davon.
Das letzte Bild im Beitrag.
Der Wasserfall ist von der Strasse aus nicht zu sehen.
Vllt seid ihr dran vorbei, ohne es zu wissen?
 
Das ist die Cascata do Rio Homem.
Soweit ich weiss, ist dort nicht nur parken nicht erlaubt, sondern auch anhalten.
 
@Lusitanus
Wir waren nicht bei diesem Wasserfall, daran würde ich mich erinnern. Wir sind an einem vorbeigefahren, der vollgestopft mit Menschen war und dort haben aber auch ewig viele Autos an der Strasse geparkt. Wir haben da nicht gehalten, weil es so voll war. Aber wo wir dann genau gelandet sind, weiß ich nicht mehr.

Abgesehen davon, was meint Ihr dazu, dass wir keine Zettel am Auto hatten und erst jetzt nach 1,5 Jahren benachrichtigt wurden? Und reicht ein wenig aussagekräftiges Foto als Beweis für einen Verstoß aus?
 
Abgesehen davon, was meint Ihr dazu, dass wir keine Zettel am Auto hatten und erst jetzt nach 1,5 Jahren benachrichtigt wurden? Und reicht ein wenig aussagekräftiges Foto als Beweis für einen Verstoß aus?
Ja, ich denke, ihr müsst bezahlen. Du schriebst anfangs von Gerichtskosten in Höhe von 51 Euro, d.h. ja, dass gegen den Halter des PKWs ein Verfahren eingeleitet wurde. Auch hinsichtlich der Höhe der Strafe kannst du davon ausgehen, dass ein Rechtshilfeersuchen (Vollstreckungsverfahren) in D stattfinden wird, wenn du nicht bezahlst. Das Foto genügt sehr wahrscheinlich als Beweis. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, kannst du ja anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die 1,5 Jahre stellen noch keine Verjährung dar (liegt bei 2 Jahren).
Eine Einspruchsmöglichkeit habt ihr eventuell hinsichtlich der Sprache des Bescheids:
"Darüber hinaus muss der Bescheid verständlich formuliert sein und eine Rechtsbelehrung enthalten. Der Betroffene muss das Schreiben verstehen können, weshalb eine Übersetzung in der Regel Pflicht ist. Wurde der Bescheid also nicht ins Deutsche übertragen, besteht die Möglichkeit, dass dieser ungültig ist und ignoriert werden kann. Hier ist der Rat eines Anwalts oft besonders hilfreich.
Ein Einspruch muss hingegen in der Landessprache oder einer Sprache, die vom Land akzeptiert wird, erfolgen. Hier empfiehlt es sich, einen deutschsprachigen Anwalt im jeweiligen Urlaubsland zu beauftragen, der den Einspruch korrekt formulieren und einreichen kann." (Entnommen aus: Bußgeld aus dem Ausland)







 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, wie ist die Sache ausgegangen? Heute lag so ein Brief (als Einschreiben) auch in meinem Briefkasten. Selbe Straße, selbes Bußgeld , 09/2017.
Daher bin ich interessiert, wie Ihr vorgegangen seid.
 
Hallo
Wir haben den Brief erstmal ignoriert. Leider kam einige Monate später wieder ein Brief. Ich wollte nicht abwarten, was als nächstes passiert und bezahlt. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du das nutzen und Dich beraten lassen. Denn es ist ja kein Strafzettel von der Polizei, sondern von der Naturpark-Verwaltung. Wie da die Konsequenzen sind, wenn man nach dem Gerichtsprozess die Strafe nicht bezahlt, keine Ahnung. Ich wollte es nicht darauf ankommen lassen und habe bezahlt. Ich finde die Strafe nur unverschämt hoch und halte es für Touriabzocke.
 
Meine Mutter hatte vor kurzem ein Knöllchen bekommen und hatte einen Anwalt um Rat gefragt, ob sie zahlen soll, da sie zwar der Halter des Fahrzeuges war, aber nicht der Fahrer. Ihr wurde gesagt, dass sie das Knöllchen erst mal ignorieren soll. Es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten nach Erhalt dieses Knöllchens und wenn meine Mutter innerhalb von diesen 3 Monaten keine Mahnung erhält, ist das verjährt und sie muss nicht zahlen. Soll angeblich auch beim Knöllchen aus dem Ausland funktionieren, egal für welche Ordnungswidrigkeit.
 
Da das Schreiben nicht in deutscher Sprache ist, ist ein Verfahren in D ausgeschlossen.
Aber das wollen die ja auch gar nicht (port. Gerichtskosten). Insofern Verjährung in P. herausfinden falls man dort noch einmal hin möchte.
 
Portugiesische Verjährungsfristen im Verkehrsrecht:

A. Fristen im Straßenverkehrsrecht
Das Recht der Behörde auf Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren verjährt innerhalb von zwei Jahren. Die Frist beginnt, sobald die Handlung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, beendet ist. Geldbußen und Nebenstrafen (z.B. zeitweiliger Entzug der Fahrerlaubnis) verjähren ebenso in zwei Jahren ab dem Erlass der endgültigen Entscheidung oder dem Eintritt der Rechtskraft. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wird durch jede Art von behördlicher Bekanntgabe an den Beschuldigten unterbrochen. Kommt es zu einer Unterbrechung, fängt die Verjährungsfrist von neuem an. Jedoch tritt stets Verjährung ein, wenn die reguläre Verjährungsfrist und außerdem die Hälfte der Verjährungsfrist abgelaufen ist. Demnach beträgt die maximale Verjährungsfrist drei Jahre (2+1). Diese Fristenregelung gilt auch für Geldbußen und Nebenstrafen. Das Gesetz regelt außerdem, wann es zu einer bloßen Aussetzung der Verjährungsfrist kommt.

Gruß Sülzmeister
 
Genau da liegt das Problem!

Auskunft durch ADAC-Rechtsberatung:
"Wie mitgeteilt, greift für Deutschland ein Vollstreckungshindernis, solange Sie nicht auf Deutsch über den wesentlichen Inhalt des Bescheids informiert wurden. Dabei handelt es sich um ein absolutes Vollstreckungshindernis, das vom - für ein mögliches Vollstreckungsersuchen zuständigen Bundesamt für Justiz - von Amts wegen geprüft wird.

In Portugal bleibt eine rechtskräftige Entscheidung allerdings unabhängig davon innerhalb der sogenannten Vollstreckungsverjährungsfrist vollstreckbar. Bei Verkehrsverstößen nach der portugiesischen Straßenverkehrsordnung beträgt diese Frist zwei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Hier handelt es sich jedoch um einen Verstoß gegen Naturschutz- bzw. Umweltvorschriften, so dass durchaus eine abweichende Vollstreckungsverjährungsfrist gelten kann."

Gibt es hier Kundige, die sich mit diesen Verjährungsfristen auskennen?
 
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