• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Erbschaft Grundstück

juza

Amigo
Teilnehmer
Moin liebe Mitglieder,
es wäre sehr hilfreich und erfreulich, wenn ihr zu folgendem etwas sagen könntet:
Mein Bruder und ich (wir wohnen beide in D) haben ein Grundstück an der Algarve geerbt, das wir nun über einen Makler verkaufen wollen.
Momentan ist unser bevollmächtigter Stiefvater vor Ort, um wichtige Dinge in die Wege zu leiten.
Hierzu zwei Fragen:
1. Könnt ihr uns sagen, inwiefern das "Europäische Nachlasszeugnis" gültig bzw. ausreichend ist in Portugal? Das haben wir nämlich auf Anraten des Maklers in D ausstellen lassen und nun sagt der Makler, er sei sich gar nicht so sicher, ob das EU Zeugnis gilt oder nicht doch ein deutscher Erbschein, er möchte das nochmal mit einem Anwalt besprechen...
2. Wir benötigen eine portugiesische Steuernummer: Können wir Erben (bzw. unser bevollmächtigter Stiefvater) diese an der Algarve beantragen oder muss das das ein Notar bzw. Rechtsanwalt machen?

Zudem hab ich eben in Forumsbeiträgen hier von einem "Solicitador" gelesen, der genauso gut, ebenso als Fachmann zugelassen und gleichzeitig günstiger als ein Rechtsanwalt sein soll. Stimmt das und gibt es sie noch? Und wisst ihr eventuell, wie man an einen (guten) "Solicitador" oder auch einen guten Rechtsanwalt gelangen könnte? Von Rathenau in Lagos raten einige hier im Forum ab...
Nun bin ich sehr gespannt & danke euch aus dem hohen Norden Deutschlands!
Jutta
 
NIF kann man kostenlos beim Finanzamt erstellen lassen, das wird aber nur persönlich gehen oder per bevollmächtigtem Anwalt.
Ich denke nicht, das es euer Stiefvater trotz Vollmacht erledigen kann.
Die Solicitadores gibt es selbstverständlich noch. Googelt einfach mal danach in der Region eurer Erbschaft.
Zum Thema Erbschein kann ich nichts sagen, aber dem Namen nach klingt doch ein europäisches Nachlasszeugnis höher als ein Erbschein. Das Zeugnis muss doch auf einem Erbschein beruhen.
Aber vielleicht weiß das ja hier noch jemand genauer.
 
danke dir für deine infos und hinweise ozzy! haben solicitadores diesselben rechtlichen befugnisse wie anwälte/notare?
ein schönes wochenende! jutta
 
Dr. Costa Bruno in FARO. Absoluter Profi. Bezahlbar. Makler kann ich EUch auch empfehlen. Über PN
 
Nicht ganz, sonst wären es ja Anwälte :-D
Aber genau richtig um Grundstücksgeschäfte abzuwickeln. Die prüfen alles und bereiten vor das man nur noch zum Notar muss.
 
Nicht ganz, sonst wären es ja Anwälte :-D
Aber genau richtig um Grundstücksgeschäfte abzuwickeln. Die prüfen alles und bereiten vor das man nur noch zum Notar muss.
Sehe ich nicht so. Es gibt solche und solche. Dass die ALLES prüfen bezweifle ich. Muss jeder für sich selbst entscheiden wen man nimmt. Da es hier um Länder übergreifendes geht würde ich die Kompetenz desjenigen genau prüfen. Auch steuerlich.

Hier kann man nachlesen was zu den AUfgaben gehört.

 
Nun, das sieht der neue User @prenzl wohl anders.
Hier beschreibt er, wie er mit Hilfe eine Solicitadors ein Haus mit Grundstück gekauft hat.

Und wir haben mit RA gekauft und auch dieser recht bekannte hat auf gut Deutsch einen Scheissdreck geprüft, was wir jetzt ausbaden dürfen.
Und natürlich reagiert der Herr Honorarkonsul jetzt nicht mehr auf Anschreiben.

Wenn man dem Solicitador genau aufträgt, was er prüfen soll, wird er das machen.
Das es solche und solche gibt, ist überall so.
Siehe unseren RA.
 
man kann auch hier nachsehen,welches Recht in dem jeweiligen Staat in Europa gilt :

 
Zurück
Oben