AW: Dürfen meine Kinder auf eine öffentliche Schule
Ich möchte mit meiner Familie ab August ein Jahr in Portugal leben. Da mein Mann und ich aber nicht arbeiten werden, weiss ich nicht ob wir überhaupt eine (zeitbegrenzte) Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Dazu müsst ihr euch unbedingt mit der
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
(Ausländerbehörde) auseinander setzen, wenn ihr keine
Arbeit habt.
Dort anmelden müsst ihr euch ja sowieso.
Mindestens müsst ihr glaubhaft klarmachen können, wovon ihr in dieser Zeit leben wollt, da ihr offiziell aus einem "Drittstaat" kommt.
Allerdings nimmt Norwegen auch eine Sonderstellung ein, da es auch als
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
gilt und auch im
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
mitmischt.
Das macht es vielleicht leichter, ohne
Arbeit eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (die es gibt) zu bekommen, Erklärungen müsst ihr aber sicher abgeben.
(Eure Ausweisdokumente sollten auch länger als drei Monate gültig sein)
Seid ihr Norweger oder habt ihr die Nationalität eines EU-Staates?
Wenn ihr die "Hürde" SEF geschafft habt, könnt ihr eure Kinder an einer Schule anmelden.
Einfach hingehen und mit der Direktion sprechen.
Es kann sein (zumindest bei Erstklässlern ist es so), dass die Kinder eine Schultauglichkeitsuntersuchung machen sollen (Sehtest etc.).
Deshalb müsst ihr nach dem Gang zur SEF auch zur
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
und euch dort ebenfalls anmelden, damit ihr am Gesundheitssystem teilhaben könnt (egal wie gut oder schlecht das portugiesische ist...)
Hört sich komplizierter an, als es ist.
Das sind einfach unumgängliche Behördengänge.
Viel Erfolg,
Sivi