Da sich das portugiesische Verjährungsrecht wesentlich von der deutschen Rechtslage unterscheidet, wird in dem Beitrag "Die Verjährung von Ansprüchen in Portugal" (Februar 2012) anschaulich erklärt, bis wann in Portugal Ansprüche gegen einen Schuldner geltend gemacht werden können. Ein wesentlicher Unterschied ist die in Portugal geltende lange allgemeine Verjährungsfrist von 20 Jahren, wohingegen die deutsche allgemeine Verjährungsfrist lediglich drei Jahre beträgt. Des Weiteren werden die besonderen Verjährungsfristen vorgestellt und der Unterschied zwischen der Hemmung (suspensão) und Unterbrechung (interrupção) der Verjährung dargestellt.
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