Hallo zusammen,
ich (Deutsche) habe vor im nächsten Jahr nach Portugal umzuziehen und den NHR Status (Non-Habitual-Resident) zu beantragen. Ich habe verstanden, dass lt DBA das Besteuerungsrecht für Altersbezüge Portugal innehat und dass Portugal die Betriebsrenten bei einem NHR-Status steuerfrei stellt.
Dabei habe ich zwei spezielle Fragen. Vielleicht hat jemand damit konkrete Erfahrungen:
1. Ich erhalte in einigen Jahren meine "normale" Betriebsrente als Einmalauszahlung. Zählt diese dann auch als "Rentenbezug", welcher steuerfrei gestellt wird oder betrifft das nur monatliche Rentenzahlungen?
2. Ich habe für die Altersvorsorge in den vergangenen Jahren jährlich auf einen Teil meines Gehaltes verzichtet und dies als "Deferrred Compensation" angespart. Die Entgeltumwandlung ist eine spezifische Form der betrieblichen Altersvorsorge. Gefördert wird diese Form der betrieblichen Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer erhoben werden. Im Gegenzug ist die spätere Auszahlung einkommensteuerpflichtig. Frage ist nur in welchem Land?
Auch diesen Betrag erhalte ich später in einer Einmalzahlung. Zählt diese Form dann auch als "Rentenbezug", welcher steuerfrei gestellt wird?
Ich weiss, dass dies eine spezielle Frage ist, aber vielleicht habe ich Glück und jemand hat damit schon Erfahrungen gemacht oder weiss einen Ansprechpartner. Danke für eure Rückmeldungen.
Gruss!
ich (Deutsche) habe vor im nächsten Jahr nach Portugal umzuziehen und den NHR Status (Non-Habitual-Resident) zu beantragen. Ich habe verstanden, dass lt DBA das Besteuerungsrecht für Altersbezüge Portugal innehat und dass Portugal die Betriebsrenten bei einem NHR-Status steuerfrei stellt.
Dabei habe ich zwei spezielle Fragen. Vielleicht hat jemand damit konkrete Erfahrungen:
1. Ich erhalte in einigen Jahren meine "normale" Betriebsrente als Einmalauszahlung. Zählt diese dann auch als "Rentenbezug", welcher steuerfrei gestellt wird oder betrifft das nur monatliche Rentenzahlungen?
2. Ich habe für die Altersvorsorge in den vergangenen Jahren jährlich auf einen Teil meines Gehaltes verzichtet und dies als "Deferrred Compensation" angespart. Die Entgeltumwandlung ist eine spezifische Form der betrieblichen Altersvorsorge. Gefördert wird diese Form der betrieblichen Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer erhoben werden. Im Gegenzug ist die spätere Auszahlung einkommensteuerpflichtig. Frage ist nur in welchem Land?
Auch diesen Betrag erhalte ich später in einer Einmalzahlung. Zählt diese Form dann auch als "Rentenbezug", welcher steuerfrei gestellt wird?
Ich weiss, dass dies eine spezielle Frage ist, aber vielleicht habe ich Glück und jemand hat damit schon Erfahrungen gemacht oder weiss einen Ansprechpartner. Danke für eure Rückmeldungen.
Gruss!