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Frage Dauer Reisepass für Kredit?

sonicweed

Amigo
Teilnehmer
Hallo liebe Community?
Da ich Portugiese bin kann ich mit meinem Personalausweis kein Postident Verfahren verwenden ( leider ).
Es geht nur mit einem Reisepass.
Der ist leider schon abgelaufen da ich ihn nie gebraucht habe.
Wielange dauert es einen neuen bzw den alten zu verlängern? Konsulat in Düsseldorf wäre für mich zuständig.
Würde auch ein vorläufiger in meinem Fall funktionieren oder eher nicht? Wenn ja wie schnell wäre der? Würde man ihn sofort ausgehändigt bekommen?

LG Rico
 
Kannst Du doch, auch wenn es die Postbeamten nicht wissen. Ich hatte dazu mal die offizielle EU-Seite ergoogelt und hier im Forum veröffentlicht. Mache ich nicht noch mal, sorry. Vielleicht hilft die Google Site Suche oder interne Suche.
Siehe auch Google-Ergebnis unten. Das mit der EU-Recherche bezog sich auf die Anerkennung der "portugiesischen Bürgerkarte" als Perso. Ist anerkannt und einem Perso gleichzusetzen.

POSTIDENT Zustellung
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden.
FAQ zu POSTIDENT für Geschäftskunden - Deutsche Post
Oder es ist dann doch nicht so trivial. Ich würde es mindestens auf ein paar Postämtern versuchen. Das ist wie in Deinem Heimatland und der Erfolg hängt von der Tagesform des Angestellten ab. Bei der einen gehts nicht und beim anderen plötzlich schon. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein wird es nicht. Sorry.
Der portuguisische Personalausweis wird bei der Post nicht akzeptiert. Das Postident Verfahren ist nicht möglich, da das System den Ausweis nicht anerkennt. War schon in 3 großen Filialen. Überall das selbe. :kotz:
 
Yep, soweit ich gelesen habe, werden auch weitere EU-Ausweise nicht angenommen, wie aus Spanien, Italien oder Polen.
Sogar bei Ausweisen aus Dänemark oder UK wird oft gestreikt.

Grund (aus der FAQ):
Gültiges Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten ...

.
 
Ja, das oben verlinkte FAQ scheint eine definitive Auskunft zu geben. Ich nehme alles bisher und sonst wo geschrieben zurück.

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anforderungen an Sicherheitsmerkmale der Dokumente nicht alle verfügbaren Ausweisdokumente unterstützt werden können. Bei Fragen von Privatkunden zum Vorgehen zur Identifikation mit nicht unterstützen Ausweisdokumenten wird der Privatkunde an den Auftraggeber verwiesen.

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt.

Also:
  1. POSTIDENT Formular genau anschauen und prüfen, ob alles auch im Ausweisdokument steht.
  2. Falls ja, aber Anschrift fehlt, dann das FAQ im Postamt notfalls vorzeigen, und zwar dem .... Aaaaaaachtung .... stramm stehen ihr lieben Ausländer .... dem ERFÜLLUNGSGEHILFEN ... wuff wuff wuff!
:-D:cool:

Bitte Erfahrungsbericht hier abgeben! Wuff!

Beides gibt es seit etwa 40 Jahren nicht mehr:-D...

Roemer hat sich auf den "Amtsleiter" bezogen. Es gibt nun aktuell aber Erfüllungsgehilfen. Ich weiß nicht, was mich mehr an ein dunkles, deutsches Kapitel aus der Vergangenheit erinnert. Irgendwie beides. :rolleyes::fies:

Wuff!
 
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