Hallo, wir sollen im Gebiet der Gemeinde Olhao an zwei Seiten eines Grundstücks, das wir gekauft haben, eine Garage und die Grundstücksmauern um 1-2 Meter versetzen und dadurch das Grundstück leicht verkleinern. Alles steht so unverändert seit 1989, als das Haus, das auf dem Grundstück steht, von der Gemeinde abgenommen wurde. Hat jemand Erfahrung damit, inwieweit man sich darauf berufen kann, dass die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme gewahrt werden muss?