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Baurecht: Garage und Mauern versetzen - Erlaubt?

Ulf und Lydia

Amigo
Teilnehmer
Hallo, wir sollen im Gebiet der Gemeinde Olhao an zwei Seiten eines Grundstücks, das wir gekauft haben, eine Garage und die Grundstücksmauern um 1-2 Meter versetzen und dadurch das Grundstück leicht verkleinern. Alles steht so unverändert seit 1989, als das Haus, das auf dem Grundstück steht, von der Gemeinde abgenommen wurde. Hat jemand Erfahrung damit, inwieweit man sich darauf berufen kann, dass die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme gewahrt werden muss?
 
Die Stadt hat dazu aufgefordert, weil vor 35 Jahren nicht genauso gebaut worden ist, wie es im Bauantrag steht. Eine Rechtsanwältin hat uns gesagt, dass man es nicht verhindern könne, der Aufforderung nachkommen zu müssen. Aber in einem Beitrag des RA Dr. Rathenau habe ich gelesen, bei solchen Aufforderungen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, auch wenn es im portugiesischen Baurecht keinen Bestandsschutz gebe.
 
hi,
in portugal kann man hinter einer derartigen situation grundsaetzlich zwei gruende vermuten- der/ein nachbar hat im amt darauf hingewiesen oder ...
ich vermute im rahmen der digitalisierung der archivedaten ist eine diskrepanz auffaellig geworden der dann nachgegangen wurde; zwei meter sind ja auch nicht unerheblich.

aus den eingangs gen. gruenden wuerde ich zunaechst ganz simple das gespraech mit der gemeinde suchen und wenn dies erfolglos bleibt klagen; sollte zwischenzeitlich eine aufforderung mit frist ergangen sein nicht vergessen dagegen einen (begruendeten) einspruch einzulegen, am besten per einschreiben/rueckschein.

grez
henry
 
Der Rat von @HenryHill ist sicher gut, du solltest erst einmal das Gespräch suchen und erst dann weitere Schritte einleiten.
Ich befürchte aber, dass es schwierig wird, die Unverhältnismäßigkeit der Aufforderung zu argumentieren. Ich bin auch der Meinung, dass 2 m nicht unerheblich sind und es handelt sich schließlich "nur" um Mauern und Garage.
Deutlich unverhältnismäßig wäre es, den Abriss eines Wohnhauses bei 20 cm Überstand zu verlangen zum Beispiel.
 
Man könnte auch einen landvermesser beauftragen ob das überhaupt so stimmt
 
Vielen Dank für die Hinweise. Wir sind bereits im Gespräch mit der Gemeinde. Die beharrt darauf. Ein Vermesser kommt übermorgen. Aber es wurde schon einmal vermessen und dabei die Überschreitung der Grundstücksgröße bestätigt:-(
 
ist die Gemeinde der Nachbar ? Ist es der gleiche Vermesser ?

- wie sieht euer grundstück denn hier aus ?
Olhao ist zwar nicht gut eingezeichnet. In unserem Dorf ist es besser

beispiel Olhao:
49253872eu.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Hinweis. Aber das Grundstück liegt als einzelnes im Schutzgebiet der Ria Formosa, da sind keine Nachbargrundstücke eingezeichnet.
 
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