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Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Rani Kaluza

Amigo
Teilnehmer
Hallo, ich bin neu hier, wollte mich vorstellen und habe gleichzeitig eine Frage:
Mein Freund und ich wollen in Portugal ein Grundstück mit Ruine oder Haus kaufen. Ich weiß, man braucht für alle zusätzlichen Bauten eine Baugenehmigung, aber wie steht es mit Holzhütten oder Jurten (befestigte Zelte)? Weiß jemand da etwas? Wir möchten ein Oktagramm aus Holz errichten, so ein Raum für Joga, Meditation und Tai Chi und einige Gästehütten aus Holz.
Dann fragte ich mich noch ob die Anzahl der Bewohner auf dem Land bei Baugrundstücken irgendwie regelmentiert ist?

Sind vielleicht doofe Fragen :klatsch:, wäre trotzdem dankbar für intelligente Antworten :liebe: herzlich,

Rani Kaluza aus Köln
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rani

Bom Dia Rani,
auf schlaue Fragen gibt es auch schlaue Antworten;)

Es gibt eigentlich nur 2 Zustände : bebaubar oder nicht bebaubar.
Eigentlich gibt es noch einen dritten Zustand: bebaut aber nicht bebaubar.

Dies muss man für jedes Grundstück individuel abklären und lässt sich in Forum nicht beantworten.

Ausserdem stellt sich natürlich die Frage was ist ein genehmigungpflichtiges Bauwerk. Wo ist die Grenze? z.B. Bienenstock oder Foliengewächshaus.

Hier stehen tausende Objekte leer und die Preise sind immer noch am fallen, da sollte sich doch was finden.

Viel Spass beim suchen.
Gruss
Nassauer
 
AW: Rani

Hallo lieber Entuisast,

Danke für die Antwort,

Du sagst also, dass man es im einzelnen Fall abklären muss ob einfach Holzbauten ohne Fundament und Steine Baugenehmigung brauchen, nicht wahr? Da gibt es keine generellen Regelungen. Z.B. bei Grundstücken mit einem Haus darauf darf man ja in der Regel keine weiteren Gebäude errichten, ob das auch für erwähnte Holzbauten gilt ist im Einzelfall abzuklären?
gruss Rani
 
AW: Rani

Ein Zelt baut ma ja nicht auf, man stellt es auf. Demzufolge braucht man auch keine Baugenehmigung. Die Frage ist nur ob auf dem Stück Land das ihr findet es erlaubt ist ein Zelt oder Zelte aufzustellen. Das kann erst beantwortet werden wenn ihr ein Grundstück im Auge habt.

Anita
 
ob das auch für erwähnte Holzbauten gilt ist im Einzelfall abzuklären?

Hi Rani,

die Art von Gebäude/baulicher Anlage die du hier beschreibt werden im deutschen Baurecht unter "fliegenden Bauten" (§ 76 Musterbauordnung (MBO) Genehmigung Fliegender Bauten: (...) bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden) subsumiert.

Die Umsetzung weicht in D in den einzelnen Landesbauordnungen bereits voneinander ab. Auf Portugal übertragen heißt dies (vermutlich): Es bleibt euch nicht erspart, euch an jemanden zu wenden, der mit dem örtlichen Baurecht hinreichend vertraut ist (Architekt, Fachanwalt für Baurecht, Notar etc.). Einen besseren Rat kann ich euch leider nicht geben. Ich halte diesen Rat, trotz (oder gerade wegen) meiner Unkenntnis der rechtlichen Lage vor Ort, nicht für den schlechtesten, den man im Rahmen eines solchen Forums geben kann.


Ein Zelt baut ma ja nicht auf, man stellt es auf. Demzufolge braucht man auch keine Baugenehmigung.

... kein Baugenehmigung sondern ein "Stellgenehmigung"? Anitas gewagte Sinnzuweisung hat zwar einen sexy Ansatz, ich würde jedoch im konkreten Fall meinen obigen Rat befolgen.

Zip
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Danke für Eure Mühe mir zu antworten, ich weiß jetzt etwas mehr :) "Fliegende Bauten" , war das nicht auch der Name einer deutschen Punk-Band im letzten Jahrhundert? Manchmal, ganz selten, nähert sich die deutsche Amtssprache der Poesie liebe Grüsse, Rani
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Hallo,

aus eigener Erfahrung ist es gut, mit der Câmara direkt einen Termin auszumachen.

Einen Anwalt, sonstigen Fachmann muss man bezahlen, der Termin bei der Câmara ist kostenlos. Und dort erfaehrt man, was genehmigbar ist und was nicht und das kann bereits von einem Stadtkreis zum anderen anders sein! Was letztendlich die Câmara genehmigt und was nicht, weiss am Ende kein Anwalt, Fachmann genau, nur die Architekten bei der Câmara selbst!

Auf der einen Seite unterbreitet man zwar seine viell. nicht genehmigbaren Ideen und so haben sie bereits ein Auge auf den, der anfragt. Andererseits umgeht man so Strafzahlungen und in der Regel ist die Câmara nicht gegen Bauvorhaben o.ae., weil sie ja an jeder Genehmigung mitverdient.

Auch solltet ihr euch ueberlegen, welche Art Gewerbe ihr fuer eure Aktivitaeten anmeldet, denn mehrere Holzhuetten und Zelte und viele Bewohner bleiben nicht unbemerkt;)

Gruss, Manuela
 
"Fliegende Bauten" , war das nicht auch der Name einer deutschen Punk-Band im letzten Jahrhundert?
Ich vermute du meinst die "Einstürzenden Neubauten"? :)

Einstürzenden Neubauten sind weder im deutschen noch im portugiesischen Baurecht ausdrücklich vorgesehen! ;)

Zip
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Ich vermute du meinst die "Einstürzenden Neubauten"? :)

Einstürzenden Neubauten sind weder im deutschen noch im portugiesischen Baurecht ausdrücklich vorgesehen! ;)

Zip

[oftp] Aber ich habe das dunkle Gefühl, dass sie wenigstens in Portugal nicht ausdrücklich verboten sind. [/oftp]
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

verwechselst du da nich was mit Indien oder China?
Die Gebaeude stehn hier aeusserst stabil.
Selbst Jahrzehntelang ungenutzte und ungepflegte Bruchsteinruinen brauchen Jahrzehnte bis sie mal beginnen zu broeckeln :)
Gruss HJV
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Nee, dass war der Name einer ziemlig coolen Theatertruppe. Die waren allerdings recht punkig. Übrigens, wir haben- aber dass ist 20 Jahre her- damals aus genau deinen angeführten Gründen ein Holzhaus ohne Fundament auf einem Grundstück gebaut, auf dem sich bereits ein paar aufgebaute Ruinen befanden, wir haben dafür keine Genehmigung gebraucht. Aber ich halte den Rat sich da an ein kompetentes Wesen zu wenden auch für sicherer, es ändert sich ja doch hin und wieder mal was, und es gelten ja auch lange nicht überall die gleichen Bestimmungen. Viel erfolg.
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

hallo,
du brauchst fuer jede Art von Gebauede eine Genehmigung.
Mit einigen wenigen Ausnahmen.
Schuppen aus Holz gebaut, ohne Fundamente, bis 200 m2 sind genehmigungsfrei. Allerdings duerfen sie keine Bodenplatte haben.

Dann gibt es noch den "Apoio Agricola", welcher auf einem nichtbebaubarem Grundstueck stehen darf.
Dieser darf auch einen bewohnbaren Raum und eine Toilette mit Dusche haben.

Holzhauser bis 25 m2 sind genehmigungsfrei.

Dies sind Landesvorschriften, aber jede Gemeinde interpretiert das anders.
Manche Camaras drueken alle Augen zu,
manche stehen am zweiten Tag des Baus auf der Matte und verlangen, dass du die Arbeiten sofort einstellst.

Wir haben schon einiges an Holzhaeusern gebaut und bislang hat noch keines eine Genehmigung und es hat sich noch nie jemand ernsthaft beschwert.

Wo willst Du denn ein Grundstueck kaufen?

Gruss Frank
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Hallo,

Wir suchen bevorzugt in der Gegend südlich von Lissabon, Alentejo, zwischen Milfontes und Sao Marthino das Amorieras, sind aber nicht darauf fixiert. Auch die Gegend nahe Porto kommt in Frage. Ganz vielen Dank für die vielen Antworten,
und Gruss von Rani & Martin
 
AW: Baugenehmigung für Holzhütten / Zelte erforderlich?

Hallo Rainer,
ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen,
dass die Camara de Odemira in solchen Dingen sehr tolerant ist.
Aber auch dort solltest Du vorher abklaeren, in was fuer einer Zone das Grundstueck liegt.
Z.B ist in einer " Reserva Agricola" nichts legal moeglich.

Gruss Frank
 
Hallo,
hat jemand Erfahrung in Aufstellen von Kleingebäude bis 25 m² auf Rädern oder ähnlichem nach Landesvorschriften. Wo kann man diese Landesvorschriften einlesen für REN Gebiete.

Algarvefreund
 
Hallo,

ich habe yurten aufgestellt und mich extra bei der camara erkundigt. Ohne Fundament und wenn die yurten nicht das ganze Jahr stehen, kein Problem. Zum vermieten braucht ihr allerdings eine Genehmigung und Trinkwasser, Stromanschluss, Aufenthaltsraum....
 
Hallo, mir geht es genau um o.g. Kleingebäude bis 25 m² ( nicht ständig darin zu wohnen) und ob Jemand etwas aus jetziger Sicht dazu sagen kann. Aus Erfahrung am besten. Wie ist die genaue Bezeichnung der Landesvorschrift um sie zu lesen oder herunter laden zu können. Kennt diese Jemand?
Finde einfach nur Scheibchen Weise etwas darüber und Makler wollen da, wenn überhaupt, nur halbherzig an die Sache ran. Yurten sind nicht in der Planung.
 
Hallo ihr Lieben,ich bin auch neu im Forum.Möchte gern im Raum Portalegre
ein Grundstück kaufen und auf Dauer irgendwann auch in Portugal leben.
Mein Partnerund ich wollen ein Haus bauen entweder Holz oder eine Ruine
aufbauen.
Aber wir sind auch total verunsichert was wir wie ,wo und wie groß legal bauen dürfen.Rustico,Urbano usw.Kann uns jemand behilflich sein..
danke uns Grüße Bernadette
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Bernadette,

Aber wir sind auch total verunsichert was wir wie ,wo und wie groß legal bauen dürfen.Rustico,Urbano usw.Kann uns jemand behilflich sein..
Das kann euch im Grunde nur das zustaendige Bauamt sagen. Die Gesetze variieren von Gemeinde zu Gemeinde stark oder sogar von einem Wohngebiet zum anderen. Beim Amt koennen sie in den Gesetzen nachlesen, was genau erlaubt ist und was nicht.

Gruss, Manuela
 
Hallo Bernadette,


Das kann euch im Grunde nur das zustaendige Bauamt sagen. Die Gesetze variieren von Gemeinde zu Gemeinde stark oder sogar von einem Wohngebiet zum anderen. Beim Amt koennen sie in den Gesetzen nachlesen, was genau erlaubt ist und was nicht.

Gruss, Manuela
Hallo Manuela,danke für deine Nachricht.Ja das werden wir das nächste Mal wenn wir wieder in Castelo de Vide sind machten!
Schöne Pfingsttage euch allen!
 
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